Kaufvertrag für ein Brautkleid in Polen rückgängig machen ...wie ?

Ich habe vorgestern in Polen einen Kaufvertrag für Brautkleid ( Ausstellungsstück ) unterschrieben. Nun ist etwas ganz trauriges passiert und ich brauche das Kleid nicht. IM Vertrag steht wenn ich es plötzlich doch nicht will ,gilt §394 polnisches Handelsgesetz. Leider weiß ich nicht was dort drin steht. Ich habe bereits 400 Euro angezahlt

Bitte helft mir ich brauche das Geld zurück, was muss / kann ich tun . Es ist ganz dringend und wichtig.

Vielen Dank

Hallo aldiana,

zunächst solltest du Bescheid geben, dass das Kleid nicht mehr benötigt wird. Es wird nicht billiger.
Dann glaube ich es ist der Artikel 394 des polnischen Zivilgesetzbuches gemeint. Dort wird tatsächlich die Vertragsaufhebung geregelt. Allerdings verstehe ich die Übersetzung nicht vollständig und mein polnischer Nachbar schläft schon. Vielleicht treffe ich ihn morgen früh und frage ihn, falls die Frage bis dahin noch nicht beantwortet ist.

Hier noch der Link zum Gesetz (pdf):
http://isap.sejm.gov.pl/Download?id=WDU19640160093&type=3

Guten Morgen , vielen lieben Dank für die Antwort, es wäre echt sehr nett, wenn Sie Ihren Nachbarn heute morgen gleich nochmal fragen könnten was dort drin steht, ich will heute so gegen 10 Uhr nochmal ins Geschäft und versuchen mit der Verkäuferin ( Inhaberin )zu reden und hoffe auch Ihr Verständnis. Außerdem habe ich bereits einen schriftlichen Widerruf gemacht und diesen bringe ich heute zur Post und werde den als Einschreiben mit Rückschein abschicken. Telefonisch habe ich Sie bereits gestern informiert, aber Sie hat gesagt nein es gibt keine Rücktrittsmöglichkeit. Außerdem hat Sie mir zu viel Geld abgeknöpft ( 1680 ztl. obwohl in Ihrem eigenen Vertrag steht , das 700 Ztl. als Anzahlung nötig sind) und damit schon mal gegen ihren eigenen Vertrag verstoßen . Ich hoffe Ihr Nachbar hat gute Nachrichten für mich. Vielen Dank schon mal.

LG

Hallo,

ich hab mit unserer polnischen Frau über den § 394 gesprochen.
lt. ihrer Auskunft steht darin u.a., daß man von einem Vertrag zurücktreten kann, der Verkäufer aber das Recht hat, die geleistete Anzahlung einzubehalten.
Wenn vertraglich eine Anzahlung in Höhe von 700 Zloty vereinbart wurde, man aber wesentlich mehr gegeben hat, dürften auch nur diese 700 Zloty einbehalten werden.

Wie das nun rechtlich mit einem Geschäft in Polen abläuft, ist eine andere Sache.

Gruß Heinz

Wenn das polnische Vertragsrecht dem unseren ähnelt (Verträge sind einzuhalten), dürfte das sinnlos sein.

Gruß T

Im Vertrag steht geregelt wie ein Rücktritt erfolgt, unter welchen Bedingungen und sogar der Bezug zu zutreffenden Gesetzestexten. Warum ein vertragliches Rücktrittsrecht jetzt nicht gelten soll, erschließt sich mir nicht.