Ist ein Kaufvertrag gültig wenn eine anderslautene Person, als die im Anschreiben genannte Person, diesen Unterschrieben hat.
Ist dieser aufgrund eines Identitätsirrtum anfechtbar ?
Gruß
Mike
Ist ein Kaufvertrag gültig wenn eine anderslautene Person, als die im Anschreiben genannte Person, diesen Unterschrieben hat.
Ist dieser aufgrund eines Identitätsirrtum anfechtbar ?
Gruß
Mike
Ist ein Kaufvertrag gültig wenn eine anderslautene Person, als
die im Anschreiben genannte Person, diesen Unterschrieben hat.
Wenn diese nicht vertretungsberechtigt war kann diese auch keinen wirksamen Kaufvertrag unterzeichnen.
Gruß, Edison
D.h Wenn die im Anschreiben genannte Person der Person die den Kaufvertrag unterschrieben hat eine Vollmacht ausgestellt hätte.
Eine durch die Person, die den Kaufvertrag unterschrieben hat , erbrachte Anzahlung muss die Gegenpartei jetzt zurückerstatten, da der Kaufvertrag unwirksam ist ?
Gruß Mike
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D.h Wenn die im Anschreiben genannte Person der Person die den
Kaufvertrag unterschrieben hat eine Vollmacht ausgestellt
hätte.
Was hat hier eigentlich das „Anschreiben“ immer zu suchen? Es geht um die Personenidentität der Person, die im Kaufvertrag genannt ist mit derjenigen, die ihn unterschrieben hat.
Ob dem Vertrag noch ein Anschreiben beilag, welches an eine andere Person gerichtet ist, ist irrelevant.
Gruß
Dea
D.h Wenn die im Kaufvertrag genannte Person der Person die den
Kaufvertrag unterschrieben hat eine Vollmacht ausgestellt
hätte.Was hat hier eigentlich das „Anschreiben“ immer zu suchen? Es
geht um die Personenidentität der Person, die im Kaufvertrag
genannt ist mit derjenigen, die ihn unterschrieben hat.Ob dem Vertrag noch ein Anschreiben beilag, welches an eine
andere Person gerichtet ist, ist irrelevant.
Gruß
Dea
Danke, Ich habe es jetzt umformuliert, aber irgendwie beantwortet das nicht meine Frage.
Gruß
Mike
Was hat hier eigentlich das „Anschreiben“ immer zu suchen? Es
geht um die Personenidentität der Person, die im Kaufvertrag
genannt ist mit derjenigen, die ihn unterschrieben hat.Ob dem Vertrag noch ein Anschreiben beilag, welches an eine
andere Person gerichtet ist, ist irrelevant.
Gruß
DeaDanke, Ich habe es jetzt umformuliert,
…ähm, was genau hast Du umformuliert???
aber irgendwie
beantwortet das nicht meine Frage.
Dann musst Du die Frage klarer fassen.
Also: Was meinst Du mit „Anschreiben“? Oder anders: Hat die Person, die als Partei im Kaufvertrag genannt ist, auf diesem Dokument auch unterschrieben?
Wenn Du diese Fragen beantwortest, wirst sicher auch Du Deine Fragen beantwortet kriegen.
Was hat hier eigentlich das „Anschreiben“ immer zu suchen? Es
geht um die Personenidentität der Person, die im Kaufvertrag
genannt ist mit derjenigen, die ihn unterschrieben hat.Ob dem Vertrag noch ein Anschreiben beilag, welches an eine
andere Person gerichtet ist, ist irrelevant.
Gruß
DeaDanke, Ich habe es jetzt umformuliert,
…ähm, was genau hast Du umformuliert???
aber irgendwie
beantwortet das nicht meine Frage.Dann musst Du die Frage klarer fassen.
D.h Wenn die im „Kaufvertrag“ genannte Person der Person die den
Kaufvertrag unterschrieben hat eine Vollmacht ausgestellt
hätte.
Was hat hier eigentlich das „Anschreiben“ immer zu suchen? Es
geht um die Personenidentität der Person, die im Kaufvertrag
genannt ist mit derjenigen, die ihn unterschrieben hat.
