Kaufvertrag einer Immobilie

Der Käufer meines Hauses (ein Grieche) will jetzt aus heiteren Himmel vom notariellen Kaufvertrag zurücktreten. Er hat schon die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten und sämtl. alle anderen Kosten gezahlt. Jetzt fällt ihn ein, daß die monatliche Belastung doch wohl zu hoch sei für ihn. Die Finanzierung steht !!! Was kann ich tun ???

Sofern der kaufpreis nicht wie vereinbart fließt, können Sie sich vom Kaufvertrag durch den Notar eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen lassen. Anschließend geht dieser Titel, den Sie nicht erst vor Gericht erstreiten müssen, zum Gerichtsvollzieher, der dann in das gesamte Vermögen des Käufers die Zwangsvollstreckung betreibt. Der Käufer hat sich in der Kaufvertragsurkunde Ihnen gegenüber ausdrücklich dazu unterworfen. Lesen Sie mal Ihren Kaufvertrag!

Grieche oder Deutscher, das ist völlig egal. Gehen Sie zum Notar und holen Sie sich eine „vollstreckbare Ausfertigung“ des Kaufvertrages, gehen damit zum Gerichtsvollzieher und lassen den Kaufpreis eintreiben. Wurde eine Grundschuld für die Finanzierung eingetragen? Ihr Notar wird Sie bestimmt über alle weiteren Möglichkeiten aufklären.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

Wenn für diesen „Rücktrittsgrund“ kein ausdrückliches Rücktrittsrecht für den Käufer vorgesehen ist (was sehr unüblich wäre), dann muss sich der Käufer etwas anderes einfallen lassen: Am besten, er erfüllt, anderenfalls macht er sich schadenersatzpflichtig. Ferner erhält er die Steuer und die Kosten nicht zurück!!-- Er kann die Immobilie ja sofort weiterverkaufen…

Wenn ich ihn jetzt den Gerichtsvollzieher schicke, da er einen gut gehenden Doener-Verkaufsstand hat, aber ca. 50% seiner Umsaetze schwarz macht, koennte ich Gefahr laufen, dass er den Verkaufsstand auf seine Frau umschreiben lässt und die Pfaendungen des GV dann ins Leere gehen ?? Ich habe ihn auch die Finanzierung besorgt. Glücklicherweise habe ich Original-Bilanz aus 2011 und BWA aus 2012 von ihn. Gewinn ca. 70.000,- €, welche er und sein Steuerberater dann nach unten frisiert haben auf ca. 20.000,- € für das Finanzamt.

Wenn ich ihn jetzt den Gerichtsvollzieher schicke, da er einen gut gehenden Doener-Verkaufsstand hat, aber ca. 50% seiner Umsaetze schwarz macht, koennte ich Gefahr laufen, dass er den Verkaufsstand auf seine Frau umschreiben lässt und die Pfaendungen des GV dann ins Leere gehen ?? Ich habe ihn auch die Finanzierung besorgt. Glücklicherweise habe ich Original-Bilanz aus 2011 und BWA aus 2012 von ihn. Gewinn ca. 70.000,- €, welche er und sein Steuerberater dann nach unten frisiert haben auf ca. 20.000,- € für das Finanzamt…

Wenn ich ihn jetzt den Gerichtsvollzieher schicke, da er einen gut gehenden Doener-Verkaufsstand hat, aber ca. 50% seiner Umsaetze schwarz macht, koennte ich Gefahr laufen, dass er den Verkaufsstand auf seine Frau umschreiben lässt und die Pfaendungen des GV dann ins Leere gehen ?? Ich habe ihn auch die Finanzierung besorgt. Glücklicherweise habe ich Original-Bilanz aus 2011 und BWA aus 2012 von ihn. Gewinn ca. 70.000,- €, welche er und sein Steuerberater dann nach unten frisiert haben auf ca. 20.000,- € für das Finanzamt…

Sehr geehrte Frau Kaestner,
der Notar kann Ihnen mit Sicherheit darauf ausreichende Antwort geben. Das gehört auch zu seinen Aufgaben und ist im Preis inbegriffen.
Darüberhinaus ist die Kaufurkunde sofort vollstreckbar.
Eine Umschreibung seines Betriebes ist nachträglich nicht mehr rechtsgültig.
Weiter können Sie Ihr Objekt auch anderweitig verkaufen und einen etwaigen Mindererlös vom derzeitigen Käufer holen.
Ich bin derzeit nur per Email erreichbar und kann deshalb nicht persönlich eingreifen, unabhängig wo sich das Objekt befindet.

Der Notar oder sein Angestellter kann Ihnen sicher weiterhelfen. Vielleicht ist es dem Käufer garnicht bewusst, was er mit seiner Aktion anstellt und welche Probleme er sich damit einfängt.
Da ich selbst auch dieses Thema diverse Male von Käufern auf meinen Tisch bekomme, glaube ich zu wissen, dass die Tragweite dieser Absicht einfach nicht gesehen wird. Das kann bis zu einer Anklage wegen Betrugs führen. Ein beurkundeter Kaufvertrag ist eine nicht kündbare Vereinbarung und kein Vertrag nach dem Verbraucherschutz.
Mögliche weitere Fragen bitte direkt an meine Emailadresse. Diese finden Sie in meinem Profil.

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

Zunächst einmal erhebt sich die Frage, ob Sie bereits den Kaufpreis aus der Finanzierung, die Sie angebgemäß selber beorgten, schon erhalten haben. Damit wäre die Sache für Sie doch schon erledigt.

Schuldet Ihnen der Käufer noch den Kaufpreis, dann können Sie aufgrund der vollstreckbaren ausfertigung des Kaufvertrages u.a. in die Auszahlungsansprüche bei der Bank pfänden, die ja auch einen Vermögenswert des Läufers darstellen und darus Ihre Kaufpreisforderung befriedigen.

Würde der Käufer im Zuge einer Zwangsmaßnahme sein Geschäft auf die Ehefrau übertragen, so hätte dies schon vor 10 Jahren erfolgen müssen und nicht erst jetzt. Alles was nun geschieht, wäre eine Vermögensverschiebung zu Gläubigerbeanchteiligung und damit ein Straftatbestand; die Übertragung damit rechtlich anfechtbar, was Ihren Anspruch betrifft.

Kaum ein Geschäft ist ohne Risiko; auch ein Immobilienverkauf. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie die Vertragserfüllung oder die einvernehmliche Rückabwicklung möchten. Letzteres werden Sie in Hinblick auf eine neue Verkaufschance sicher am besten überblicken können.