Hallo, ist es üblich bei dem Verkauf von einer ETW, eines in Stand zu setzenden Altbaus, in diesem Fall ein Gründerzeitmiethaus in Potsdam, die Abnahme der kompletten Dachsanierung durch die Eigentümergemeinschaft erfolgen zu lassen und die Kosten daraus resultierende behördliche Auflagen, zb. der eventuelle Anbau einer neuen Feuertreppe etc. auf die Eigentümergemeinschaft abzuwälzen?
Dazu müßte es einen Mehrheitsbeschluß der Gemeinschaft geben; sonst nicht!
Sorry, juristische Fragen sind nicht mein Sachgebiet
evtl. beim Verein „Haus und Grundeigentümer“ nachfragen
MfG WJ
Habe daruf keine Antwort.
Vielen Dank. Das sehe ich ähnlich!
Dazu müßte es einen Mehrheitsbeschluß der Gemeinschaft geben;
sonst nicht!