Kaufvertrag: Frist bei privatem Auto Verkauf

Hallo,

ein Typ, der immer die Kärtchen an Autos dranmacht, hat mich angesprochen und will mein Auto kaufen.

Wir haben mit ihm zusammen einen Kaufvertrag verfasst. Da ich das Auto aber noch benötige habe ich dazu geschrieben: bis spätestens 31. März 2012.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass ich das Auto noch bis Ende April benötige.

Da der Typ gemeint hat, er braucht es so schnell wie möglich, weiß ich nicht ob er dann Stress macht, wenn ich ihm das sage.

Wer ist denn nun im Recht? Kann er und eine Strafe aufdrücken?

Wann kommt der Vertrag eigentlich zustande? Beim unterschreiben des Vertags oder bei der Fahrzeugübergabe? Er hat jedenfalls schon angezahlt.

Danke für eure Hilfe!

Gruß
Simon

Hallo,

da hast Du leider schlechte Papiere. Der Vertrag gilt, wenn beide unterschrieben haben. Wenn der darauf besteht, musst Du das Auto rausgeben.
Es wird besser sein mit dem Käufer zu reden, um evtl. eine Lösung über eine Kaufpreisminderung zu erreichen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Viele Grüße
Stefan Niedermeier

Hallo Simon.

Die Frage betrifft leider nur sehr indirekt das Thema Auto an sich, deshalb ist mein Wissen hier auch in Grenzen.

Ein Vertrag an sich gilt prinzipiell wenn er von beiden Seiten unterschrieben wurde.

So gesehen wäre der Käufer (falls der Vertrag nicht durch bestimmte Umstände ungültig ist) im Recht.

Was jetzt wirklich passiert wenn du dem Käufer sagst dass das so nicht klappt, ist etwas anderes.
Damit der Käufer da wirklich was geltend machen kann, müsste er sich sein Recht erstreiten (Gerichtlich).

Ich würde am besten eine Klärung mit dem Käufer anpeilen. Vlt. ein kleines bisschen etwas nachlassen für die gefahrenen Km in dieser Zeit o.ä.

Viel Erfolg,

Simon

hallo fatkat89,was Rechtens ist weiß ich nicht,erkläre Ihm dein Problem,vielleicht gibt er dir die Zeit.
Grüße

Hallo ich kann da leider nicht Helfen das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt ich bin da leider üerfragt. MitVielen Grüßen

Sorry, hier handelt es sich offensichtlich um eine Vertragsproblematik, d.h. kompetent kann (und darf) hierauf nur ein Rechtsanwalt antworten, da andere Personen keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Viel Erfolg.

Hallo fatcat89 ,

ich würde dem Käufer mitteilen das sie das Auto evtl.doch erst Ende April abgeben kann und dann mal abwarten was er dazu sagt.Also wenn er das Auto schon angezahlt hat wird dir aber nichts anderes übrig bleiben ,wenn er denn PKW unbedingt haben will wie vereinbart, es ihm zu geben ,weil sonst könnte er dir ein wenig Stress machen.Dieses wie immer ohne Gewähr.:smile:

mfg
Thomas