Kaufvertrag erfolgt, Auflassung verweigern ?

Angenommen Person A kauft ein Grundstück von Person B per notariellen Kaufvertrag. Person B unterschreibt und erhält das Geld. Nachdem die Vermessung erfolgt ist soll nun die Auflassung erfolgen. Jetzt verweigert Person B die Unterschrift zum Auflassung mit dem Hinweis das Grundstück sei mehr Wert und verlangt eine Nachverhandlung um einen höheren Kaufpreis zuerzielen.

Hat Person B Aussicht auf Erfolg und sollte Person A deshalb auf eine Verhandlung eingehen?

Hallo Dan555,
da hat Person B schlechte Karten - Vertrag ist Vertrag (ich gehe mal davon aus, dass der notariell geschlossen wurde).
Gruß florestino

Hallo,

Die Beratung für diesen Punkt ist in den Notargebühren enthalten. Einfach mal den Fragen!

Viele Grüße
Lumpi

Die erste Frage muss sein: Was steht denn im notariellen Vertrag?

Regelmäßig sind doch Vereinbaringen enthalten für den Fall des Mehr- bzw. Minderempfangs, soweit das amtliche Vermessungsergebnis (und das ist meistens der Fall) von der unvermessenen Teilfläche des Kaufvertrages abweicht. Manchmal ist natürlich auch ein Festpreis vereinbart. Eine Regelung sollte diesbezüglich immer enthalten sein, ansonsten hat der Notar ggf. geschlafen.

Ich möchte doch auch stark annehmen, dass eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde?!!!
Ggf. wäre der Verkäufer auf Abgabe der Willenserklärung zu verklagen, oder die Auflassung würde gleich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches zu erklären um sich noch einmal den Weg zum Notar zu sparen.

ml.