Da das Auto von Frau XY hat einen Getriebeschaden bekommen hat und bedingt durch die Abwrackprämie beschließt diese sich ein neues Auto zuzulegen. Frau XY fährt Mitte April los zu einem Re- Import Händler und bestellt dort ein neues Fahrzeug. Laut Autohändler sollte dies (Vorlauffahrzeug) in Kalenderwoche 18/19 geliefert werden (unverbindlich). Dies ist jedoch nicht der Fall. In Kalenderwoche 21 erklärte man Frau XY, es stehe noch in Italien zum Verfrachten, in Kalenderwoche 23 müssen dann seltsamerweise erst die Papiere aus einem östlichen Staat besorgt werden. Mittlerweile ist der Lieferterim 10 Wochen überfällig. Da das alte Auto von Frau XY mittlerweise verschrottet ist, steht sie seit Wochen ohne Fahrzeug da. Das Autohaus selber meldet sich nie und auf Anrufe von Frau XY reagieren diese eher noch gereizt. Am liebsten würde Frau XY mittlerweile vom Kaufvertrag zurücktreten. Welche Rechte stehen ihr zu? Kann sie zurücktreten bzw. ein Ersatzfahrzeug bis zur Lieferung ihres neuen verlangen? Für Ihre Anworten bedanke ich mich im Voraus. Freundliche Grüße Mona1963
Hallo,
reagieren diese eher noch gereizt. Am liebsten würde Frau XY
mittlerweile vom Kaufvertrag zurücktreten. Welche Rechte
stehen ihr zu? Kann sie zurücktreten bzw. ein Ersatzfahrzeug
bis zur Lieferung ihres neuen verlangen? Für Ihre Anworten
bedanke ich mich im Voraus. Freundliche Grüße Mona1963
ein unverbindlicher Liefertermin ist natürlich alles andere als günstig. Aber auch da kann der Händler sich nicht unendlich Zeit lassen.
Siehe http://www.das-rechtsportal.de/recht/auto-verkehr/ra…
Gruß
S.J.