Kaufvertrag Immobilie nicht unterzeichnet

Folgende Frage:

Bei einem Hauskauf erschien der Käufer und ein Teil der beiden Verkäufer zum Notar-Termin. Der Kaufvertrag wurde vom Käufer und Verkäufer unterzeichnet, die Verkäuferin sollte später zeichnen. Nun hat die Verkäuferin seit 5 Wochen den Vertrag nicht unterzeichnet. Der Käufer möchte nun gerne eine Frist setzen, innerhalb der sie unterzeichnen soll, da er bei Nichtunterzeichnung von ihrer Seite „aus dem Vertrag rauskommt“.

Leider ist der Verkäufer in Formulierungen nicht so gut und weiß nicht, wie er das formulieren soll. Mich würde interessieren, wie er das korrekt formuliert.

„Ich bitte um Genehmigung des Kaufvertrages bis zum xx.xx.10. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, trete ich vom Kaufvertrag zurück / erkläre ich den Kaufvertrag für ungültig / erlischt damit der Kaufvertrag?“

Vielen lieben Dank für eine Antwort.

Reden Sie in diesem Falle mit dem beurkundenden Notar, damit Sie keinen taktischen Fehler machen!

hi,
was sagt der Notar? Wozu ist er da? Evtl. kann er Dir doch helfen? Wenn im Kaufvertrag festgehalten wird, dass der 2. den Kaufvertrag unterschreiben sollte, dann muss doch drin einen Frist enthalten oder?
Deine Formulierung ist eigentlich i. O.
Das würde ich auch beim Notar schicken und zum bestehenden Kaufvertrag ergänzen!
Viel Glück

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Im Kaufvertrag ist nicht festgehalten, dass der 2. unterschreiben muss. Beim Hauskauf geht man davon aus, dass die Parteien freiwillig erscheinen und unterzeichnen. Dass wegen einer persönlichen Fehde zwischen den beiden Verkäufern die 2. Person sich weigert zu unterschreiben, war für den Käufer auch nicht abzusehen. Ihm wurde vor dem Notar-Termin gesagt, dass die 2. später unterschreiben wird, um der 1. Person nicht über den Weg zu laufen, und weil der Termin ungünstig war. Sonst hätte der Käufer da auf jeden Fall schon eine Frist in den Vertrag setzen lassen.

Der Notar hatte mündlich gesagt, dass man eine Frist setzen kann (mindestens 14 Tage) von seiten des Käufers. Er riet, zuerst abzuwarten, ob der 2. doch noch unterschreibt.

Wir hatten schon mal ein Schreiben aufgesetzt und an den Notar geschickt, mit der Bitte, uns zu sagen, ob die Formulierung ok ist. Das hat er aber abgelehnt mit der Begründung, dass er als Notar neutral bleiben muss und niemanden mit sowas helfen kann.

Ich glaube, wir versuchen das jetzt einfach mal mit der Formulierung. Es ist dann keine Ergänzung des Kaufvertrages (dann müsste der Kaufvertrag ja von ALLEN noch einmal genehmigt werden) sondern eine davon unabhängige Fristsetzung. So hab ich es jedenfalls verstanden.

Vielen Dank noch mal.