23.7.10 Bei der Renovierung eines Einfamilienhauses wurde mit einem Lieferanten eine Bestellung über Fenster abgeschlossen. Der Besteller ging davon aus, dass die technischen Daten des Lieferanten (Wärmedämmung) ausreichend sind, um eine Förderung durch die Berliner KfW-Bank zu beantragen (Programm 430 „Energieeffizient sanieren“). Anhand der eingereichten Unterlagen wurde aber festgestellt, dass der festgestellte Wärmedurchgangs-Koeffizient zu hoch, und daher nicht förderungsfähig ist. Darauf sollte Bestellung storniert werden. Der Hersteller bot daraufhin eine 3-Fach-Verglasung an, die die Werte verbessert hätte. Da aber schon früher Fenster im Haus montiert wurden, sollten keine unterschiedlichen Licht- und Bauverhältnisse in den Fenstern auftreten. Der Hersteller droht nun mit einer hohen Regress-Summe, falls der Auftrag nicht zustande kommt. Wie muss die Situation eingeschätzt werden?
Eine Dreifachverglasung ist in aller Regel erst als solche zu erkennen, wenn man darauf aufmerksam gemacht wird. Auftrag laufen lassen, denke ich, ist besser.
Gruß Wolfgang
Hallo,
23.7.10 Bei der Renovierung eines Einfamilienhauses wurde mit
einem Lieferanten eine Bestellung über Fenster abgeschlossen.
Der Besteller ging davon aus, dass die technischen Daten des
Lieferanten (Wärmedämmung) ausreichend sind, um eine Förderung
durch die Berliner KfW-Bank zu beantragen (Programm 430
„Energieeffizient sanieren“).
Hier ist der Knackpunkt.
Hat der Lieferant gewusst, dass eine KfW-Förderung beantragt werden soll? Stand das eventuell sogar im Auftrag? Wenn ja, entspricht die Lieferung nicht dem Auftrag und kann unter den Voraussetzungen des BGB rückabgewickelt werden (mit vorherigem Nachbesserungsrecht des Lieferanten etc.) Wenn nein, hat der Kunde keine Möglichkeit, den Vertrag „aufzulösen“. Dass der Kunde bestimmte Anforderungen an die Ware, hier die Fenster, im Hinterkopf hat, kann der Lieferant nicht wissen und demnach auch nicht berücksichtigen. Der Kunde muss abnehmen oder eben den Regress zahlen.
Gruß
Ewurscht