hallo ihr wissenden,
ein paar, unverheiratet, hat ein grundstück erworben .in dem vorläufigen kaufvertrag steht „nach angabe im gesetzlichen güterstand lebend“. was heisst denn das ?
vielen dank für die antworten
Hallo,
einen gesetzlichen Güterstand für nichteheliche Lebensgemeinschaften gibt es derzeit nicht.
Die Formulierung heißt entweder, dass der Notar zu hören geglaubt hat, die beiden hätten sich als verheiratet und im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebend bezeichnet, oder dass die beiden entsprechende Fragen irrtümlich bejaht haben, oder dass beim Ausdrucken des Standardtextes ein Lapsus passiert ist. Auf jeden Fall hat beim Verlesen des Aktes zur Beurkundung keiner aufgepasst.
Was man am einfachsten machen kann, um den (heilbaren) Fehler zu beheben, lässt sich im direkten Kontakt mit dem beurkundenden Notar am leichtesten klarmachen.
Schöne Grüße
MM