Kaufvertrag: ja oder nein?

hallo

falls jemand beabsichtigen würde einen gebrauchsgegenstand, meinetwegen ein moped, von einer privatperson zu kaufen, empfiehlt es sich dann einen „allgemeinen standard-kaufvertrag“ einzubeziehen?
ich denke man bekommt sowas (wie einen standard-mietvertrag) im schreibwarenladen, oder?

was sollte da drin stehen, sollte man sich den perso vom verkäufer zeigen lassen?

jemand, der sonst nur von freunden und bekannten händlern autos und anderes gekauft hat, worauf sollte der achten?

falls die original-papiere des mopeds nicht mehr vor vorliegen, sondern nur als kopie, reicht das auch? oder sollte der besitzer sich die papiere selbst vor dem verkauf vom amt nochmal als „original“ holen bzw. bestätigen lassen?

würde mich über rat freuen

vielen dank

gruss

Hallo,

jemand, der sonst nur von freunden und bekannten händlern
autos und anderes gekauft hat, worauf sollte der achten?

falls die original-papiere des mopeds nicht mehr vor
vorliegen,

ganz ehrlich: lass es!
Du hast genau gar keine Ahnung, worauf Du Dich einlässt, das kann nur Ärger geben.
Gruß
loderunner (ianal)

ist n witz, oder?
sowas ist doch keine angebrachte antwort!

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sowas ist doch keine angebrachte antwort!

Doch. Keine Papiere, kein Kauf. Wer ein Fahreug kauft, obwohl nur Kopien der Papiere vorliegen, gehört mit dem Klammerbeutel gepudert.

Lg,
M.

Mitnichten
Huch!

Natürlich ist die Antwort angebracht. Wer nicht die Originalpapiere eines KFZ vorweisen kann, dem gehört das Teil nicht. Vielleicht ist es geklaut!? Da ist äußerste Vorsicht geraten!

Ansonsten gibt es KFZ-Kaufverträge auch beim ADAC und da steht alles drin, was Du so brauchst, welche Ausweise uvm.

Grüße,
-Efchen

sowas ist doch keine angebrachte antwort!

offensichtlich nicht die, die Du gerne gehabt hättest. Habe ich mir schon gedacht. Aber einer muss es Dir ja sagen.

Ich setze zur Verdeutlichung noch einen drauf: Gier frisst Hirn. Tritt mal geistig einen Schritt zurück und überleg Dir: was hättest Du Deinem Kumpel geraten, der mit so einer Geschichte zu Dir gekommen wäre?

Viel Glück!

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Manmanman,

Natürlich ist die Antwort angebracht. Wer nicht die
Originalpapiere eines KFZ vorweisen kann, dem gehört das Teil
nicht. Vielleicht ist es geklaut!? Da ist äußerste Vorsicht
geraten!

Hast Du das UP nicht gelesen? Dort steht:

jemand, der sonst nur von freunden und bekannten händlern autos und anderes gekauft hat, worauf sollte der achten?

falls die original-papiere des mopeds nicht mehr vor vorliegen, sondern nur als kopie, reicht das auch? oder sollte der besitzer sich die papiere selbst vor dem verkauf vom amt nochmal als „original“ holen bzw. bestätigen lassen?

Der UP gibt zu sich nicht auszukennen und fragt deshalb hier nach. Kann man nicht einfach sagen, er müsse sich die Papiere neu beschaffen, als ihn hier so abzukanzeln?

Verständnislosen Gruß
Tina

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Hi,

Natürlich ist die Antwort angebracht. Wer nicht die
Originalpapiere eines KFZ vorweisen kann, dem gehört das Teil
nicht. Vielleicht ist es geklaut!? Da ist äußerste Vorsicht
geraten!

für diese Aussage hätte ich gerne einen Beleg.

In irgendeiner Scheune haben wir noch zwei uralte Mopeds und eine Geländemaschine stehen, die meinem Mann gehören. Die zugehörigen Papiere sind für zwei dieser Maschinen nicht auffindbar.

Wem gehören die Maschinen denn jetzt?

Und was ist, wenn ich Originalpapiere auf der Straße finde, gehört mir dann das Fahrzeug? Ich habe ja dann die Originalpapiere und nicht der eigentliche Eigentümer.

Vielleicht ist es geklaut!?

Vielleicht auch nicht, vielleicht sind die Papiere einfach verlorengegangen.

