Kaufvertrag bzw Kaufvertragspunkt gültig?

Hallo Wissende,

folgende Frage zu einem theoretischen Fall:
Ein Kunde K kauft in einem Möbelladen ein Möbelstück (Couch). Im Kaufpreis des Möbelstücks ist auch der Transport enthalten.
Dazu gibt es auch einen Punkt im Kaufvertrag, der lautet:
„Der Kunde wird darüber informiert, dass der Transport der Möbel durch Flur, Treppenhaus und Türen zum Aufstellungsort möglich sein soll.“

Es ist allerdings nirgends im Kaufvertrag aufgeführt, was denn genau zu prüfen ist.
Die Anzahl, die Abmessungen und das Gewicht der Transportpakete geht aus dem Kaufvertrag nicht hervor.
(Lediglich die Abmessungen des Komplettmöbelstücks sind im Kaufvertrag zu finden. Das Komplettmöbelstück würde vermutlich nicht durch den Flur passen).

Der Kunde unterschreibt den Kaufvertrag. Erst danach erklärt ihm der Verkäufer auf Nachfrage, dass das Möbelstück an einem Stück kommt und damit vermutlich nicht durch den Flur passt.
Der Verkäufer will vom Kaufvertrag nicht zurücktreten.

Nun die Frage: Ist ein solcher Hinweis im Vertrag überhaupt rechtens? Schließlich kann der Kunde ja gar nicht die Möglichkeit des Transports prüfen, da der Verkäufer keinerlei Informationen dazu gibt?
Ist dieser Punkt des Kaufvertrags aufgrund der Unmöglichkeit der Überprüfung vielleicht nichtig?
Ist der ganze Kaufvertrag dadurch nichtig?

Oder muss der Kunde in den sauren Apfel beißen und sich irgendetwas einfallen lassen, wie er die Couch reinbekommt?

Danke schon Mal für eure Antworten.

Hallo

Wurde der Kunde K denn darüber informiert? Wenn ja, warum fragt er dann bei der Gelegenheit nicht, wie groß das Treppenhaus usw. sein muss? Wenn er nicht informiert wurde, warum unterschreibt er dann, er sei informiert worden? Und warum unterschreibt er, dass der Transport durch den Flur usw. möglich sein muss, wenn er es gar nicht weiß?

Andererseits steht da ja gar nicht „muss“:

So formuliert ist das doch nur eine Soll-Bestimmung.
Was soll allerdings der Verkäufer machen, wenn das Möbelstück einfach nicht durchpasst?
Steht denn irgendwas darüber im Kaufvertrag oder den AGB, was in so einem Fall ist? Stellen sie dem Kunden dann das Möbelstück vor die Tür?

Viele Grüße

Der Kunde wurde nicht informiert.

Er hat unterschrieben, weil er diesen Punkt zunächst einfach übersehen hat und erst beim wiederholten durchlesen, darauf aufmerksam geworden ist.

Im Kaufvertrag steht, dass wenn der Transport nicht möglich ist, mit zusätlichen Kosten zu rechnen ist.

Wie gesagt, es wird an keiner Stelle erläutert was den Zransport möglich oder unmöglich macht.

lies mal:
http://archiv.jura.uni-saarland.de/sr/iv0302.htm

Diese Klausel ist kurz gesagt MIST, oder Du hast sie falsch wiedergegeben.

Kunde Bist Du ! Du müsstest dafür Sorge tragen, das das Möbel bei Dir ins Haus gelangen kann.

Das Möbelhaus ? Wie das denn ? Sollen die vorher besichtigen und ausmessen kommen ? Für eine Küche auf Maß wäre das üblich, aber für eine Coach ?

Und wenn die Besichtigung ergäbe, „Passt nicht rein“. Was dann. Ist Vertrag dann hinfällig und aufgelöst ?

Da stimmt doch hinten und vorne etwas nicht.

MfG
duck313

lies mal den link in meinem posting.

Danke !
ist schon interessant und könnte hier auf den Fall zutreffen.