Ob dem Vertrag noch ein Anschreiben beilag, welches an eine
andere Person gerichtet ist, ist irrelevant.
Gruß
Dea
Ignoriere einfach den Begriff „Anschreiben“ damit habe ich Kaufvertrag gemeint. Siehe auch meine Umformulierung. - „Kaufvertrag“
Die im Kaufvertrag benannte bzw genannte Person hat nirgendwo eine Untschrift geleistet.
Gruß mike
Die im Kaufvertrag benannte bzw genannte Person hat nirgendwo
eine Untschrift geleistet.
Dann ist jedenfalls zwischen der genannten Person und dem Vertragspartner kein Vertrag zustande gekommen.
Frage beantwortet?
Gruß
Dea
Die im Kaufvertrag benannte bzw genannte Person hat nirgendwo
eine Untschrift geleistet.Dann ist jedenfalls zwischen der genannten Person und dem
Vertragspartner kein Vertrag zustande gekommen.Frage beantwortet?
Fast - hier noch eine Zusatzfrage :
Eine durch die Person, die den Kaufvertrag unterschrieben hat , erbrachte Anzahlung muss die Gegenpartei jetzt zurückerstatten, da der Kaufvertrag unwirksam ist ?
Gruß
Dea
Eine durch die Person, die den Kaufvertrag unterschrieben hat
, erbrachte Anzahlung muss die Gegenpartei jetzt
zurückerstatten, da der Kaufvertrag unwirksam ist ?
Nein, der Vertrag ist nicht unwirksam. Es wurde übereinstimmend gewünscht, dass der Unterzeichner Vertragspartei wird. So lautet die Vereinbarung, und die bloße Falschbezeichnung schadet nicht. M. E. ist ohne weiteres ein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Levay
Von wem wurde das übereinstimmend gewünscht ? Die benannte Person im Kaufvertrag wollte diesen Vertrag nie abschliessen und hat dem Unterzeichner auch nicht die Zustimmung erteilt in seinem Name diesen Kaufvertrag abzuschliessen. (Vollmacht wäre vorhanden)
Die Gegenpartei hat den Kaufvertrag falsch aufgesetzt anstatt mit den Daten des Unterzeichners, mit Daten die bei der Gegenpartei gespeichert waren.
Gruß
Mike
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Ich habe den Fall so verstanden, dass zwei Personen einen Vertrag aufsetzen wollten und die eine Partei aus Versehen einen falschen Namen eingesetzt hat.
Vielleicht schilderst du den Fall besser noch mal ausführlich…
Levay
Das stimmt schon, aber zwischen wen ist jetzt ein Kaufvertrag zustande gekommen. Zwischen dem Unterzeichner und der Gegenpartei , obwohl seine persönlichen Angaben in dem Vertrag garnicht enthalten sind.
Ich kann mir nicht vorstellen das Aufgrund eines Fehlers der Gegenpartei, die im Kaufvertrag genannte Person einen Vertrag einhalten muss, nur weil die Angaben dieser Person verwendet wurden.
Gruß
Mike
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Ich habe den Fall so verstanden, dass zwei Personen einen
Vertrag aufsetzen wollten und die eine Partei aus Versehen
einen falschen Namen eingesetzt hat.
Also ich habe das so verstanden dass hier jemand bewußt einen falschen Namen angegeben hat um für diese Person einen Vertrag zu unterzeichnen, den diese aber nie haben wollte.
Das stimmt schon, aber zwischen wen ist jetzt ein Kaufvertrag
zustande gekommen. Zwischen dem Unterzeichner und der
Gegenpartei , obwohl seine persönlichen Angaben in dem Vertrag
garnicht enthalten sind.
Wenn überhaupt dann nur zwischen dem Unterzeichner und dem Vertragspartner, aber sicher nicht zwischen dem Vertragspartner und einer dritten Person, nur weil diese im Vertrag genannt war.
Gruß, Edison
Erläutere doch bitte mal genauer, wie es dazu kam - und wer eigentlich was wollte… Dann antworte ich wieder.
Levay