Kaufvertrag innerhalb des Mietvertrags?

Hallo liebe Wissende!

Folgender Sachverhalt:

Im Mietvertrag ist folgende Vereinbarung geschlossen:
Zusäzliche Vereibarungen

Einbauschränke, Voirhänge, Duschwand, sowie Küchengeräte (Herd, Backofen, sowie Kühl- Gefrierschrank, Wasch- und Spülmaschine) werden vom Mieter in einwandfreiem Zustand zu einem Preis von 1000,- Euro abgekauft und bei Auszug an den Vermieter od. Nachmieter weiterverkauft.

Dieser Mieter zieht nun aus (und hat bereits bei Einuzg die 1000,- Euro bezahlt). Der (neue) Vermieter will nur noch 600,- Euro für die Sachen bezahlen (und hat auch die Sachen bei den potentiellen Nachmietern schlecht gemacht).

Frage 1: Ist so eine Vereinbarung rechtens?
Frage 2: muss der Mieter diesen Preis akzeptieren oder
Frage 3: Hätte der Mietter das Recht sei Eigentum, sprich die o.g. Dinge an  irgendjemand weiter zu verkafen oder mitzunehmhmen?
Frage 4: wie sollte man am besten vorgehen?

Ach Ja, der Mietvertrag ist sowohl vom alten als auch vom neuen Vermieter unterschrieben worden.

Vielen Dank
hastdunichtgesehn

Huhu,

wurden die Sachen denn Abgekauft? Wenn ja von Vormieter oder vom Vermieter?

Da es sich so darstellt, dass die Sachen abgekauft wurden, kann man mit seinen Eigentum so zimlich alles machen, auch verkaufen. Eine Einschränkung, dass diese nur am Nachmietern verkauft werden dürfte unzulässig sein.