nehmen wir an, jemand kauft sich ein Möbelstück beim Möbelhändler und unterschreibt einen Kaufvertrag mit Finanzkauf (24 Monate 0% Zinsen), in der nichts vom Widerrufrecht steht.
Nach wenigen Tagen überlegt er es sich anders und will den Vertrag stornieren.
Ist dies möglich? Gibt es einen bestimmten Gesetzestext/Paragraphen dazu?
also auch bei 0 % Zinsen bleibt es ein Finanz- bzw. Ratenkauf. So ein Kaufvertrag kann innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.
Ein privater Käufer kann, auch wenn es aus den Vertragsbestimmungen des gewerblichen Verkäufers nicht hervorgeht, nie schlechter gestellt werden, als es das Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht.
Den Paragraphen zum Vertragrücktritt müsstest du im
BGB § 355 finden.
Ich hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben.
Im Bekanntenkreis haben die Leute auch gute Hilfe und Info von der Verbraucherzentrale erhalten.
Ein privater Käufer kann, auch wenn es aus den
Vertragsbestimmungen des gewerblichen Verkäufers nicht
hervorgeht, nie schlechter gestellt werden, als es das
Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht.
Vorsicht, das ist falsch!! Grundsätzlich sind die schuldrechtlichen Bestimmungen dispositiv, das gilt auch für Verbrauchergeschäfte. Auch wenn es eine Menge (einseitig) zwingender Bestimmungen zu Gunsten des Verbrauchers gibt, also solche Bestimmungen, von denen zum Nachteil eines Verbrauchers nicht abgewichen werden kann, gilt immer noch der allgemeine Grundsatz, dass gesetzliche schuldrechtliche Bestimmungen dispositiv, d.h. vertraglich abänderbar, sind.
Man sollte daher nach wie vor nicht Verträge ungelesen und unverstanden unterschreiben!