Kaufvertrag kaufanwärter

Hi,

A will ich ein Haus kaufen und geht zum Berater T der C-GmbH. Dieser sagt ihm wahrheitswidrig, dass eine Baugenehmigung für das entsprechende Haus vorliege im Vertrauen darauf, dass T tatsächlich davon ausgeht, dass die S-Stadt eine Baugenehmigung erteilen werde.

A schließt im Vertrauen auf diese Baugenehmigung mit der B-GmbH einen Kaufanwärtervertrag und verpflichtet sich ein Haus für 250k € zu erwerben. Dabei muss A in Vorleistung von 100k treten.

Weiterhin gehören ABS zu dem Vertrag:

Danach wird die B-GmbH hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen, also auch vor Gericht, durch die C-GmbH vertreten.
Weiter heißt es, sofern das Haus nicht gebaut werden kann, kann A vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Verzinsung und Schadensersatz werden dagegen ausgeschlossen.

P (Geschäftsführer der C-GmbH) vertritt die B-GmbH als Prokurist.

Wie es kommen muss, kann das Haus nicht gebaut werden, weil die S-Stadt die Baugenehmigung versagt und diese auch in Zukunft nicht erteilen will. A tritt vom Kaufanwärtervertrag zurück. Er erhält auch seine geleistete Vorauszahlung von 100k zurück.

Nun begehrt er von der C-GMBH Schadensersatz und zwar:
a) Zahlung der Bereitsstellungsgebühr in Höhe von 1k € der Bank für die Restsumme von 150k
b) 13% Zinsen auf 100k, für den im voraus geleisteten Zeitraum vom Abschluss des Kaufanwärtervertrages bis zum Rücktritt davon.

Die C-GmbH sagt:
a)Sie sei nicht Vertragspartner
b)Nach den AGBs seien Ansprüche eh ausgeschlossen
c) Für die Erstattung der Bereitsstellungsprovision fehlt es an der Kausalität
d) Der Zinsanspruch sei auch zu hoch

Sind K’s Ansprüche gegen C begründet und woraus ergeben sie sich?

Besten Dank im voraus!
Gruß iok

Hallo „iok“,

ohne Kenntnis des Vertragstextes gerät eine Beantwortung Ihrer Fragen zur Kaffesatzleserei.
Ich kann mit zwar lebhaft vorstellen, was es dabei auf sich hat und sehe auch hier wieder die Blauäugigkeit privater Immobilienkäufer, was ich in meinen Seminaren immer wieder scharf kritisiere.

Erstens sollte man keine Verpflichtungen eingehen, ohne Gegenleistung.
Weiter ist es sträflich, vorab irgendwelche Kaufpreisteile zu bezahlen, ohne eine Sicherheit oder Gegenleistung.
Mündliche Absprachen gelten als nicht getroffen und sind wertlos!

Immobilienkauf ist kein Kindergeburtstag! Zu viele Risiken sind zu erkennen, die Privatpersonen nicht erkennen können!

Sie sind da in eine Mühle geraten, die Sie aller Voraussicht nur verlieren können.
Ich bin mir auch sicher, dass in Ihrem Vertrag keine Klausel enthalten ist, dass bei Nichtannahme dieser Kaufverpflichtungserklärung irgendwelche Entschädigungen gegenüber der Firma, der Sie diese Erklärung abgegeben haben, vereinbart sind.

Wie gesagt, konkrete Antworten können Sie nur bei Kenntnis des Textes dieser einseitig abgegebenen Kaufverpflichtungserklärung erhalten.

Haben Sie den Bankkredit unterschrieben und muss dieser abgenommen werden?
Wieviel Zeit haben Sie bis zur vollständigen Abnahme?
Sie können mich ja per Email nocheimal direkt kontaktieren:
info(at)immobilienratgeber.com

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch