Hallo liebe Wissende!
Folgender Sachverhalt:
Im Mietvertrag ist folgende Vereinbarung geschlossen:
Zusäzliche Vereibarungen
Einbauschränke, Voirhänge, Duschwand, sowie Küchengeräte (Herd, Backofen, sowie Kühl- Gefrierschrank, Wasch- und Spülmaschine) werden vom Mieter in einwandfreiem Zustand zu einem Preis von 1000,- Euro abgekauft und bei Auszug an den Vermieter od. Nachmieter weiterverkauft.
Dieser Mieter zieht nun aus (und hat bereits bei Einuzg die 1000,- Euro bezahlt). Der (neue) Vermieter will nur noch 600,- Euro für die Sachen bezahlen (und hat auch die Sachen bei den potentiellen Nachmietern schlecht gemacht).
Frage 1: Ist so eine Vereinbarung rechtens?
Frage 2: muss der Mieter diesen Preis akzeptieren oder
Frage 3: Hätte der Mietter das Recht sei Eigentum, sprich die o.g. Dinge an irgendjemand weiter zu verkafen oder mitzunehmhmen?
Frage 4: wie sollte man am besten vorgehen?
Ach Ja, der Mietvertrag ist sowohl vom alten als auch vom neuen Vermieter unterschrieben worden.
Vielen Dank
hastdunichtgesehn