Der geschilderte Sachverhalt und die dazugehörigen Antworten vom Threadersteller beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Hallo,
Person A sucht auf einer Online-Flohmarktseite einen Kinderwagen einer bestimmten Marke per Suchfunktion.
Sie findet einen, der in der Suche mit „#MARKE“ markiert ist.
Sie schaut in die Artikelbeschreibung und dort steht u.a. :
„Dies ist kein „MARKE“!!
Marke ist Babybaby“
Person A liest das K aus dem Wort kein nicht und irrt sich hierbei.
Bei dem Satz: Marke ist Babybaby denkt sie, dass das Modell gemeint ist.
Sie sagt der Person, dass sie den Kinderwagen kaufen möchte und bezahlt per Paypal den Betrag von ca. 200 Euro.
Sie sagt der Verkäuferin, sie hätte schon so viel gutes von MARKE gehört.
Daraufhin sagt Person B: Das ist nicht MARKE.
Person A sagt, sie hätte sich dann geirrt und möchte den Kinderwagen nicht. Person B besteht auf Kaufvertrag und verschickt den Artikel morgen.
In den AGB des Flohmarktanbieters steht, dass es nicht gestattet ist, die Suche zu manipulieren, indem man Markennamen benutzt, die nicht zu dem Artikel gehören.
Wie wäre die Rechtslage? Darf Person A auf einen Irrtum bestehen und vom Vertrag zurücktreten.?
Der Support der Online-Flohmarktseite hat Person B angeschrieben und sagt, sie hätte Markenrechte Dritter verletzt (da die Suchanfrage mit falscher Marke manipuliert wurde) und zur Rückgabe des Geldes innerhalb von 3 Tagen gefordert.
Kann Person A die Annahme des Pakets verweigern, wenn es eintrifft ohne mit rechtlichen Folgen rechnen zu müssen?
Vielen Dank im Voraus!


