Kaufvertrag bindend?

Hallo
zu folgendem RG benötige ich lösungsvorschläge

Kunde K bot bei einem Internetauktionär auf einen bestimmten Artikel und erwarb diesen auch für 250 euro.
Bei näherer Betrachtung der Artikelbeschreibung fand er jedoch heraus, dass Verkäufer V nicht den Artikel zum Verkauf anbot, sondern lediglich die Information wo dieser Artikel zu erwerben sei.
K ist nun nicht bereit für die alleinige Information 250 euro zu zahlen.
Er will vom Kaufvertrag zurücktreten, da seine Willenserklärung sich auf den Artikel bezog, nicht auf die Information.
Wie kann K argumentieren und welche Schritte muss er einleiten um von der Zahlung befreit zu werden?

Ich stehe kurz vor der WiRe Klausur und benötige dringend Hilfe
Vielen Dank im Vorraus

Ich stehe kurz vor der WiRe Klausur und benötige dringend Hilfe

wenn Du noch nichts von Irrtumsanfechtung gehört hast (§ 119 Abs. 1 1. Alt. BGB Inhaltsirrtum, § 121 BGB unverzügliche Anfechtung, § 143 BGB Abgabe einer Anfechtungserklärung und die Folgen § 144 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung und § 122 BGB Vertrauensschadensersatz gegenüber dem Erklärungsempfänger), dann wäre dringend etwas Lernen angesagt.

Grüße
EK