Kaufvertrag Kinderwagen

Hallo Zusammen!

Mein Mann und ich haben am letzten Mittwoch (25.04.) einen Kinderwagen beim XXXLutz bestellt. Die Farbe, die wir wollten, gab es nicht vorrätig, so dass unsere „Wunschfarbe“ (schwarz-weiß) bestellt werden musste. Die Dame sagte mir, ich hätte zwei Wöchiges Umtauschrecht und die Lieferung würde 2 - 3 Wochen dauern. OK.. Anzahlung von 200 EUR (Kaufpreis ohne jegliche Rabatte 419 EUR) geleistet, Kaufvertrag unterschrieben und nach Hause gegangen. Am Wochenende dann die Überraschung: Meine Eltern schenkten uns einen super tollen Kinderwagen von Gesslein (super Marke etc.)
Ich also am Montag (30.04.) beim Lutz angerufen, ob ich vom Vertrag zurücktreten kann, da wir einen geschenkt bekommen haben. Die Frau hat mich so dermaßen blöd angemacht „es würde nicht gehen, da Ware extra für mich bestellt“
Dabei steht auf der Quittung der Anzahlung „Umtausch innerhalb von 14 Tagen nur mit Kassenbeleg und nur auf Warengutschein möglich“. Das hat die Frau am Telefon nicht interessiert. Im Gespräch meinte sie dann, dass es evtl. doch geht, allerdings müssen Stornokosten in Höhe von 25% gezahlt werden… Auf der Rückseite vom KV steht, dass bei GELIEFERTER Ware diese Stornokosten anfallen, ich habe den Kinderwagen aber noch nicht, gilt der Passus dann trotzdem??
Und haben die nicht mehr davon, wenn sie mir einen Warengutschein über die ANzahlung ausstellen, da wir noch ein Kinderzimmer benötigen, das wir auch dort kaufen wollten als dass sie mir die Stornokosten (100 EUR) fordern??? Das hat die Dame gar nicht verstehen wollen. Sie spricht jetzt mit ihrem Vorgestzten, ist aber überhaupt nicht dafür mir das Recht jetzt einzuräumen..
Ich arbeite selbst bei einem Dienstleister und kann mir nicht vorstellen dass die bei sowas keinen Spielraum haben, oder sehe ich das falsch? Für eure Antworten danke ich euch sehr, denn ich bekomme heute mittag wohl noch den Rückruf…

Warten Sie mal in Ruhe ab, was sich ergibt. Danach haben Sie immer noch Zeit, einen evtl. Streit vor Gericht auszufechten.

Meinen Sie, daß ich da wirlich was machen kann? Gerichtlich?
Den Rückruf habe ich heute natürlich nicht erhalten, soviel zum Thema Service. Ich warte mal noch morgen ab.
Danke erst mal für die Antwot!

Hallo,
es gilt das, was im Vertrag steht. Tritt schriftlich vom Kaufvertrag zurück!
Viele GRüße,
Angie

Hallo Zusammen!

Mein Mann und ich haben am letzten Mittwoch (25.04.) einen
Kinderwagen beim XXXLutz bestellt. Die Dame sagte mir, ich
hätte zwei Wöchiges Umtauschrecht und die Lieferung würde 2 -:3 Wochen dauern.
Ich also am Montag (30.04.) beim Lutz angerufen, ob ich vom
Vertrag zurücktreten kann. Die Frau hat mich so dermaßen blöd angemacht „es würde
nicht gehen, da Ware extra für mich bestellt“
Dabei steht auf der Quittung der Anzahlung „Umtausch innerhalb von 14 Tagen nur mit Kassenbeleg und nur auf Warengutschein möglich“. Das hat die Frau am Telefon nicht interessiert. Im Gespräch meinte sie dann, dass es evtl. doch geht, allerdings müssen Stornokosten in Höhe von 25% gezahlt werden… Auf der
Rückseite vom KV steht, dass bei GELIEFERTER Ware diese
Stornokosten anfallen, ich habe den Kinderwagen aber noch
nicht, gilt der Passus dann trotzdem??
Und haben die nicht mehr davon, wenn sie mir einen
Warengutschein über die ANzahlung ausstellen, da wir noch ein
Kinderzimmer benötigen, das wir auch dort kaufen wollten als
dass sie mir die Stornokosten (100 EUR) fordern??? Das hat die
Dame gar nicht verstehen wollen. Sie spricht jetzt mit ihrem
Vorgestzten, ist aber überhaupt nicht dafür mir das Recht
jetzt einzuräumen..

Hallo Angie,

danke für die Antwort, so werde ich es auch machen. Ich schau mal ob sie sich heute „herablassen“ und sich bei mir melden…

Grüße!

Also der Verkaufsleiter hat mich nun zurückgerufen. Entweder wir zahlen die Stornokosten (104 EUR). Oder wir zahlen den vollen Betrag (419 EUR) und erhalten über diese Summe einen Warengutschein, wenn wir sowieso das Kinderzimmer dort kaufen wollen…
Hat jemand ne Ahnung wie das rechtlich aussieht, wenn ich da jetzt schriftlich „Terror“ mache und Anwalt etc androhe, ob ich damit was erreichen könnte???

Sofern Sie das Angebot des Verkäufers nicht als finanziellen Nachteil emmpfinden, da bei einem Kauf weiterer Untensilien für die Einrichtung eines Kinderzimmers die Stornogebühr voll zur Anrechnung gelangt, dann weiß ich ehrlich gesagt nicht, was Sie jetzt noch herumfragen!?! Passt Ihnen das nicht, können Sie ja den Klageweg beschreiten, der Ihnen wie auch dem Verkäufer einstweilen erheblich mehr Kopfschmerzen bereiten dürfte! I h persönlich empinde die Stornogebühr als rechtlich höchst bedenklich und würde die so nicht akzeptieren, sondern dann für den Fall, dass ich bei dieser Firma ein Kinderzimmer kaufen sollte, mit eine Rabattierung von mindestens 25 % auf den Gesamteinkauf schriftlich zusichern lassen.

Also mit einem 200 EUR Warengutschein (in Höhe der Anzahlung) hätte ich leben können, ich möchte mich jetzt alledings nicht auf nochmal 219 EUR „verpflichten“ lassen. Und außerdem bin ich jetzt von dem Laden so gernervt das ich da am Liebsten gar nichts mehr kaufen würde…
Die Frage ist, ob es wirklich rechtlich höchst bedenklich ist, wenn es auf der Rückseite des Kaufvertrages steht… Auf eine Rabattierung würden die nie eingehen… Ich werde das mal schriftlich festhalten, die für uns optimalste Lösung und dann mal sehen was kommt…
Danke für die rasche Antwort…

Die Rückseite eines Vertages mit den Bedingungen eines Händlers sind zunächst einmal nichts anderes als „subjektives Recht“. Sie müssen sich einfach mal entscheiden, ob Sie mutig sind und es auf eine Klage ankommen lassn, oder Sie den „Schwanz einkneifen“ und schlicht passen; dabei kann ich Ihnen aber nicht helfen!

Ich habe kein Problem Stress zu machen und es darauf ankommen zu lassen allerdings habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Demnach hat sich das Thema erledigt…