Da Herr M. Gewerbetreibender ist möchte er eine Gewährleistung
ausschließen und verklauft sein Fahrzeug ins Ausland.
Der Verkauf ins Ausland hat mit einem Gewährleistungsausschluss eigentlich nichts zu tun. Der Anspruchsteller wäre nur „weiter weg“.
Wenn Herr M. keine Lust hat eine Gewährleistung einzuräumen, sollte er an einen Unternehmer im Sinne des §14 BGB verkaufen und im Vertrag den Passus „Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung“ vermerken.
Gibt es einen speziellen Vertrag für Export Fahrzeuge in dem
die Gewährleistung ausgeschlossen wird und wo kann Herr M.
diesen bekommen ?
Herr M. sollte sich das im Vertrag bestätigen lassen, z.B. durch den Satz: „Der Käufer versichert Unternehmer im Sinne des BGB zu sein und den Vertrag als solchen zu schließen.“
Woher weiß Herr M. daß es sich um einen Unternehmer handelt ?
Nein. Dafür muss der Käufer Sorge tragen.
Und muß Herr M. sich vergewissern , daß der Käufer den
Kaufvertrag verstanden hat ?