Ich habe vorgestern in Polen einen Kaufvertrag für Brautkleid ( Ausstellungsstück ) unterschrieben. Nun ist etwas ganz trauriges passiert und ich brauche das Kleid nicht. IM Vertrag steht wenn ich es plötzlich doch nicht will ,gilt §394 polnisches Handelsgesetz. Leider weiß ich nicht was dort drin steht. Ich habe bereits 400 Euro angezahlt
Bitte helft mir ich brauche das Geld zurück, was muss / kann ich tun . Es ist ganz dringend und wichtig.
Vielen Dank