Kaufvertrag eines Automobils kommt nicht zur Abwicklung

Der Kaufvertrag über einen Oldtimer wurde vor 5 Monaten (Nov.2009) schriftlich geschlossen. Auf eine Anzahlung habe ich verzichtet, da der Käufer einen vertrauenserweckenden und seriösen Eindruck gemacht hat - älterer Herr Ende 50, Selbstständig etc. Die Abwicklung wird nun seitdem vom Käufer von Woche zu Woche verschoben oder abgesagt. Entweder aufgrund der Witterung, von Kranheit etc.
Welche rechtlichen Mittel stehen mir nun zur Abwicklung des Kaufvertrags zur Verfügung. Ich meine, es kann doch nicht angehen dass jeder KV unterschreibt und diese nicht einhält, bzw. keine Gültigkeit haben.
Vielen Dank für Eueren Support

Es tut mir sehr leid aber ich kann da nicht weiter helfen…
Der Kaufvertrag über einen Oldtimer wurde vor 5 Monaten
(Nov.2009) schriftlich geschlossen. Auf eine Anzahlung habe
ich verzichtet, da der Käufer einen vertrauenserweckenden und
seriösen Eindruck gemacht hat - älterer Herr Ende 50,
Selbstständig etc. Die Abwicklung wird nun seitdem vom Käufer
von Woche zu Woche verschoben oder abgesagt. Entweder aufgrund
der Witterung, von Kranheit etc.
Welche rechtlichen Mittel stehen mir nun zur Abwicklung des
Kaufvertrags zur Verfügung. Ich meine, es kann doch nicht
angehen dass jeder KV unterschreibt und diese nicht einhält,
bzw. keine Gültigkeit haben.
Vielen Dank für Eueren Support

Hallo,
da der Kunde den Kaufvertrag rechtsverbindlich unterzeichnet hat, sollten Sie ihm eine letztmalige Frist zur Einlösung (unter Androhung rechtlicher Mittel) setzen. Wenn er diese verstreichen lässt ohne zu bezahlen, dürfen Sie den Kaufvertrag durch einen Rechtsanwalt einklagen lassen. Allerding sollten Sie sich sicher sein, dass der Kunde auch zahlen kann, sonst werden Sie auf den Kosten sitzenbleiben.

MfG
Hokus

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Hallo,

es tut mir außerordentlich leid, aber hierzu kann ich leider keinen Tipp geben.
Herzlichst pini48

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