Hi leute
wir haben ein haus ersteigert mit Garagen unser problem ist.
die Garagen wurden nicht mit 2 duplex garagen ausgebaut sondern nur mit einer duplex und einer normalen einzelgarage.
Nachbar verzählt das er die einzel Garage dem vorbesitzer abgekauft hat und er hat auch angeblich ein kaufvertrag. meine frage ist ob dieser kaufvertrag ohne notarische zustimmung und eintragung im Grundbuch rechtsgültig ist?
eigendlich sollten ja 2 duplex gebaut werden wo mein anspruch an links und rechts unten wär, aber die haben es ja net so gebaut, sondern haben sich so zufrieden gegeben das unsere vorbesitzer auf grund der 2 stellplätze die einzelgarage bekommen haben. natürlich exestierte auch eine tür von unserem garten zur Garage die der nachbar über die zeit zugemauert hat. ich wollte wissen ob ich vor gericht die chance habe die einzel garage zu bekommen weil ja 2 stellplätze pro garage sind, oder ob ich es ausbauen lassen kann wie es im grundbuch drin steht und somit alle garagen teilnehmer zu einem bestimmten teilbetrag zahlen lassen kann?
Hallo,
ob der Nachbar oder ob duplex oder ich haette gern, alles ziemlich egal.
Im Grundbuch steht, wer Eigentuemer ist, und von was. Dazu gehoert der Katasterplan und bei Wohnungseigentum der Teilungsplan. In diesen Unterlagen muss zweifelsfrei stehen, wer wqas als Eigentum hat, also was Du ersteigert hast. Diese Sachen muss auch der Rechtspfleger bei Gericht haben und er haette sie Dir zeigen koennen. Sollte auch im Gutachten bei Gericht gestanden haben.
Wenn mit Kaufvertrag etwas angeblich geaendert wurde, gehoert es in diese Unterlagen, oder es war nicht gültig, jedenfalls in Westdeutschland kenne ich es so.
Gruss Helmut
was du ersteigert hast, dürfte sich absolut eindeutig aus dem grundbuch ergeben. im zweifel kannst du dir das vom zuständigen rechtspfleger erklären lassen.
grundstückskaufverträge bedürfen der notariellen beurkundung.
sofern mit dem grundstück das teileigentum an einer garagen- und stellplatz-parzelle verbunden ist, dürfte auch das eindeutig geregelt sein.
das problem ist ja aber. als sie die einzelgarage abgewichen vom grundbuch gebaut haben haben die vorbesitzer, keine reglung für die nutzung dieser einzelgarage beigelegt. laut amtsgericht haben alle 3 garagen teilnehmer die selbe nutzungsrechte weil das objekt nicht dem im grundbuch stehenden objekt gleicht. wenn ich nach grundbuch geh und dem letzten bank gutachten stehen mir immer noch 2 stellplätze zu also dürfte ich das ausbauen erzwingen mehr oder weniger wenn ich mich net irre oder ?
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vorab… ändere bitte mal den Schreibstil (Groß-/Kleinschrift, Kommas), denn so kann man den Sachverhalt kaum lesen, geschweige denn verstehen.
Folgende Fragen: hast Du ein Haus ersteigert, oder Teileigentum? Wem sind die Grundstücke (lt. Grundbuch) der Garagen und wer hat die Nutzungsrechte (Bei Teileigentum) WO(!) festgelegt?
Deine Frage war ja : Kaufvertrag ohne Zusage v. Notar? Ganz klar NEIN. Ansonsten muss, auch wenn die Garage nicht der geplanten (von wem?) Duplexgarage entspricht, diese beim Katasteramt entsprechend vermerkt sein.
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