Kaufvertrag eines Welpen

Hallo,
Wen man einen Welpen über (nicht über Club/ohne Ahnentafel) gekauft hat, aber mit Angabe, dass es sich um reinrassige Welpen handelt, was wäre im folgendem Fall rechtlich möglich?

  1. Welpe hatte seit dem ersten Tag Durchfall und Bindehautentzündung. War beim Arzt. Ihm wurde Behandlung verschrieben. Kann man diese Kosten vom Kaufbetrag abziehen bzw. Vom Käufer verlangen?

  2. Man hat nun Zweifel bekommen, dass der Hund reinrassig ist. Wenn ein DNA Test dies bestätigt, kann man die Test Kosten vom Käufer verlangen? Kann man Erstattung des Preises (oder anteilig) verlangen?

  3. Kann man damit vor Gericht? Mit ungefähr welchen Kisten wäre das verbunden und wie wären die Aussiehtschancen. (Wenn es um Erstattung/Minderung des Preises geht)

  4. Wenn der Käufer selbst die Behandlungskosten vom Kaufbetrag abzieht und nur den Rest überweist, geht das? Welche Konsequenzen gäbe es schlimmstenfalls für den Käufer beim einbehalten eines Teilbetrages?

Das Tier möchte man grundsätzlich nicht zurückgeben.

  1. Man hat ein ungutes Gefühl über die Verkäufer (erst jetzt kommen Details ans Licht). Vermutet, dass mit Tieren aus dem Ausland gehandelt wird. Welche Möglichkeiten gibt es den Käufer prüfen zu lassen ohne unnötig zu beschuldigen, falls der Verdacht doch falsch ist? (aber eher unwahrscheinlich)

Vielen Dank!

Man darf es eher nicht. Es sei denn, man könnte nachweisen, dass es sich um Folge eines Sachmangels handelt. Schlecht gezüchtete Tiere können meines Wissens anfällig für Krankheiten sein. Grundsätzlich kann aber jeder Hund mal Durchfall und eine Bindehautentzündung haben.

Die Kosten für den Test wären ersatzfähig, soweit sie erforderlich waren. Eine Kaufpreisminderung kommt auch in Betracht, wenn der Hund weniger wert wäre.

Ja.

Die Chancen hängen von der Beweislage ab. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Welcher Betrag wird eingeklagt? Was kostet das Sachverständigengutachten? Durch wie viele Instanzen geht der Fall? Usw. Wir reden vermutlich von einem vierstelligen Betrag.

Ginge schon, aber …:

Wenn der Abzug nicht berechtigt war, kann der Verkäufer Schadensersatz für seine Rechtsverfolgungskosten verlangen. Es drohen Anwalts- und Gerichtskosten.

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Wäre es dabei nicht wichtig zu wissen, was im Kaufvertrag steht? Welcher Hund mit welchen Eigenschaften wurde verkauft?

Ja, @Joerg_Zabel, aber laut UP handelt sich um einen reinrassigen Welpen.

Ist der Begriff „reinrassig“ juristisch definiert? Schließlich will man deswegen ggf. klagen. Es gibt doch viele Mixen, wie etwa Labradudel = Labrador x Pudel …

Ich glaube nicht, dass der Begriff „juristisch definiert“ ist. Was damit gemeint ist, ist durch Auslegung zu ermitteln, wie immer im Zivilrecht. Und wenn diese Reinrassigkeit dann nicht gegeben ist, liegt halt ein Sachmangel vor.

Rassen und Rassenstandards sind bei Hunden durch kynologische Dachverbände definiert und ihre Zucht wird durch Zuchtverbände in Zuchtbüchern dokumentiert.

Dieses Vorgehen ist in Deutschland und auch international so geläufig, dass es nicht notwendig ist, besonders auf den jeweiligen Dachverband oder Zuchtverband hinzuweisen, wenn man einen Hund reinrassig nennt.

Schöne Grüße

MM

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Und umgekehrt kann ein Hund dann auch gar nicht reinrassig sein, wenn er

und Züchterunterlagen etc. verkauft wird. Was wiederum bedeutet, dass es auch kein Sachmangel sein kann, wenn sich das „nicht reinrassig“ durch einen Gentest herausstellen würde.

Oder liege ich da falsch?

