Hallo,
Da Herr M. Gewerbetreibender ist möchte er eine Gewährleistung
ausschließen und verklauft sein Fahrzeug ins Ausland.
Der Verkauf ins Ausland hat mit einem Gewährleistungsausschluss eigentlich nichts zu tun. Der Anspruchsteller wäre nur „weiter weg“.
Wenn Herr M. keine Lust hat eine Gewährleistung einzuräumen, sollte er an einen Unternehmer im Sinne des §14 BGB verkaufen und im Vertrag den Passus „Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung“ vermerken.
Gibt es einen speziellen Vertrag für Export Fahrzeuge in dem
die Gewährleistung ausgeschlossen wird und wo kann Herr M.
diesen bekommen ?
Gruß
S.J.