Kaufvertrag formulieren für Haus mit Wasserschaden

Hallo,Wir möchten ein Haus kaufen was staatliches Eigentum ist da die Erben das Erbe nicht angetreten haben.
Das Haus wurde seither von einem eingesetzen Veralter betreut.
Das Haus war 2 Jahre leer in dieser Zeit ereignete sich ein Wasserschaden,wobei bis heute noch nicht klar ist ob dieser von der Heizung oder sonstigen Wasserleitungen oder anderem herrührt.
Uns wurde eine Kaufpreisminderung von 7500 Euro angeboten oder das wir den geforderten Preis zahlen und dann der Schaden von dem uns gezahlten Kaufpreis bezahlt wird.
Wir haben uns dafür entschieden das Haus voll zu zahlen (da vielleicht höhere Kosten entstehen können)und das dann der Verwalter die Kosten für den Schaden vom Kaufpreis zahlt.
Ich habe mit dem Verwalter gesprochen er kann bis heute noch nicht sagen wiehoch der Schaden ist,da er wie er sagt"kein Geld für das Haus hat um da Handwerker reinzuschicken".
Ich finde das schon etwas komisch aber sind Verwalter nicht dazu da das Eigentum instand zu halten?
Warum wird oder wurde das nicht bei einem Haus gemacht was dem Staat gehört? Nun aber zur eigentlichen Frage da wir den Notartermin in 7 Tagen haben ich möchte das der Schaden im Kaufvertrag festgehalten wird und auch geschrieben steht das der Schaden dann wirklich komplett von dem dann von uns gezahlten Kaufpreis auch bezahlt wird.
Wir möchten uns keinen anderen Notar suchen der Makler der uns das Haus vermittelt hat,hat einen vorgeschlagen,ich denke die beiden arbeiten immer zusammen.
Ich möchte dem Notar gerne eine Formulierung vorlegen die die entstehenden Kosten der Reperatur deckt, nicht das wir nach der Kaufpreiszahlung/überweisung dann auf dem Schaden sitzenbleiben ect.

Hallo,

wenn man einen „wasserdichten“ Vertrag haben will, sollte man als Nichtjurist nicht so vermessen sein, einem Notar einen Vertragspassus vorzuschreiben, denn das könnte sehr leicht negativ ausgehen.

Man kann das ggf. vorher mit dem Notar erörtern oder sollte sich die Mühe und Kosten machen, dies von einem Anwalt aufsetzen zu lassen.

Schönen Tag noch.

Hallo,

geh davon aus, dass der Verwalter tatsächlich kein Geld zur Verfügung hat, um da vorab Handwerker zu bezahlen. Vater Staat steckt in solche Geschichten - zum Göück - kein unnötiges Steuergeld rein. D.h. der Verwalter sieht nach dem Rechten und versucht das Objekt an den Mann zu bringen.

Die Entscheidung keinen fixen Betrag für die Schadensbeseitigung abzuziehen, sondern im Vertrag eine vollständige Schadensbeseitigung - unabhängig von den tatsächlichen Kosten - aus dem Erlös vorzusehen ist weise.

Weniger weise wäre es, als Laie einem Notar einen Formulierungsvorschlag machen zu wollen. Da das Thema hier massives Risiko bedeutet, würde ich dringend den Ganz zu einem spezialisierten Anwaltskollegen empfehlen, der nicht nur die passende Klausel bastelt, sondern auch den gesamten Vertrag für Euch überprüft. Immer daran denken: Ein Notar ist nicht für eine Partei da, und auch nur insoweit neutral, dass er nur Dinge verhindern muss, die vollkommen unzulässig wären/eine extreme Benachteiligung darstellen würden. Er ist nicht dazu da, eine saubere 50:50 Situation zu schaffen. Auch eine 80:20 Lösung ist rein rechtlich durchaus problemlos machbar. Nur der eigene Anwalt ist zu 100% seinem eigenen Mandanten und dessen Interessen verpflichtet, und wird zusehen, was er maximal raus holen kann, und seine Mandanten auch offen über die Nachteile dessen aufklären, was nicht durchsetzbar ist, und welche Risiken damit verbunden sind.

Gruß vom Wiz

Hallo,

ohne jetzt auf die Frage einzugehen, empfehle ich einen Gutachter hinzuzuziehen, denn vermutlich sind die vorhandenen Wasserleitungen nicht mehr die besten und dadurch können sehr hohe Sanierungskosten erforderlich werden, die mit dem ursächlichen Schaden nicht unbedingt in Verbindung stehen.

Viele Grüße!

BTW: Der ständige Notar des Maklers wäre für mich kein Garant einer für mich bestmöglichen Vertragsgestaltung sondern ein Garant dafür, dass dieser möglichst wenig kritische Fragen stellt, und Dinge zur Diskussion stellt, die einer schnellen und problemlosen Vertragsunterzeichnung im Wege stehen könnten (und damit den Provisionsanspruch des Maklers hinauszögern/gefährden könnten). Ich würde mir ehrlich gesagt lieber einen Notar suchen, der nicht best-case-, sondern worst-case-Betrachtungen anstellt, und lieber eine Woche mehr für einen Vertrag mit den Parteien braucht, der nicht nur bei Sonnenschein, sondern auch bei Sturm und Hagel funktioniert.

Gruß vom Wiz

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