Kaufvertrag oder nicht?

Hallo,
hier ein interessante Situation:
Nehmen wir an eine Privatperson geht in ein Stadtarchiv und lässt sich ein Bild vorlegen. Nehmen wir mal an das Bild ist die Reproduktion eines 200 Jahre alten Kupferstiches. Diese Person wünscht also nun eine digitale Version des Bildes. Laut Gebührenordnung des Archivs wird ein Betrag für „Erstellung digitaler Datensätze“ verlangt. Das Geld wird gegen Quittung bezahlt. Man bestellt mündlich.
Die Reproduktion erhält der Besteller per E-Mail. Ist aber mit dem gelieferten gar nicht zufrieden da, das Bild eine viel zu kleine Auflösung und Größe besitzt. Auf die bitte eines Größeren Bildes wird nicht eingegangen.

Jetzt die Frage: Handelt es sich in diesem Fall um einen Kaufvertrag und kann somit der Besteller sein Recht auf Nacherfüllung / Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen oder wenn es sich nicht um einen Kaufervertag handelt: Um was dann? Und gibt es irgendwelche Rechte für den Käufer die er wahrnehmen kann?

Ich freue mich auf eine interessante Analyse des Falles und bedanke mich im vorraus für die Beteiligung.

Hallo,

es handelt sich um eine Gebühr für eine öffentlich-rechtliche Leistung. Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahmen auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.

Allerdings kann auch bei öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnissen eine Anwendung von Kaufrecht in Frage kommen, so schon vor über 30 Jahren vom BGH für schlechtes Wasser entschieden (entsprechende Anwendung des Kaufrechts der §§ 433ff. auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse bejahend BGHZ 59, 303, 305 f.).

Viele Grüße
EK