Ich habe zwei Fragen zum Kaufvertrag in Österreich.
Ist der Kaufvertrag mit Annahme der Lieferung bzw. Lieferung der Leistung und der Rechnung abgeschlossen oder ist seitens des Käufers der Vertrag erst erfüllt, wenn gezahlt wurde?
Ab wann geht das Eigentum über? Nach Lieferung oder nach Zahlung?
Ist der Kaufvertrag mit Annahme der Lieferung bzw.
Lieferung der Leistung und der Rechnung abgeschlossen oder ist
seitens des Käufers der Vertrag erst erfüllt, wenn gezahlt
wurde?
Ab wann geht das Eigentum über? Nach Lieferung oder nach
Zahlung?
Ich habe zwei Fragen zum Kaufvertrag in Österreich.
Ist der Kaufvertrag mit Annahme der Lieferung bzw.
Lieferung der Leistung und der Rechnung abgeschlossen oder ist
seitens des Käufers der Vertrag erst erfüllt, wenn gezahlt
wurde?
Abgeschlossen ist der Kaufvertrag mit Einigung der beiden Vertragsparteien. Zumindest ist eine Einigung über Ware und Preis erforderlich, um einen Kaufvertrag abzuschließen.
Ab wann geht das Eigentum über? Nach Lieferung oder nach
Zahlung?
Mit Übergabe der Kaufsache (Verfügungsgeschäft), wobei die Gültigkeit des Verfügungsgeschäfts die Gültigkeit des Kaufvertrages voraussetzt. Beim Versendungskauf kommts drauf an, was als Übergabezeitpunkt gilt. Das kann je nach Sachverhalt unterschiedlich sein.
Zahlung spielt nur dann eine Rolle, wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, denn damit kann der Eigentumsübergang zeitlich gesehen nach hinten (nie aber nach vorne) verschoben werden.
Eine Frage noch: Wann ist der Kaufvertrag ERFÜLLT? Im Kaufvertrag sind ja Zahlungsbedingungen/Lieferbedingungen festgelegt (oder auch nicht, dann regelt das Gesetz - z.b. sofortige Zahlung, falls nichts drin steht). Wenn also alle diese Bestandteile erfüllt sind, so ist der KV erfüllt?
Klingt einleuchtend. Dennoch ein Beispiel als Rückfrage.
Person A schließt mit Person B einen Kaufvertrag über den Kauf eines Produktes ab. Im KV ist ein Betrag von 1000,- € für das Produkt vorgesehen. Es steht aber nichts über Zahlungsmodalidäten im KV.
Person A übergibt Person B das Produkt. (Hier ist noch keine Erfüllung gegeben) Person B gibt Person A 1000,- € wie im KV vereinbart. (Hier wird der KV erfüllt, da 1000,- € sofort zahlbar (siehe Gesetz, fehlende zusätzliche Vereinbarung) vereinbart wurde)
Klingt einleuchtend. Dennoch ein Beispiel als Rückfrage.
Person A schließt mit Person B einen Kaufvertrag über den Kauf eines Produktes ab. Im KV ist ein Betrag von 1000,- € für das Produkt vorgesehen. Es steht aber nichts über Zahlungsmodalidäten im KV.
Person A übergibt Person B das Produkt. (Hier ist noch keine Erfüllung gegeben) Person B gibt Person A 1000,- € wie im KV vereinbart. (Hier wird der KV erfüllt, da 1000,- € sofort zahlbar (siehe Gesetz, fehlende zusätzliche Vereinbarung) vereinbart wurde)
Person A schließt mit Person B einen Kaufvertrag über den Kauf
eines Produktes ab. Im KV ist ein Betrag von 1000,- € für das
Produkt vorgesehen. Es steht aber nichts über
Zahlungsmodalidäten im KV.
Dann gilt: Zahlung Zug um Zug in Bar.
Person A übergibt Person B das Produkt. (Hier ist noch keine
Erfüllung gegeben)
Sicher, denn hier erfüllt A seine Pflicht aus dem Vertrag.
Person B gibt Person A 1000,- € wie im KV
vereinbart. (Hier wird der KV erfüllt, da 1000,- € sofort
zahlbar (siehe Gesetz, fehlende zusätzliche Vereinbarung)
vereinbart wurde)