Kaufvertrag KFZ?

Guten abend,

wenn man vor hat einen Wagen von einer Privatperson zu kaufen.
Der Wagen aber erst in 4 Wochen vom Verkäufer abgegeben wird, wie muss man sich dann im Vertrag absichern,
damit man nicht ggf. einen schrottreifen Wagen nehmen muss und dafür den vollen Preis zahlen muss?
Der Vertrag muss jetzt gemacht werden, da der Verkäufer die Sicherheit
haben möchte, den Wagen zu verkaufen. Das ist auch nicht mehr anders regelbar.

Gibt es hierfür vorformulierte Sätze oder Verträge?

Danke für Hilfe!!!

Grüße
Cess

wenn man vor hat einen Wagen von einer Privatperson zu kaufen.
Der Wagen aber erst in 4 Wochen vom Verkäufer abgegeben wird,
wie muss man sich dann im Vertrag absichern,
damit man nicht ggf. einen schrottreifen Wagen nehmen muss und
dafür den vollen Preis zahlen muss?

Nein. Kann der Wagen nicht übergeben werden, muss dafür auch nix bezahlt werden. Entscheidend ist für die Preiszahlungspflicht die Übergabe der Kaufsache.

Gibt es hierfür vorformulierte Sätze oder Verträge?

Beim ADAC.

Levay

Zu deiner konkreten Frage kann ich nichts sagen, aber allgemein gesagt wuerde ich mich bei Vertraegen, bei denen die Lieferung in der Zukunft liegt immer so absichern, dass die Eigenschaften, die die Sache bei Uebergabe haben muss, moeglichst genau festgelegt werden. Zahlung selbstverstaendlich erst nach ordnungsgemaesser Uebergabe.

wenn man vor hat einen Wagen von einer Privatperson zu kaufen.
Der Wagen aber erst in 4 Wochen vom Verkäufer abgegeben wird,

Das sollte man nicht tun, denn der Zusatnd des Wagens kann sich von jetzt auf gleich deutlich ändern.

Der Vertrag muss jetzt gemacht werden, da der Verkäufer die
Sicherheit haben möchte, den Wagen zu verkaufen. Das ist auch nicht
mehr anders regelbar.

Bevor man sich als Käufer festlegt, sollte man solche Fragen klären, nicht erst, wenn es „nicht mehr anders regelbar ist“. Hier sind die Wurzeln für jede Menge Ärger gelegt worden.

Ich bin gespannt, welche Fragen in vier Wochen von Dir gestellt werden.

Ich selbst habe nicht viel mit Recht zu tun!

Aber es sollte doch im 21 JH möglich sein, ein oder zwei Sätze zu formulieren, die dies rechtlich absichern?
Außerdem ist doch so ein Auto auch kein Wattebäuschchen, dass bei jedem Windstoß wegfliegt und sich verformt…

Grüße
Sebastian

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