Hallo,
ich habe Fragen bezüglich Kaufvertrag mit einem Bauträger.
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Unsere Baubeschreibung ist bisher recht dünn. Vor Abschluss des Kaufvertrages soll (und wird) der Bauträger hier noch wesentlich detaillierter werden. Angeblich kann die geänderte Baubeschreibung beim Notar jedoch nicht protokolliert werden, da die bisherige Baubeschreibung bereits irgendwo hinterlegt ist und nicht ausgetauscht werden kann. (Das Projekt wurde bereits vor 14 Monaten geplant und bis auf unser Haus ist bereits alles verkauft.) Macht diese Aussage Sinn?
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Da unsere Kapitalausstattung Luft für den Kredit lässt, frage ich mich, welche Kaufpreissumme man am sinnvollsten beim Notar protokollieren lassen soll? 1) Hauspreis ohne Ausbau von Dach und Keller? 2) Hauspreis inkl. Dach und Keller? Oder sogar 3) Hauspreis inkl. sonstigen Nebenkosten wie Garage, Kaminzug, extras im Bad, etc.? Über die Varianten 2 und 3 freuen sich der Staat und der Notar aber habe ich als Käufer davon auch einen Vorteil (mal abgesehen vom höheren Kreditspielraum)? Und ist die Gewährleistung bei einem Nebenvertrag für sonstige Leistungen des Bauträgers genauso zuverlässig?
Viele Grüße
Manuela
- Unsere Baubeschreibung ist bisher recht dünn. Vor Abschluss
des Kaufvertrages soll (und wird) der Bauträger hier noch
wesentlich detaillierter werden. Angeblich kann die geänderte
Baubeschreibung beim Notar jedoch nicht protokolliert werden,
da die bisherige Baubeschreibung bereits irgendwo hinterlegt
ist und nicht ausgetauscht werden kann. (Das Projekt wurde
bereits vor 14 Monaten geplant und bis auf unser Haus ist
bereits alles verkauft.) Macht diese Aussage Sinn?
Erst mal benutzen Bauträger gern globale Baubeschreibungen, weil jede Abweichung von der Baubeschreibung (egal, wer diese veranlasst) nachbeurkundet werden muss. Viele Bauherren ändern während der Bauphase die Bemusterung und deshalb jedesmal zum Notar?
Nein, es stimmt so nicht. Jeder Bauträger und jeder Notar kann die Baubeschreibung individuell anpassen und beurkunden. Dieser Aufwand wird meist nicht gern getrieben. Biete eine Kostenübernahme an.
- Da unsere Kapitalausstattung Luft für den Kredit lässt,
frage ich mich, welche Kaufpreissumme man am sinnvollsten beim
Notar protokollieren lassen soll? 1) Hauspreis ohne Ausbau von
Dach und Keller? 2) Hauspreis inkl. Dach und Keller? Oder
sogar 3) Hauspreis inkl. sonstigen Nebenkosten wie Garage,
Kaminzug, extras im Bad, etc.? Über die Varianten 2 und 3
freuen sich der Staat und der Notar aber habe ich als Käufer
davon auch einen Vorteil (mal abgesehen vom höheren
Kreditspielraum)? Und ist die Gewährleistung bei einem
Nebenvertrag für sonstige Leistungen des Bauträgers genauso
zuverlässig?
Es ist auch üblich im geschlossenen Rohbau zu verkaufen, um die Erwerbsnebenkosten zu senken. Es wäre in diesem Fall allerdings notwendig mit dem Bauunternehmen einen Werkvertrag auf Festpreisbasis für die Fertigstellung zu vereinbaren. Diese Konstruktion erfordert einen höheren Verwaltungsaufwand vom Bauherren.