Hallo Martin, ich bin kein Jurist sondern Betriebswirt und betreue Existenzgründer. Da geht es auch des Öfteren um Firmenübernahmen.
Eure Aufgabe ist gar nicht so selten, denn ein Firmenübernehmer soll sich erst mal eine gute Zeit in das Unternehmen einarbeiten. Ihr könnt also Ratenzahlungen vereinbaren, in einer angemessenen Höhe (angemessen ist das, was der Übernehmer bereit ist zu bezahlen), diese Vorabraten werden dann zum Übernahmezeitpunkt auf den endgültig ermittelten Kaufpreis angerechnet. Das ist eher unproblematisch. Schwierig wird es, wenn sich herausstellt, dass der Übernehmer gar nicht in der Lage ist, die Firma alleine und selbständig zu führen. Wenn zwei dasselbe tun ist das noch lange nicht dasselbe. So käme die Ausstiegsklausel ins Spiel, die Möglichkeit, das Ganze wieder rückgängig zu machen. Dann müsste geregelt werden, wie man die Sache wieder auf pari stellen kann. Der Übernehmer wird einen großen Teil der Ratenzahlungen wieder zurück verlangen, evt. von dem Dritten, der dann als neuer Übernehmer das Unternehmen erwerben möchte. Mein Vorschlag: Die gesamte Prozedur der Übernahme so kurz wie möglich, der Übernehmer soll auf die Gefahr des Scheiterns deutlich hingewiesen werden. Er muss alle Leistungsrechnungen des Unternehmens vor dem Vertrag erhalten (Bilanzen, GuV) und kann dann im Falle des Scheiterns keine Rückzahlung des eingesetzten Geldes verlangen. Und die Übergabephase auf maximal 6, besser 3 Monate oder weniger beschränken. Im Anschluss daran könnten Sie sich als Berater zur Verfügung stellen, natürlich gegen Honorar. Sie müssten also recht schnell loslassen können und der Übernehmer recht schnell den Stab im fliegenden Wechsel übernehmen können. Und bedenken Sie, auch ein Großkonzern wie z. B. die Deutsche Bank wurde in kürzester Zeit an neue Vorstände übergeben, also überdehnen Sie die Übergabe nicht allzu lange! Jeder von Ihnen muss wissen, was auf ihn zukommt, vor allem welches Risiko, und deshalb schnell Nägel mit Köpfen machen.
Gutes Gelingen!
Klaus Jürgen Leist