Gruß
Tina

Hallo,

ja, gut und schön.

Aber ein gutgläubiger Erwerb - falls das Teil aus irgendwelchen Gründen doch nicht dem Verkäufer gehört - scheidet ohne Papiere nunmal aus.

Auch der mit alten Mopeds in der Scheune geerbt vom Opa, bei denen sich plötzlich herausstellt, dass die einem anderen gehörten und nicht dem Opa, daher auch nicht Teil der Erbmasse waren.

Daher sollte man einem Käufer raten, auf Papiere zu bestehen. Zumal man die ja auch noch ggf. an anderer Stelle braucht.

VG
EK

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Hallo,

In irgendeiner Scheune haben wir noch zwei uralte Mopeds und
eine Geländemaschine stehen, die meinem Mann gehören. Die
zugehörigen Papiere sind für zwei dieser Maschinen nicht
auffindbar.

Nett. Aber kaufen würde ich sie dann, wenn Ihr Euch neue Papiere besorgt habt. Und mit Sicherheit nicht, wenn Ihr mir mit irgendwelchen Fotokopien kommt. Und erst recht nicht, wenn ich Euch nicht kenne und auch nicht weiß, was man in einen Kaufvertrag wie reinschreibt.
Das ist doch alles grob fahrlässig hier!
Gruß
loderunner (ianal)

Aber ein gutgläubiger Erwerb - falls das Teil aus
irgendwelchen Gründen doch nicht dem Verkäufer gehört -
scheidet ohne Papiere nunmal aus.

Na ja, das Fehlen der Papiere begründet ja „nur“ eine Erkundigungspflicht und schließt den gutgläubigen Erwerb nicht von vornherein völlig aus.

Hallo,

In irgendeiner Scheune haben wir noch zwei uralte Mopeds und
eine Geländemaschine stehen, die meinem Mann gehören. Die
zugehörigen Papiere sind für zwei dieser Maschinen nicht
auffindbar.

Nett. Aber kaufen würde ich sie dann, wenn Ihr Euch neue
Papiere besorgt habt.

Hi,

es ging um die Aussage, daß die Maschinen einem nur gehören, wenn man die Papiere hat. Verkaufen möchten wir die Maschinen nicht,angemeldet sind sie auch nicht, wir haben auch keine Papiere mehr, diese sind irgenwanneinmal verloren gegangen.

Wer ist nun Eigentümer der Maschinen?

Und mit Sicherheit nicht, wenn Ihr mir

mit irgendwelchen Fotokopien kommt. Und erst recht nicht, wenn
ich Euch nicht kenne und auch nicht weiß, was man in einen
Kaufvertrag wie reinschreibt.
Das ist doch alles grob fahrlässig hier!

Der UP hat gefragt ob es reicht eine Kopie der Papiere vorzulegen oder ob er sich neue besorgen muß. Er gab selbst an, sich nicht auszukennen.

Es wäre nicht einfach möglich gewesen, ihm zu sagen, daß er sich neue Papiere besorgen muß?

Gruß
Tina

Hi,

Aber ein gutgläubiger Erwerb - falls das Teil aus
irgendwelchen Gründen doch nicht dem Verkäufer gehört -
scheidet ohne Papiere nunmal aus.

deswegen hat er ja hier gefragt.

Daher sollte man einem Käufer raten, auf Papiere zu bestehen.
Zumal man die ja auch noch ggf. an anderer Stelle braucht.

Das ist ja auch richtig, aber ist es notwendig jemanden derart auflaufen zu lassen, der ja gerade danach fragt, ob die Notwendigkeit besteht?

Trotzdem halte ich die Aussage für falsch, daß derjenige der die Papiere nicht mehr hat, nicht Eigentümer sein kann.

Wenn niemand diese Papiere hat, weil sie verlorengingen, versehentlich vernichtet wurden etc., wer ist dann Eigentümer? Niemand?

Umgekehrt, wenn ich Papiere finde, die jemand verloren hat, bin ich dann Eigentümer?

Gruß
Tina

sowas ist doch keine angebrachte antwort!

offensichtlich nicht die, die Du gerne gehabt hättest.

Das stimmt sicher. Ich glaube aber nicht, daß jede Antwort außer „kauf’ ruhig, kein Problem“ ihm mißfallen hätte.

Habe
ich mir schon gedacht. Aber einer muss es Dir ja sagen.

