Eine Immobilien GmbH verkauft als Alleineigentümerin vermietete Wohnungen. Eine Wohnung davon soll z.B. zum 15.11.2010 frei werden, es existiert auch eine Aufhebunsvereinbarung darüber zwischen der GmbH und dem Mieter. Der Mieter wohnt in dieser Wohnung seit 30 Jahren.
Im Entwurf des Kaufvertrages ist diese Wohnung als vermietet angegeben und der Mieter hat ein Vorkaufsrecht. Das Vorkaufsrecht kann bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Übermittlung des Kaufvertrages und Rechtswirksamkeit des Vertrages ausgeübt werden.
Ist so ein Kaufvertrag für den Käufer akzeptabel, wenn er sicher zum 15.11.2010 in die erworbene Wohnung einziehen will ? Kann der Mieter seine Meinung auch ändern und die Aufhebungsverienbarung ignorieren oder ebenfalls ändern ?
Sie möchten also die Wohnung selbst nutzen. Wenn im Kaufvertrag steht, dass die Wohnung vermietet ist, so kann ich nicht zum Kauf raten. Das Risiko ist zu hoch, da es nicht gesichert ist, dass Sie das Objekt auch zum vereinbarten Termin selbst nutzen können.
Ich kenne den Aufhebungsvertrag nicht.
Ich kenne den Kaufvertrag nicht.
Deshalb sind verbindliche Auskünfte nicht möglich.
Ich erkenne aus dieser geschilderten Konstellation keine guten Absichten der Verkäuferseite.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch