Hallo Leute,
angenommen, ein privater Kunde kauft per Internet in einem Shop Waren ein. Diese werden versendet. Der Kunde bekommt zeitgleich eine Info.
DAs Paket kommt aber angenommen nach ca. 10 Tagen zurück, mit dem Vermerkt „benachrichtigt, nicht abgeholt“. Der Kunde sagt aber, nie eine Nachricht erhalten zu haben, hat aber auch nie nachgefragt, woe die Ware bleibt.
Muss der private Kunde das Paket auf jeden Fall annehmen, oder kann er die Annahme verweigern ? Was ist mit angefallenen Kosten, z.B. Kosten die beim Versenden entstanden sind ?
Danke.
Beste Grüße
Jürgen
Hallo Jürgen,
grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der Kunde nicht für die Unzuverlässigkeit des Paketdienstes verantwortlich ist.
Da gibt es tatsächlich einen Zusteller, der das Paket einfach zurückgehen läßt (weil es ihm zu schwer ist oder weil er heute einen Kater hat). Das könnte den Kunden so verärgern, dass er keine Lust mehr auf diesen Versand hat.
Hierfür sollte der Versender die Kosten tragen.
Im realen Leben musste der Kunde erstmal Beschwerde wegen nachgeforderten Lieferungskosten einlegen, der Versender gab aber dann aus „Kulanzgründen“ nach.
Gruß!
Horst
Im realen Leben musste der Kunde erstmal Beschwerde wegen
nachgeforderten Lieferungskosten einlegen, der Versender gab
aber dann aus „Kulanzgründen“ nach.
Gruß!
Horst
Hallo Horst, danke.
hmm…ich verstehe ja, das es „müssig“ wäre, wegen einer solchen Sache „Stress“ zu machen, aber mich würde schon interessieren, wie die Rechtslage aussieht.
Der Versender könnte ja vielleicht auf die Bezahlung seiner Kosten bestehen, und nun sagen; entweder die Post zahlt das, oder der Kunde.
Was ist dann ? Die Post (oder der Paketdienst), müsste dann ja reagieren, und irgendwie nachweisen, das er versucht hat das Paket zuzustellen. Was ist, wenn er das kann, vielleicht gibt es Aufzeichnungen bei der Post über diesen Vorgang. Dann müste der Kunde das Gegenteil beweisen, was theoretisch unmöglich ist. Somit müsste der KUnde das zahlen.
Wenn der Paketdienst das aufgrund Büro-Schludrichkeit nicht nachweisen kann, müsste er doch zahlen, oder ???
Und wie sieht die Rechtslage hierzu aus, ich denke da an Pflichterfüllung; kann man vom Kunden wirklich erwarten, das er „aufpasst“, das ihm ein Paket auch erreicht, und sich nach einigen Tagen mal meldet, und sagt; Paket ist aber immer noch nicht angekommen, bitte prüfen Sie das mal ?
Danke.
Jürgen
Hallo Jürgen,
Der Versender könnte ja vielleicht auf die Bezahlung seiner
Kosten bestehen, und nun sagen; entweder die Post zahlt das,
oder der Kunde.
da es sich um einen privaten Kunden handelt, ist er erst bei Ablieferung des Paketes haftbar. Hat er tatsächlich die Annahme grundlos verweigert, ist das natürlich etwas anderes. Aber das hat er ja erstmal aufgrund eigener Aussage nicht. Der Vertrag gilt also weiter und wird wohl nacherfüllt.
(Dass der Kunde nach 10 Tagen noch nicht nachgefragt hat, finde ich nicht so erstaunlich. Lieferungen dauern schonmal länger.)
Was ist dann ? Die Post (oder der Paketdienst), müsste dann ja
reagieren, und irgendwie nachweisen, das er versucht hat das
Paket zuzustellen. Was ist, wenn er das kann, vielleicht gibt
es Aufzeichnungen bei der Post über diesen Vorgang. Dann müste
der Kunde das Gegenteil beweisen, was theoretisch unmöglich
ist. Somit müsste der KUnde das zahlen.
Wenn der Zusteller kein Verschulden des Versenders oder des Empfängers nachweisen kann, wäre er m.E. haftbar. Mit den Beweisen ist das aber so eine Sache. Der Zusteller kann sicherlich beweisen, dass die Lieferung von dann bis dann zur Abholung bereit lag. Ob aber der Kunde eine Benachrichtigung erhalten hat, ist damit nicht bewiesen.
Der Kunde als das schwächste Glied in der Kette kann wohl eher nicht in die Beweispflicht genommen werden, da es - wie du selber schreibst - unmöglich ist, zu beweisen, etwas nicht bekommen zu haben.
Da bliebe dann ja eigentlich auch nur die Behauptung des Zustellers, er habe eine Benachrichtigung in den Briefkasten geworfen. Auch wenn man dem 100% glauben müsste, kann er irrtümlich den falschen Briefkasten benutzt haben.
Für die rechtliche Seite kannst du hier nochmal nachlesen:
http://www.versandhandelsrecht.de/?url=news&gl%5Bdet…
Gruß!
Horst