Hallo,
Mitte August haben mein Mann und ich den Kaufvertrag für eine Haus unterschrieben. Da der jetzige Besitzer pflegebedürftig ist, muss eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden. Ich denke, der Kaufvertrag wird auch erst dann rechtsgültig sein.
Leider flattern nun schon die Mahnungen des Maklers und Notars ins Haus, welche jedoch erst beglichen werden können, wenn der abschließende Kaufvertrag vorliegt, da die Bank erst dann zahlen darf.
Der Notar schreibt jedoch, mir ginge der Kaufvertrag erst nach Kaufpreiszahlung zu - die Katze beißt sich in den Schwanz.
Ist das so üblich? Kann ich etwas dagegen tun? Wie gehe ich ab besten vor? Habe ich eine rechtliche Handhabe?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe,
Sandra
Ich denke, der Kaufvertrag wird auch erst
dann rechtsgültig sein.
richtig
Leider flattern nun schon die Mahnungen des Maklers und Notars
ins Haus, welche jedoch erst beglichen werden können, wenn der
abschließende Kaufvertrag vorliegt, da die Bank erst dann
zahlen darf.
Dass die Bank erst dann zahlt, ist auch richtig, berührt aber nicht die Fälligkeit der Notar- bzw. Maklerkosten. Es ist so.
Der Notar schreibt jedoch, mir ginge der Kaufvertrag erst nach
Kaufpreiszahlung zu - die Katze beißt sich in den Schwanz.
Ist das so üblich? Kann ich etwas dagegen tun? Wie gehe ich ab
besten vor? Habe ich eine rechtliche Handhabe?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe,
Sandra
So isses leider nun mal
Gruß Tommy
Hallo
Der Notar schreibt jedoch, mir ginge der Kaufvertrag erst nach
Kaufpreiszahlung zu - die Katze beißt sich in den Schwanz.
Bei uns war das so: Käufer und Verkäufer haben einen Kaufvertrag abgeschlossen und unterschrieben. Danach wurde der Kaufvertrag vom Notar beglaubigt und uns zugeschickt. Damit waren auch die Gebühren für den Notar fällig. Den Kaufpreis haben wir erst später bezahlt.
Wenn Ihr den Kaufvertrag bekommt, sind die Gebühren für den Notar zu bezahlen, denn Ihr zahlt ja für die Ausstellung des Kaufvertrages. Wenn Ihr den Vertrag noch nicht erhalten habt, ist die Leistung des Notars eigentlich noch nicht abgeschlossen…
Beatrix
http://www.belzig-online.de
Der Notar schreibt jedoch, mir ginge der Kaufvertrag erst nach
Kaufpreiszahlung zu -So isses leider nun mal
Gruß Tommy
Hallo Tommy,
ist das nicht etwas paradox?? Ich soll etwas bezahlen, was noch garnicht genehmigt ist? Wenn der Notars seine Kosten haben will (Erstellung eines Kaufvertrages) ist das sein Recht. Will er aber die Kosten haben für die Umtragung des Besitzverhältnisses, kann er diese nicht geltend machen, da das Vormundschaftsgericht dem Vorgang noch zustimmen muß. Hat das Vormundschaftsgericht etwas gegen diesen Vorgang, so kann es Einspruch erheben und den Vorgang revidieren. Trotzdem müssen die geleisteten arbeiten bezahlt werden, aber nicht die Kosten die jetzt nicht mehr anfallen. Ich frage mich auch, warum der Makler, Notar u.s.w. nicht die Entscheidung des Vormundschaftgerichtes abgewartet haben und mit der Einverständniserklärung des Vormundschaftgerichtes das haus zum Kauf angebohten haben???
Desweiteren der Makler, der das Haus vermittelt hat, hat seinen Anspruch mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar und nicht vorher!!
Die Umstände lese ich so aus dem Posting und die vorgehensweise ist mir auch nur so bekannt.
Gruß
Martin