Kaufvertrag mit einseitiger Erfüllung

… wie komme ich an mein Geld ?
Im März habe ich bei einer Internetauktion Computerteile erfolgreich versteigert, Adresse und Email des Ersteigerers wurden mir mitgeteilt. Da ich Bezahlung per Rechnung und Banküberweisung angeboten hatte, verschickte ich die Ware und die Rechnung am 3. März. Es gibt aber seit dem Tag keinen Zahlungseingang und der Käufer meldet sich auch nicht. Nach meinem Bitten wandte sich auch die Auktionsfirma per Mail an den Käufer. Vor ein paar Tagen habe ich eine Mahnung abgeschickt, aber selbst diese bleibt unbeantwortet. Wie ist der weitere rechtliche Verlauf, wie bekomme ich das Geld oder die Ware zurück ?
Ab wann kann ich Anzeige erstatten, welche Fristen sind einzuhalten ?
Besten Dank im Voraus für jegliche Unterstützung !

Lutz

… wie komme ich an mein Geld ?

Hallo Lutz,
mit Internetauktionen kenne ich mich nicht aus, aber ich schätze hier gilt das gleiche Recht wie bei sonstigen Kaufverträgen.

  1. Hat Deine Mahnung einen genaues Datum enthalten, an dem der Schuldner nun endgültig zahlen soll? Wenn nicht noch einmal mahnen und exakten Zahlungstermin benennen (wichtig, weil Du ihn in Verzug setzen musst)
  2. Geht darauf keine Zahlung ein, würde ich Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen. Vordrucke hierfür erhältst Du in jedem Schreibwarengeschäft.
  3. Viel Glück

Gruß Heike