Ich bin kein Experte für Hundezüchtung. Aber reinrassig muss doch eine Bedeutung haben (meines Erachtens: nicht gekreuzt). Diese Eigenschaft liegt vor (dann kein Sachmangel) oder nicht (dann Sachmangel). Ahnentafel und andere Unterlagen dienen doch Nachweisen und haben keinen Einfluss darauf, ob der Hund nun reinrassig ist oder nicht. Oder verstehe ich da etwas falsch?

Off topic, aber wenn echte Zweifel an der Herkunft des Welpen bestehen, diesen bitte vom Tierarzt gründlich durchchecken lassen. Und auch Mal einen Blick auf das Alter und die hoffentlich erfolgten Pflichtimpfungen werfen, bzw den Tierarzt einen Blick darauf werfen lassen…

Nicht, dass es ganz unschöne Überraschungen gibt.

Sagen wir mal, es geht um eine Rasse X. Auch Labrodudel wäre eine eigenständige Rasse mit eigenen Standarts. Die Ahnentafel würde man bekommen, wenn man den Hund (Eltern) in einem Club registrieren lassen würde und reinrassige Vorfahren nachweisen kann. Gibt es keine Vorfahren, kann man einen reinrassigen Hund immer nich „leer“ bei einer Club eintragen massen mit einem DNA Test. Was hier auch beabsichtigt wird. Das Fehlen dieser Papiere sagen allerdings nichts darüber aus, ob der Welpe 100% X Gene hat oder doch nur teilweise. Darum geht es bei „reinrassig“.

Wie wär’s mit der Antwort darauf?

Eine - möglicherweise nur mündlich gegebene oder auch nur vermutete - Aussage scheint für die Beurteilung des Inhalts des Vertrags ausreichend zu sein.

Man kann jetzt natürlich konstruieren, dass im schriftlichen Vertrag etwas anderes steht als mündlich vereinbart wurde. Ich frage mich allerdings, warum man dann nicht auch die Geschäftsfähigkeit des Verkäufers hinterfragt und erst einmal klärt, ob der Fall nicht vielleicht im Ausland spielt. :wink:

Auch ein DNA-Test sagt sehr wenig darüber aus, weil Rassen bei Haustieren, die im wesentlichen nach äußeren Merkmalen gezüchtet wurden und werden, etwa Pferden, Hunden und Katzen, genetisch ziemlich breit streuen und sich untereinander vor allem phänotypisch ähnlich sind. D.h. der Begriff „reinrassig“ sagt, wenn kein Nachweis für die Abstammung vorliegt, eigentlich nur „das Tier entspricht im Aussehen dem Rassestandard des Dachverbands“. Bereits die hübschen Poesien über das „Wesen“ von Hunden einer bestimmten Rasse sind vor allem Poesie.

Mit einem DNA-Test kann man das aus naheliegenden Gründen weder beweisen noch erschüttern.

Schöne Grüße

MM

Legt man die neuesten Informationen von @Aprilfisch zugrunde, könnte die Frage nach den Erfolgschancen vor Gericht komplizierter sein, als ich Hunde-Laie mir das so vorgestellt hätte.

Man kann Vieles konstruieren - oder auch nicht. Und Vieles ist selbstverständlich „klar“, wenn man es liest - oder auch nur in das gelesene hinein interpretiert… Kann Alles sein - oder auch nicht.

Da wurde ein Hund ohne Papiere verkauft und der Käufer hat Zweifel an der Reinrassigkeit, erwägt eine Klage, möchte dieses Risiko abschätzen.
Ist da die Frage, ob die Reinrassigkeit im Kaufvertrag zugesichert wurde, oder ob das nur mündlich geschehen ist oder ob der Käufer nur glaubt, diese Zusage zu haben nicht legitim? Wenn nicht, bin ich hier raus. (Ich gehe davon aus, dass die Richterin oder der Richter sich ebenfalls den Kaufvertrag zeigen lässt.)

Gruss
Jörg Zabel

Schon gut, schon gut.

Von sich aus sicher nicht, denn Beweisantritte obliegen den Parteien. Aber es ist absolut üblich, der Klageschrift den Kaufvertrag beizulegen, ja.

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Im Vertrag sowie im Tierausweis steht ganz konkret die Hunderasse X. Darüberhinaus gibt es eine Voicenachricht der Besitzerin, dass der Welpe reinrassig ist.

Schön.

