Hi,
A will ich ein Haus kaufen und geht zum Berater T der C-GmbH. Dieser sagt ihm wahrheitswidrig, dass eine Baugenehmigung für das entsprechende Haus vorliege im Vertrauen darauf, dass T tatsächlich davon ausgeht, dass die S-Stadt eine Baugenehmigung erteilen werde.
A schließt im Vertrauen auf diese Baugenehmigung mit der B-GmbH einen Kaufanwärtervertrag und verpflichtet sich ein Haus für 250k € zu erwerben. Dabei muss A in Vorleistung von 100k treten.
Weiterhin gehören ABS zu dem Vertrag:
Danach wird die B-GmbH hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen, also auch vor Gericht, durch die C-GmbH vertreten.
Weiter heißt es, sofern das Haus nicht gebaut werden kann, kann A vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Verzinsung und Schadensersatz werden dagegen ausgeschlossen.
P (Geschäftsführer der C-GmbH) vertritt die B-GmbH als Prokurist.
Wie es kommen muss, kann das Haus nicht gebaut werden, weil die S-Stadt die Baugenehmigung versagt und diese auch in Zukunft nicht erteilen will. A tritt vom Kaufanwärtervertrag zurück. Er erhält auch seine geleistete Vorauszahlung von 100k zurück.
Nun begehrt er von der C-GMBH Schadensersatz und zwar:
a) Zahlung der Bereitsstellungsgebühr in Höhe von 1k € der Bank für die Restsumme von 150k
b) 13% Zinsen auf 100k, für den im voraus geleisteten Zeitraum vom Abschluss des Kaufanwärtervertrages bis zum Rücktritt davon.
Die C-GmbH sagt:
a)Sie sei nicht Vertragspartner
b)Nach den AGBs seien Ansprüche eh ausgeschlossen
c) Für die Erstattung der Bereitsstellungsprovision fehlt es an der Kausalität
d) Der Zinsanspruch sei auch zu hoch
Sind K’s Ansprüche gegen C begründet und woraus ergeben sie sich?
Besten Dank im voraus!
Gruß iok