Was? Daß er keine Ahnung hat und deshalb die Finger komplett weglassen soll?
Sorry, aber das ist echt Bullshit!
Daß er wenig bis keine Ahnung hat, weiß er selbst, sonst würde er nicht fragen.
Und daß man komplett die Finger davon lassen soll, stimmt eben nicht. Eine hilfreiche Antwort könnte sein: „Ohne Papiere im Original kein Kauf. Zudem sollte der Verkäufer A, B und C schriftlich bestätigen, im Vertrag muß auch D, E und F geregelt sein und auf G, H und I solltest Du auch achten. Dies ist ein hilfreicher Link zum einlesen: http://www.wenn-man-keine-ahnung-hat.de

Warum Du diesen Frager derart abkanzeln mußtest, ist mir echt schleierhaft…

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Tach!

es ging um die Aussage, daß die Maschinen einem nur gehören,
wenn man die Papiere hat.

Das habe ich definitiv nicht geschrieben.

Aber ich habe in der Tat ein „womöglich“ nicht hingeschrieben. Weil mir das alles so absurd vorkam, habe ich nicht ausreichend auf meine Formulierung geachtet. Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass jemand Fahrzeuge kaufen will, ohne dass der angebliche Eigentümer sein Eigentum nachweisen kann, und das kann er sicher nicht, wenn ihm die Originalbelege fehlen, dem stimmst Du doch zu?

Verkaufen möchten wir die Maschinen
nicht,angemeldet sind sie auch nicht, wir haben auch keine
Papiere mehr, diese sind irgenwanneinmal verloren gegangen.

Wer ist nun Eigentümer der Maschinen?

Ich habe zumindest keine Gewissheit, dass Euch diese gehören, daher würde ich sie Euch sicher nicht abkaufen!

Grüße,
-Efchen

Hi,

es ging um die Aussage, daß die Maschinen einem nur gehören,
wenn man die Papiere hat.

Das habe ich definitiv nicht geschrieben.

nö? Ich zitiere: Wer nicht die Originalpapiere eines KFZ vorweisen kann, dem gehört das Teil nicht.

Aber ich habe in der Tat ein „womöglich“ nicht hingeschrieben.

Nun, hier wird immer wieder empfohlen nicht etwas hineinzulesen, daß dort nicht steht.

Weil mir das alles so absurd vorkam, habe ich nicht
ausreichend auf meine Formulierung geachtet. Ich konnte mir
einfach nicht vorstellen, dass jemand Fahrzeuge kaufen will,
ohne dass der angebliche Eigentümer sein Eigentum nachweisen
kann, und das kann er sicher nicht, wenn ihm die
Originalbelege fehlen, dem stimmst Du doch zu?

Deshalb hat er doch hier nachgefragt, eben weil er es nicht weiß.

Wer ist nun Eigentümer der Maschinen?

Ich habe zumindest keine Gewissheit, dass Euch diese gehören,
daher würde ich sie Euch sicher nicht abkaufen!

Das beantwortet meine Frage nicht. Außerdem schrieb ich nirgends, daß ich diese Maschinen verkaufen möchte, weder Dir noch Loderunner.

Gruß
Tina

es ging um die Aussage, daß die Maschinen einem nur gehören,
wenn man die Papiere hat.

nö? Ich zitiere: Wer nicht die Originalpapiere eines KFZ
vorweisen kann, dem gehört das Teil nicht.

Für mich sind das zwei unterschiedliche Aussagen.

Aber ich habe in der Tat ein „womöglich“ nicht hingeschrieben.

Nun, hier wird immer wieder empfohlen nicht etwas
hineinzulesen, daß dort nicht steht.

Ich beschwer mich auch nicht darüber, dass Du meinst, meine Antwort sei weltfremd. Ich wollte mich damit nur korrigieren :smile:

Deshalb hat er doch hier nachgefragt, eben weil er es nicht
weiß.

Viele Leute Fragen Dinge, die anderen so absurd erscheinen, dass sie die Frage nicht ernst genug nehmen. Kommt vor und man kann sich dann überlegen, ob man drauf rum reitet oder ob man es hinnimmt.

Wer ist nun Eigentümer der Maschinen?

Ich habe zumindest keine Gewissheit, dass Euch diese gehören,
daher würde ich sie Euch sicher nicht abkaufen!

Das beantwortet meine Frage nicht.

