Zwei Personen haben zusammen eine Eigentumswohnung gekauft.
nicht verheiratet u. Keine eingetragene Partnerschaft.
Der Kaufpreis im Kaufvertrag (Notar) ist nicht der offizielle Kaufpreis!
Er wurde vermutlich aus Steuer gründen niedriger gehalten.
Der Rest wurde mündlich „festgehalten“…
So ein Kaufvertrag ist doch eigentlich nichtig?
Das ist doch Steuerhinterziehung? Und eine Ordnungswidrigkeit?
Könnten die beiden durch eine selbst-anzeige den K.Vertrag nichtig machen?
Mit welcher Strafe haben die zwei zu rechnen?
Die Standartformulierung in Notarverträgen lautet:
Verbotenen nebenabreden zu dieser Urkunde „können“ zur Nichtigkeit des gesamtes Rechtsgeschäftes führen.
Ich versichere Ihnen, dass zu rd. 5 % aller beurkundeten notariellen Kaufverträge bewußt oder auch unbewußt solche Vereinbarungen getroffen wurden, nach denen kein Hahn kräht!
Hallo, also die Vorgehensweise ist gang und gebe, habe ich schon oft gehört. Ob das Steuerhinterziehung ist, kann ich nicht sagen. Was ich selber fragen muss ist, ob beide Partner im Grundbuch eingetragen sind? Das finde ich besonders wichtig. Mehr kannich dazu nicht sagen. Gruß Uli
Hallo
wann hatten sie diesen vertrag notariell unterschrieben? es gibt durchaus Verjährungsfristen welche greifen bei anfechtung eines Vertrages.
Handelt es sich um eine Wohnung wo Sie beide drin wohnen oder ist es zum vermieten erworben wurden.
In welcher Stadt hatten Sie denn erworben bzw. haben Sie noch Ihren Berater dazu der Ihnen es Ihnen verkauft hat oder hatten Sie direkt vonm Eigentümer erworben.Was sagt denn Ihr Verkäufer oder Berater dazu? Den vertrag nichtig machen kännen Sie aus meiner Sicht eigentlich nicht da es zwei getrennte paar schuhe sind.Wie hieß denn die Vermittlungsfirma oder der Vermittler,vielleicht sind diese ja schon bekannt auf Listen welche uns durch Anwaltskanzleien regelmäßig zugesandt werden.Dann kann man eventuell über einen Anwalt was klären wie in vielen anderen Anlagefällen.
Oh das ist ja eine Anfrage aus verschiedensten Bereichen. Daher hier nur meine subjektive Antwort.
Fals der Kauf bereits erfolgt ist, also das Geld und die „Sache“ übergeben ist, ist der Vertrag rechtsgültig. Es gibt nämlich zwei Verträge: Einmal den notariellen und einmal den „mündlichen“. Beides sind rechtsgültige Verträge. Allerdings läßt sich der eine nicht wirklich beweisen.
Aber nichtig ist KEINER.
Nun zur Steuerhinterziehung: JA!!! Das ist auch strafbar. Ab 10.000 € sogar eine Straftat, die mit Gefängnis belegt ist. Also ist dann von einer Selbstanzeige abzuraten. Unter 10.000 € kann man noch glimpflich davon kommen und zahlt nur die Steuern nach und das gleiche nochmal als Strafe.
Aber den Kauf rückgängig machen kann man damit nicht, wenn Du das meinst.
Hallo Denkmal_nach,
Der Kaufvertrag ist anscheinend vor ca.8 Wochen unterschieben worden.
Die finanzierung steht anscheinend bis heute nicht.
Also lt. Betroffenem „nur“ die Vormerkung. (Geld ist noch nicht geflossen)
Eine Panik entstand, der verkaufer machte anscheinend viel druck etc.
die partnerschaft ist letztendlich daran zerbrochen und nun ist die Frage können die beiden durch eine „Nichtigkeit“ aus dem kaufvertrag kommen und was sie strafrechtlich erwartet…
Haben Sie einen Kaufvertrag oder nur ein notarielles Angebot unterschrieben.Wenn Sie keine Finanzierung erhalten, ich würde unter Umständen hier vielleicht die Finanzierung versuchen zu blockieren, kann der Verkäufer nur gerichtlich das geld fällig stellen. Dies wird er auf Grund der Problematik Kosten dies nicht tun.
Das mit der bezahlerei wie Sie es schilderten bringt hier wahrscheinlich nichts nur Ärger. Ich würde die Finanzierung blockieren dem verkäufer sagen schriftlich man tritt zurück auf Grund unzureichender Finanzeirung und das Argument des Geldes dort vielleicht mit einwerfen. Wieviel Geld haben die Leute denn überhaupt bezahlt? vielleicht bekommen sie dieses ja auch zurück wenn sie sich mit dem vberkäufer vernünftig an einen tisch setzen.
Ohne Finanzierung kann erfahrungsgemäß keiner den kaufpreis an den verkäufer entrichten und Verkäufer klagen dieses eigentlich auch nicht ein da sie vor gericht schlechte Karten haben.
