Kaufvertrag für Software - Rechte Dritter

Hallo,

angenommen ein Softwareentwickler hat eine Software erstellt und möchte diese im Rahmen eines Kaufvertrags samt Quellcode an einen Kunden mit Übertragung aller Rechte verkaufen. Das Beispiel könnte sich sicherlich auch auf einen Werkvertrag beziehen.

In der Software integriert sind zum einen open source Komponenten, deren kommerzielle Nutzung erlaubt ist und eine Komponente, die der Softwareentwickler von einem anderen Hersteller lizensiert hat.

Die Lizenz ist an den Entwickler gebunden und erlaubt diesem die Komponente in beliebigen Projekten zu verwenden und die dabei erstellte Software zu verkaufen. Möchte nun aber der Kunde die Software verändern, also z.B. weiterentwickeln benötigt der Kunde ebenfalls eine Entwicklerlizenz, genau genommen jeder Entwickler des Kunden.

In welcher Form sollte so eine Restriktion in den Kaufvertrag aufgenommen werden bzw. ist dies überhaupt notwendig?

Danke und Gruß,
Rudolf

Hallo!

Der Verkauf und die unveränderte Nutzung selbst ist also noch völlig OK und durch eigene Lizenz abgesichert.

Dann macht man eben einen entsprechenden Hinweis in dem Sinne „enthält lizensierte Inhalte der Fa. XYZ ,deren Nutzung außerhalb der erworbenen Software nicht Bestandteil des Kaufvertrages ist“.

MfG
duck313

Hai!

In welcher Form sollte so eine Restriktion in den Kaufvertrag
aufgenommen werden bzw. ist dies überhaupt notwendig?

Ja unbedingt, für jedes Stückchen SW sollte man die Rechte und Pflichten genauestens
aufführen.

Keine Ahnung was das für SW ist und welche Teile in welchem Umfang unter GPL oder
anderen Lizenzabkommen sind.

Um auf der sicheren Seite zu sein solltest man genau beschreiben welche Teile unter
welchen Lizenzen sind. Welche Teile veröffentlicht werden müssen, warum dies für
die anderen Teile nicht gilt obwohl sie eine Gesamtheit bilden (z.B. loadable Modul).

Ganz kritisch wird es immer wenn Bestandteile GPL sind und andere Teile zugekauft
wurden mit dem Verbot diese zu Veröffentlichen und somit unter GPL zu stellen.

Schwieriges Dingen immer wieder, der Plem

PS: Einen Spruch für genutzte Patente anderer muß auch immer in den Vertrag.