Kaufvertrag mit i.A

Hallo zusammen,

wenn eine Personen einen Kaufvertrag für z.b. ein Auto mit i.A. unterschreibt, was muss der Verkäufer dann beachten?

Vielen Dank für Eure Antworten,
viele Grüße
Daniela

Der andere sollte sich tunlichst versichern, dass eine Vertretungsmacht besteht, z.B. durch Vollmacht.

Levay

Nochmal hallo,

hier nochmal etwas detailierter:

Person A verkauft ein Auto (noch angemeldet) an Person B per Telefon. Person C holt das Auto ab, übergibt das Geld und unterschreibt den Kaufvertrag und alle anderen Übergabeprotokolle mit i.A…

  1. Ist tatsächlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen, und wenn ja, mit wem?

Viele Grüße
Daniela

Vielen Dank für die Antwort!
D.h. wenn nicht bekannt ist, ob eine Vertretungsmacht besteht, dann ist kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen?

Fehlt es an der Vertretungsmacht, so gilt:

http://dejure.org/gesetze/BGB/179.html

Levay

Hier ist der Vertrag ja schon telefonisch zustande gekommen. Auch die spätere Unterschrift ist klar zuordenbar. Darum ist B und nicht C Vertragspartner.

Levay

Vielen Dank für den Link!
Hierbei handelt es sich um eine Vertretung, d.h. die korrekte Abkürzung wäre i.V… Ist hier ein Unterschied zwischen i.V. und i.A. ?