Oh je…ich denke es ist der Kaufvertrag der unterschrieben wurde, die Finanzierung steht bis heute anscheinend noch nicht. Das heißt die Verträge für die Finanzierung sind noch nicht im Briefkasten angekommen…
Dann ist es doch gut, Die Verträge nicht unterschreiben
und den Verkäufer von finanziellen Bedrängnissen , Trennung oder sonstwas erzählen und das die Verträge nicht unterschrieben werden können aus diesem Grund. Eventuell die Bank auch selbst mal anrufen um die Finanzierung erst mal zu stoppen. Aber unbedingt dem Verkäufer mitteilen das
der Vertrag nicht angenommen wird und sie eine Rückabwicklung des Vertrages fordern.Die Reaktion abwarten und vielleicht dort mal das mit der Bezahlerei mit einwerfen. Könnte helfen.
gruss denkmalnach
Oh je…ich denke es ist der Kaufvertrag der unterschrieben
wurde, die Finanzierung steht bis heute anscheinend noch
nicht. Das heißt die Verträge für die Finanzierung sind noch
nicht im Briefkasten angekommen…
…habe nachgelesen, eine Rückabwicklung nur mit der Zustimmung des Verkäufers möglich, dies wird ebenfalls beim Notar schriftlich dokumentiert und ausgehändigt, richtig?
Eine Frage noch: was ist mit bisherigen, angefallenen Gebühren und Kosten z.B. Grundsteuer?
Hallo
bei einer Rückabwicklung,welche immer notariell schriftlich gemacht werden muss, gibt es die Grunderwerbsteuer,Grundsteuer etc. eigentlich alles wieder zurück. Man ist ja kein eingetragener Eigentümer gewurden.Dies werden Sie ja erst nach Kaufpreiszahlung,eher gibt der Verkäufer ja das grundbuch nicht frei. Bis jetzt sind Sie nur vorgemerkt.
Warum wollen Ihre Bekannten diese Immobilie eigentlich mit einmal nicht mehr. Ist ja eigentlich unüblich das man sich eine Immobilie erwirbt und dann mit einmal eine Rückabwicklung anstrebt. Dies muss ja Gründe haben. Handelt es sich vielleicht noch um eine s.g. Schottimmobilie. Hierzu gibt es ja genügend rechtssprechung und dies würde es sogar noch vereinfachen.Meistens wollen die Leute aus diesen immobilie raus,was zu verstehen ist. (schlechte Bauqualität,schlechteste Lage und schlechte Vermietbarkeit etc.
Unabhängig davon unterbreite ich Ihnen gerne ein seriöses Immobilienangebot. Wir sind seit 15 Jahren auf den Denkmalschutz sowie auf die Bestandsimmobilie für Anleger spezialisiert. Man muss natürlich alles richtig beachten,richtig beraten,finanzieren etc. Dann ist die Immobilie eine sichere Anlage und das richtige Altersvorsorgeinstrument. Beim Denkmalschutz erhält man dazu noch eine stattliche stattliche Förderung welche eine Steuererstattung von bis zu 4000 Euro jährlich ausmachen kann für 12 Jahre lang,je nach Sanierungsanteil und Einkommen (steuerprogression).
Preiswerter sind Bestandsimmobilien,welche abgeschrieben sind,teilweise Neubau,Teils Altbau und teils Denkmalschutz. Im Bestand haben wir z.B. Kaufpreise zwischen 600 und 1000 Euro je m² bei einer Mieteinnahme von 5 bis 7 Euro/m².
LG denkmalnach
…habe nachgelesen, eine Rückabwicklung nur mit der Zustimmung
des Verkäufers möglich, dies wird ebenfalls beim Notar
schriftlich dokumentiert und ausgehändigt, richtig?
Eine Frage noch: was ist mit bisherigen, angefallenen Gebühren
und Kosten z.B. Grundsteuer?
Nein, der Kaufvertag ist gültig! Erst wenn durch besondere Umstände festgestellt wird, dass Abreden außerhalb der Urkunde getroffen wurden, die zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes führen „können“(!), dann wäre ein solcher Vertrag evtl. angreifbar. So wie Sie das schildern, ist der Vertag gültig!
also eine fachgerechte Aussage ist mir hierzu leider nicht möglich.
Jedoch denke ich, dass dieser Sachverhalt, welcher ja lediglich mündlich verabredet wurde, erstmal bewiesen werden müsste.
Ich stelle mir natürlich die Frage wieso solch eine Vereinbarung geschlossen wird bzw. was der eigentliche Grund dafür ist, weshalb eine s.g. Rückabwicklung erfolgen soll.
die Betroffenen sollten am besten einen Rechtsanwalt befragen wie sie aus der Nummer wieder rauskommen! Meiner Meinung nach ist ein vor einem Notar geschlossener Kaufvertrag bindend und dass Bargeld geflossen ist,kann schlecht bewiesen werden.
Bei so knappen Angaben eine Gegenfrage: Weist der Kaufvertrag Sie eindeutig als Eigentümer aus? Zur Selbstanzeige und deren Folgen kann ich leider auch nichts sagen. Lassen Sie sich rechtlich beraten. Juliuszwo