Und inwiefern ist „reinrassig“ jetzt eine Eigenschaft, die abgesehen vom Aussehen des Hundes objektiv bestimmbar ist? Welche Aussage sollte ein DNA-Test über diese Eigenschaft ermöglichen?

Zwar gibt es typische Ausprägungen bestimmter DNA-Sequenzen bei einzelnen Hunderassen, aber diese streuen ziemlich breit, so dass ein DNA-Test allenfalls die Aussage bringen kann „ist nahe mit Border Collie verwandt und hat mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine große Zahl von Border Collies unter den Vorfahren“, aber eben nicht die Aussage „ist ein reinrassiger Border Collie“.

Zusätzlich ungenau wird diese scheinbar „objektive“ Bestimmung der Rassezugehörigkeit dadurch, dass es ungefähr 500 beschriebene Hunderassen gibt, aber höchstens 100 Hunderassen sich anhand des Vorkommens bestimmter DNA-Sequenzen unterscheiden lassen, der Rest sind nur phänotypische Differenzierungen innerhalb eines Genotyps. Man kann anhand einer DNA-Analyse nicht feststellen, ob ein Malli einen Deutschen Schäferhund unter seinen Vorfahren der letzten drei Generationen hatte oder reinrassiger Malinois ist.

Kurzer Sinn: Einen Hund ohne Papiere als reinrassig zu bezeichnen, bedeutet objektiv nur, dass er äußerlich alle Merkmale des beschriebenen Rassestandards trägt (bzw. als ausgewachsenes Tier tragen wird).

Ob Du im vorliegenden Fall die „leere“ Eintragung kriegst, hängt von der Gnade des zuständigen Gremiums ab, ohne Papiere gibt es nur Indizien für eine bestimmte Abstammung des Hundes, keine Beweise (weder dafür noch dagegen) - auch hier, wie überall im Vereinswesen (nicht nur im deutschen - die Franzosen sind z.B. noch viel schlimmere Vereinsmeier), ist es nützlich, wen zu kennen.

Ach, und zum Trost noch ein Episödchen aus einer benachbarten Disziplin, der Herdbuchzucht bei Rinderrassen:

Der Herdbuchbestand des Deutschen Braunviehs der moderneren Hochleistungs-Linie war in den 1980er Jahren dadurch gefährdet, dass bei der Zucht mit (von Deutschem Braunvieh abstammenden) Brown-Swiss-Bullen nicht darauf geachtet worden war (das konnte man mit den damaligen Möglichkeiten der DNA-Analyse auch nicht wissen), dass die verwendeten Bullen relativ nahe miteinander verwandt waren, so dass es zu Inzuchtdefekten kam, die wegen des vergleichsweise kleinen Herdbuchbestands nicht durch Paarungen innerhalb des Bestands repariert werden konnten.

Die Lösung wurde dann in Beständen von Deutschem Braunvieh gefunden, die irgendwo im Südosten (leider erinnere ich mich nicht mehr präzise, in wo genau - ich glaube, es ging um Bessarabien) aufgetrieben wurden - Nachkommen von Tieren, die Siedler aus Süddeutschland ungefähr 1820 dorthin mitgebracht hatten, und die seither weit entfernt von jedem Herdbuch und jeder systematischen Milchleistungsprüfung usw. weiter gezüchtet worden waren. Mit Bullen aus diesen Beständen konnte die „Brown Swiss“-Zuchtlinie erhalten werden. Diese sorgten beiläufig auch dafür, dass der Bestand der Zuchtlinie „Original Braunvieh“ trotz der mittlerweile sehr kleinen Zahl (etwa 150 Kühe, die überhaupt als Bullenmütter in Frage kommen, beim Allgäuer Braunvieh) weiter ohne das Risiko von Inzuchtdefekten gepflegt werden kann.

Moral: Gerade, dass bei Rassetieren manchmal eine so breite genetische Streuung vorliegt, hilft, diese Rassen als Rassen weiter züchten zu können. Allzu „rasserein“ ist ungesund.

Weiterführend kannst Du auch ja mal den wunderschönen Monolog von Fliegergeneral Harras in Carl Zuckmayers „Des Teufels General“ über die Landschaften am Rhein als Heimat der wertvollsten „deutschen Rasse“ lesen - aber das führt jetzt doch zu weit ab.

Schöne Grüße

MM

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