Kaufvertrag Österreich - rechtliche Fragen

Hi!

Ich habe zwei Fragen zum Kaufvertrag in Österreich.

  1. Ist der Kaufvertrag mit Annahme der Lieferung bzw. Lieferung der Leistung und der Rechnung abgeschlossen oder ist seitens des Käufers der Vertrag erst erfüllt, wenn gezahlt wurde?

  2. Ab wann geht das Eigentum über? Nach Lieferung oder nach Zahlung?

lg Johnny

Hi!

  1. Ist der Kaufvertrag mit Annahme der Lieferung bzw.
    Lieferung der Leistung und der Rechnung abgeschlossen oder ist
    seitens des Käufers der Vertrag erst erfüllt, wenn gezahlt
    wurde?

  2. Ab wann geht das Eigentum über? Nach Lieferung oder nach
    Zahlung?

Was steht im Kaufvertrag?

Grüße,
Tomh

Hallo!

Ich habe zwei Fragen zum Kaufvertrag in Österreich.

  1. Ist der Kaufvertrag mit Annahme der Lieferung bzw.
    Lieferung der Leistung und der Rechnung abgeschlossen oder ist
    seitens des Käufers der Vertrag erst erfüllt, wenn gezahlt
    wurde?

Abgeschlossen ist der Kaufvertrag mit Einigung der beiden Vertragsparteien. Zumindest ist eine Einigung über Ware und Preis erforderlich, um einen Kaufvertrag abzuschließen.

  1. Ab wann geht das Eigentum über? Nach Lieferung oder nach
    Zahlung?

Mit Übergabe der Kaufsache (Verfügungsgeschäft), wobei die Gültigkeit des Verfügungsgeschäfts die Gültigkeit des Kaufvertrages voraussetzt. Beim Versendungskauf kommts drauf an, was als Übergabezeitpunkt gilt. Das kann je nach Sachverhalt unterschiedlich sein.

Zahlung spielt nur dann eine Rolle, wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, denn damit kann der Eigentumsübergang zeitlich gesehen nach hinten (nie aber nach vorne) verschoben werden.

Gruß
Tom

Hey!

Danke :smile:.

Eine Frage noch: Wann ist der Kaufvertrag ERFÜLLT? Im Kaufvertrag sind ja Zahlungsbedingungen/Lieferbedingungen festgelegt (oder auch nicht, dann regelt das Gesetz - z.b. sofortige Zahlung, falls nichts drin steht). Wenn also alle diese Bestandteile erfüllt sind, so ist der KV erfüllt?

lg Johnny

Hallo!

Der Kaufvertrag ist erfüllt, wenn zum Leistungszeitpunkt am Leistungsort auf die vereinbarte Weise geleistet wird

Gruß
Tom

Klingt einleuchtend. Dennoch ein Beispiel als Rückfrage.

Person A schließt mit Person B einen Kaufvertrag über den Kauf eines Produktes ab. Im KV ist ein Betrag von 1000,- € für das Produkt vorgesehen. Es steht aber nichts über Zahlungsmodalidäten im KV.

Person A übergibt Person B das Produkt. (Hier ist noch keine Erfüllung gegeben) Person B gibt Person A 1000,- € wie im KV vereinbart. (Hier wird der KV erfüllt, da 1000,- € sofort zahlbar (siehe Gesetz, fehlende zusätzliche Vereinbarung) vereinbart wurde)

So richtig?

lg Johnny

Klingt einleuchtend. Dennoch ein Beispiel als Rückfrage.

Person A schließt mit Person B einen Kaufvertrag über den Kauf eines Produktes ab. Im KV ist ein Betrag von 1000,- € für das Produkt vorgesehen. Es steht aber nichts über Zahlungsmodalidäten im KV.

Person A übergibt Person B das Produkt. (Hier ist noch keine Erfüllung gegeben) Person B gibt Person A 1000,- € wie im KV vereinbart. (Hier wird der KV erfüllt, da 1000,- € sofort zahlbar (siehe Gesetz, fehlende zusätzliche Vereinbarung) vereinbart wurde)

So richtig?

lg Johnny

Hallo!

Person A schließt mit Person B einen Kaufvertrag über den Kauf
eines Produktes ab. Im KV ist ein Betrag von 1000,- € für das
Produkt vorgesehen. Es steht aber nichts über
Zahlungsmodalidäten im KV.

Dann gilt: Zahlung Zug um Zug in Bar.

Person A übergibt Person B das Produkt. (Hier ist noch keine
Erfüllung gegeben)

Sicher, denn hier erfüllt A seine Pflicht aus dem Vertrag.

Person B gibt Person A 1000,- € wie im KV
vereinbart. (Hier wird der KV erfüllt, da 1000,- € sofort
zahlbar (siehe Gesetz, fehlende zusätzliche Vereinbarung)
vereinbart wurde)

Hier erfüllt B seine Pflicht aus dem Vertrag.

Gruß
Tom