Hallo zusammen,
wenn eine Personen einen Kaufvertrag für z.b. ein Auto mit i.A. unterschreibt, was muss der Verkäufer dann beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten,
viele Grüße
Daniela
Hallo zusammen,
wenn eine Personen einen Kaufvertrag für z.b. ein Auto mit i.A. unterschreibt, was muss der Verkäufer dann beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten,
viele Grüße
Daniela
Der andere sollte sich tunlichst versichern, dass eine Vertretungsmacht besteht, z.B. durch Vollmacht.
Levay
Nochmal hallo,
hier nochmal etwas detailierter:
Person A verkauft ein Auto (noch angemeldet) an Person B per Telefon. Person C holt das Auto ab, übergibt das Geld und unterschreibt den Kaufvertrag und alle anderen Übergabeprotokolle mit i.A…
Viele Grüße
Daniela
Vielen Dank für die Antwort!
D.h. wenn nicht bekannt ist, ob eine Vertretungsmacht besteht, dann ist kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen?
Hier ist der Vertrag ja schon telefonisch zustande gekommen. Auch die spätere Unterschrift ist klar zuordenbar. Darum ist B und nicht C Vertragspartner.
Levay
Vielen Dank für den Link!
Hierbei handelt es sich um eine Vertretung, d.h. die korrekte Abkürzung wäre i.V… Ist hier ein Unterschied zwischen i.V. und i.A. ?