Kaufvertrag gestalten

Hallo zusammen ! es geht um folgendes . Ich möchte mit meinem Partner einen Kaufvertrag/Übernahmevertrag aufsetzen über die Firma und dem vorhandenen Inventar das er mit in die Firma eingebracht hat. Es soll in mtl. Raten gezahlt werden. Soweit ja es ja auch noch ganz in Ordnung und einfach. Die besonderheit daran ist jetzt, dass zum derzeitigen Stand noch keine feste Kaufsumme besteht, da eine Bewertung der Firma und Inventar erst zur beendigung bzw. zum seinem Ausscheiden aus der Firma erfolgen wird. Es soll aber vorab schon eine „kleine“ Rate während unserer Zusammarbeit gezahlt werden die dann nachher auf die tatsächliche Kaufsumme angerechnet wird.
Wie kann man jetzt am besten solch einen Vertrag formulieren und aufsetzen, der auch Rechtskräftig ist. Was sollte dabei unbedingt beachtet werden ?

Danke im voraus für Antworten

Martin030

Hallo Martin, ich bin kein Jurist sondern Betriebswirt und betreue Existenzgründer. Da geht es auch des Öfteren um Firmenübernahmen.

Eure Aufgabe ist gar nicht so selten, denn ein Firmenübernehmer soll sich erst mal eine gute Zeit in das Unternehmen einarbeiten. Ihr könnt also Ratenzahlungen vereinbaren, in einer angemessenen Höhe (angemessen ist das, was der Übernehmer bereit ist zu bezahlen), diese Vorabraten werden dann zum Übernahmezeitpunkt auf den endgültig ermittelten Kaufpreis angerechnet. Das ist eher unproblematisch. Schwierig wird es, wenn sich herausstellt, dass der Übernehmer gar nicht in der Lage ist, die Firma alleine und selbständig zu führen. Wenn zwei dasselbe tun ist das noch lange nicht dasselbe. So käme die Ausstiegsklausel ins Spiel, die Möglichkeit, das Ganze wieder rückgängig zu machen. Dann müsste geregelt werden, wie man die Sache wieder auf pari stellen kann. Der Übernehmer wird einen großen Teil der Ratenzahlungen wieder zurück verlangen, evt. von dem Dritten, der dann als neuer Übernehmer das Unternehmen erwerben möchte. Mein Vorschlag: Die gesamte Prozedur der Übernahme so kurz wie möglich, der Übernehmer soll auf die Gefahr des Scheiterns deutlich hingewiesen werden. Er muss alle Leistungsrechnungen des Unternehmens vor dem Vertrag erhalten (Bilanzen, GuV) und kann dann im Falle des Scheiterns keine Rückzahlung des eingesetzten Geldes verlangen. Und die Übergabephase auf maximal 6, besser 3 Monate oder weniger beschränken. Im Anschluss daran könnten Sie sich als Berater zur Verfügung stellen, natürlich gegen Honorar. Sie müssten also recht schnell loslassen können und der Übernehmer recht schnell den Stab im fliegenden Wechsel übernehmen können. Und bedenken Sie, auch ein Großkonzern wie z. B. die Deutsche Bank wurde in kürzester Zeit an neue Vorstände übergeben, also überdehnen Sie die Übergabe nicht allzu lange! Jeder von Ihnen muss wissen, was auf ihn zukommt, vor allem welches Risiko, und deshalb schnell Nägel mit Köpfen machen.
Gutes Gelingen!
Klaus Jürgen Leist

Hallo Klaus Jürgen,
danke erstmal für deine schnelle Antwort.

Das mit der Ratenzahlungsvereinbarung ist eine gute Idee. Kannst du mir vielleicht sagen auf welche Punkte man dort besonders achten sollte damit wir uns nicht gegenseitig in eigene Fleisch schneiden ? Der Firmenübernhamevertrag wird dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgearbeitet.

LG Martin

Nein, das kann ich nicht. Die ganze Angelegenheit ist undurchsichtig. Da soll jemand ins Blaue Anzahlungen leisten und weiß noch nicht einmal, was der Gegenstand kostet, den er damit (vielleicht) erwirbt. Ein derartiger Vertrag kann direkt angefochten werden. Warum können Sie die Bewertung nicht kurzfristig durchführen? Das ist doch kein Problem und dauert je nach Größe des Unternehmens wahrscheinlich keine 14 Tage. Erst wenn Sie wissen, worauf sich der Kaufvertrag (Sache und Wert) bezieht, können Sie bei den Zahlungsbedingungen die Ratenzahlung festlegen. Aber die zu übertragende Sache muss doch einwandfrei identifiziert sein und da gehört auch die Wertangabe dazu.

Es kann ein Vorvertrag abgeschlossen werden, bei dem sich beide Vertragspartner verpflichten, den späteren Kaufvertrag über den Geschäftsanteil abzuschließen, wenn die Wertermittlung für die Firma abgeschlossen ist. Die Verpflichtung aus dem Vorvertrag ist einklagbar. in den Vorvertrag könnte man wie folgt einfließen lassen: " in Anrechnung auf den noch zu ermittelnden Kaufpreis wird ein Betrag X von Herrn A an Herrn B gezahlt. Dieser Betrag
wird mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet."
Wirklich juristisch wasserdicht ( soweit es hier in Deutschland so etwas wirklich gibt :wink: ), kann ein Anwalt das formulieren.