Das ist richtig. Ich wollte die Frage auch nicht beantworten.
Wenn Du keine Papiere hast, dann kaufe ich nicht bei Dir. Wem die KFZ dann wirklich gehören, ist mir an der Stelle egal.

Außerdem schrieb ich
nirgends, daß ich diese Maschinen verkaufen möchte, weder Dir
noch Loderunner.

Genauso, wie ich nicht schrieb, wem die nun gehören :smiley:

Das können wir natürlich auch endlos fortführen…

es ging um die Aussage, daß die Maschinen einem nur gehören,
wenn man die Papiere hat.

nö? Ich zitiere: Wer nicht die Originalpapiere eines KFZ
vorweisen kann, dem gehört das Teil nicht.

Für mich sind das zwei unterschiedliche Aussagen.

Hä? Das ist aber jetzt nicht Dein ernst oder? Wo bitte ist der Unterschied. Die Aussage wer nicht im Besitz der Originalpapiere ist, dem gehört das Teil nicht, is ja wohl eindeutig. Dort steht nicht, daß es sein könnte, das es ihm vielleicht nicht gehören würde, dort steht es gehört ihm nicht. Im Umkehrschluß bedeutet das eben, daß Eigentümer derjenige ist, der die Papier hat. Du versucht nicht etwa, Dich herauszureden?

Aber ich habe in der Tat ein „womöglich“ nicht hingeschrieben.

Nun, hier wird immer wieder empfohlen nicht etwas
hineinzulesen, daß dort nicht steht.

Ich beschwer mich auch nicht darüber, dass Du meinst, meine
Antwort sei weltfremd.

Das liest Du jetzt wiederum wo? Ich wollte einen Beleg für Deine Aussage: _Wer nicht die Originalpapiere eines KFZ

vorweisen kann, dem gehört das Teil nicht_

Deshalb hat er doch hier nachgefragt, eben weil er es nicht
weiß.

Viele Leute Fragen Dinge, die anderen so absurd erscheinen,
dass sie die Frage nicht ernst genug nehmen. Kommt vor und man
kann sich dann überlegen, ob man drauf rum reitet oder ob man
es hinnimmt.

Und Du meinst nicht, eine Erklärung wäre hilfreicher gewesen, als das schnöde Herumgehacke?

Das ist richtig. Ich wollte die Frage auch nicht beantworten.
Wenn Du keine Papiere hast, dann kaufe ich nicht bei Dir. Wem
die KFZ dann wirklich gehören, ist mir an der Stelle egal.

Das heißt Du weißt es nicht und kannst Deine obige Aussage auch nicht belegen? Du hast also einfach irgendetwas behauptet?

Hat man die Papiere verloren kann man sich neue ausstellen lassen. Üblicherweise benötigt man hierfür eine eidesstattliche Versicherung darüber, daß man die Papiere nicht mehr hat.

Das können wir natürlich auch endlos fortführen…

Nö, Du hast etwas behauptet und ich habe um einen Beleg für Deine Behauptung gebeten, das ist hier durchaus üblich.

Gruß
Tina

Ich würde mir das ganze zwar überlegen, aber deine Aussage „Wer die Orginalpapiere“ nicht vorweisen kann, dem gehört es auch nicht" ist schlichtweg falsch.

Ich geh noch weiter:
Die Zulassungsbescheinigung ist KEIN Eigentumsnachweis und hat keinen grundbuchähnlichen Charakter.
Das heisst dass selbst wenn Otto in Ihr steht, so kann es trotzdem Manfred gehören.

Gruss HighQ

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Guten Abend,
nur falls Du es noch nicht bemerkt hast - das ist loderunners Art.

Warum Du diesen Frager derart abkanzeln mußtest, ist mir echt
schleierhaft…

Immer liebevoll und zuvorkommend. Er hatte halt ein schlechtes Elternhaus, seine Mutter konnte ihm nur Hausmeister-Manieren beibringen.
Dieser Stil ist hier durchgängig.

Wenn ich mir vorstelle, wer-weiss-was ist schon eine gute Idee. Nun haben wir in D >80 Mio Einwohner, davon bestimmt 10 % Internet-Nutzer. Wenn von den 8 Mio im Schnitt nur die unter „Geklickt: x mal“ lesen, dann erklärt sich das direkt aus diesen netten Forenmitgliedern.
Davon hat es noch einige Kotzbrocken mehr hier.

Gruß
R

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