Sorry, wenn ich nicht genau geschrieben habe. kaufvertrag wird schon beim Notar gemacht, habe geimeint Privat -ohne Notarkosten.
Der Verkäufer besteht auf einen bestimmten Notar. Ich befürchte, dieser Notar macht den Vertrag sehr, sehr Verkäufer-freundlich…
Hier Auszüge aus dem Vertrag und was ein Banker zu diesen Passagen gemeint hat (die Pfeile).
Wäre sehr dankbar, wenn jemand das lesen und prüfen könnte.
„Dieser Grundbesitz ist nach Abt. II des Grundbuchs belastet mit einer beschränkten Leitung. In Abt. III sind eingetragen unter Nr.2 eine Grundschuld für die Raiffeisenbank über 200.000DM (102.258,38EUR)und unter Nr.3 eine Grundschuld für BW Bank AG über 45.000DM (23.008,13EUR).
Die Grundschuld über 102.258,28EUR ist nach Angabe des Eigentümers außerhalb des grundbuchs abgetreten an die BW Bank AG. Beide Grundschulden valutieren derzeit noch für deren Darlehensforderungen in Höhe von derzeit ca. 71.000EUR.“
–> nachweisen lassen, dass wirklich nur 71.000EUR valutiert. Löschng muss vollzogen werden können.
„Der Kaufpreis beträgt EUR 125.000,-. Davon ist als Anzahlung der Betrag von EUR 24.000,- fällig innerhalb von 5 Werktagen ab heute und der restbetrag von EUR 100.000,- am 31. Juli 2004, bis dahin jeweils unverzinslich.“
–> Es fehlt eine Sicherstellung meiner Anzahlung. Es muss sichergestellt werden, dass ich mein Geld zurückbekomme, wenn irgendetwas schief geht. Bei der Sicherstellung muss die Umschreibung der Immobilie gewährleistet werden. Also durch ein Treuhandkonto, Notaranderkonto oder einer Bankbürgschaft, so dass ich mein Geld zurückbekomme, falls Geschäft scheitert.
Ausserdem muss die BW-bank nachweisen, dass die Löschungbewilligung erteilt wird, gegen Zahlung von EUR 71.000,-.
„Es ist Pflicht des Erwerbers, sich vom Vorliegen dieser Fälligkeitsvoraussetzungen Gewißheit zu verschaffen. Falls der Kaufpreis am Fälligkeits nicht eingegangen ist, gerät der Erwerber ohne weiteres in Verzug. Über die gesetzlichen Verzugsfolgen hat der Notar belehrt. Insbesondere ist dem Erwerber bekannt, dass er den ausstehenden Kaufpreis ab Verzugseintritt bis zur Zahlung mit Jahreszinsen von mind. 5% über dem Basis-Zinssatz zu verzinsen hat.“
–> Welche Fälligkeitsvoraussetzungen ist nicht genannt und normalerweise ist es anscheinend Pflicht Veräusserers?!
„Zur Abgabe aller Erklärungen und zur Vornahme von Rechtshandlungen jeder Art im Zusammenhang mit der Finanzierung und Auszahlung des Kaufpreises, insbesondere zur Bereitstellung von Grundpfandrechten, zu dinglichen und ***persönlichen Vollstreckungsunterwerfungen***, zu Sicherungsabreden und Grundbucherklärungen sind namens der Vertragsschließenden auch die in dieser Urkunde bevollmächtigten Notariatsangestellten je einzeln befugt.“
–> Diese Passage muss komplett gestrichen werden. Zumindest der Satz „persönlichen Vollstreckungsunterwerfungen“.
„Die in Abt.II eingetragenen Belastungen bleiben bestehen. Dagegen ist die eingetragene Grundschuld vom Veräußerer zu beseitigen, sofern der Erwerber von seinem Wahlrecht nach § 2 keinen Gebrauch macht. Einer etwaigen Löschung der Grundschuld wird schon heute zugestimmt.“
–> Was für ein Wahlrecht? Im Paragraph 2 steht nichts von einem Wahlrecht?!
„Der Veräußerer haftet für die Freiheit des Vertragsobjekts von Rückständen öffentlicher Abgaben. Dem Erwerber ist die gesetzliche Mithaftung für etwaige Rückstände bekannt.“
–> Wie bitte, warum soll ich haften??? Denke dieser Teil muss auch raus oder ich bekomme Nachwei, dass es keine Rückstände gibt.
„Bestimmungen zum Vertragsvollzug:
Die Auflassung erfolgt nach vollständiger Kaufpreiszahlung einschließlich etwaiger Verzugszinsen. Die Voraussetzungen hierfür sind vom Verkäufer dem beurkundenden Notar unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Diese Mitteilung enthält zugleich das Einverständnis zur Auflassung.“
–> Darf nicht vom Verkäufer abhängen (keine Bestätigung -> keine Auflassung!). Wäre z.B. durch ein Notaranderkonto zu umgehen.
Was mir ausserdem fehlt, ist ein Passage, das eine monatl. Entschädung für mich vorsieht, wenn Verkäufer bis Ende Juli nicht auszieht.
Viele Grüße
maho