Kaufvertrag per Handschlag

Hallo liebe „wer-weiß-was“ Gemeinde.
Ich habe mal wieder einen Fall der ein wenig euer Gedankengut benötigt.
Folgende Sache:
Ein Mann kauft von einem anderen Mann ein Auto.
Sie einigen sich auf eine Kaufsumme x und besiegeln das per Handschlag.
Der Verkäufer will, um sich abzusichern, den Wagen vorher nochmal bei BMW durchchecken lassen. Es wird beschlossen, dass wenn ein Schaden an dem Wagen ist, dass dafür eine einigung gefunden wird.
Nach dem Besuch beim freundlichen meldet sich der Verkäufer nicht mehr.
Der Käufer schreibt ihn an und fragt was mit „seinem“ Auto ist, sie haben ja schliesslich einen Vertrag.
darauf schreibt der Verkäufer: „Sorry welchen Kaufvertrag???Auto wird nicht verkauft,schließlich ist das mein Auto und nicht dein“

Jetzt kommen meine Fragen:

  1. Der Kaufvertrag wurde per Handschlag getätigt, darf der Verkäufer einfach so vom mündlichen Vertrag zurücktreten?
  2. Kann der Käufer Schadensersatz fordern? (4x vor Ort gewesen-Fahrtkosten)
  3. Kann die herausgabe des Fahrzeugs eingeklagt werden?

Es würde den Verkäufer nicht so sehr interessieren,
wenn es nicht ein gutes Angebot wäre! :wink:

Vielen dank vorab für eure/ihre Hilfe.

  1. Der Kaufvertrag wurde per Handschlag getätigt, darf der
    Verkäufer einfach so vom mündlichen Vertrag zurücktreten?

Nur wenn es einen Rücktrittsgrund gibt. Aus deinem Sachverhalt ergibt sich dergleichen nicht.

  1. Kann der Käufer Schadensersatz fordern? (4x vor Ort
    gewesen-Fahrtkosten)

Er kann sogar das positive Interesse verlangen, also die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dessen (höheren) tatsächlichen Wert.

  1. Kann die herausgabe des Fahrzeugs eingeklagt werden?

Selbstverständlich. Und die Übereignung auch.

Levay

  1. Der Kaufvertrag wurde per Handschlag getätigt, darf der
    Verkäufer einfach so vom mündlichen Vertrag zurücktreten?

Nur wenn es einen Rücktrittsgrund gibt. Aus deinem Sachverhalt
ergibt sich dergleichen nicht.

Der Verkäufer gibt an, dass die Autowerkstatt einen Schaden festgestellt hat. Er hat diesen jetzt behoben lassen und 800€ dafür gezahlt.
Wie ich ja bereits geschrieben habe, ist der Käufer sehr an dem Wagen interessiert und wäre ja auch bereit einen Teil der Rechnung zu begleichen. Der Käufer hat ihm schon angeboten das er 400 € übernimmt.
Sonst gibt es keinen Grund für einen Rücktritt.

Rücktrittsgrund heißt nicht, dass man einen „guten, verständlichen Grund“ für den Rücktritt hat, sondern dass ein gesetzlicher oder vertraglicher Tatbestand erfüllt ist, welcher zum Rücktritt berechtigt. Die Reparatur berechtigt nicht zum Rücktritt, auch sonst ist kein Rücktrittsgrund ersichtlich. Der Kaufvertrag gilt.

Levay

Hallo,

Sie einigen sich auf eine Kaufsumme x und besiegeln das per
Handschlag.

gibt es hierfür Zeugen? Kann man den Vertragsschluss notfalls beweisen, falls der Verkäufer z.B. behauptet, es kam zu keiner/m Einigung/Vertragsabschluss.

ms

hallo =)

Laut rechtslage, ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, wenn nicht beide parteien Kaufleute waren. Ich glaube es besteht weder das recht auf fahrtkostenerstatung noch auf das auto…
Liebe grueße

Anni

Laut rechtslage, ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, wenn
nicht beide parteien Kaufleute waren.

Oha! Da hast du mit deiner 2+ in der Klausur aber echt Glück gehabt, dass nicht die Basics des Vertragsrechts abgefragt wurden…

Verblüfft:
Levay

2 Like

Ohja :smile: ich hoffe ich konnte weiterhelfen:smile:

Ich fürchte, in diesem Fall nicht - deine Antwort war nämlich grob falsch, weil für den Vertragsschluss nach §§ 145 ff. BGB kein Formzwang besteht.

Levay

1 Like

Ich glaube nicht dass die Beurteilung von „Schweigen als Abschluss“ irgendwie relevant ist…

Hallo,

Sie einigen sich auf eine Kaufsumme x und besiegeln das per
Handschlag.

gibt es hierfür Zeugen? Kann man den Vertragsschluss notfalls
beweisen, falls der Verkäufer z.B. behauptet, es kam zu
keiner/m Einigung/Vertragsabschluss.

Hallo.
Der Verkäufer hat den Käufer kurz vor dem Werkstattbesuch angerufen und bat um eine Kaufbestätigung per e-Mail.
Daraufhin schrieb der Käufer folgende e-Mail:
Hallo A.
> > >
> > > Wie eben besprochen bestätige ich Dir hiermit den Kauf des 5er BMW
> > Touring.
> > >
> > > Da ich vom 07.06.09-18.06.09 im Urlaub bin, hole ich den Wagen am
> Freitag
> > > den 19.06.09 ab.
> > >
> > > Bitte sende mir nach dem Werkstattbesuch am Dienstag eine E-Mail wo der
> > > Fehler bei dem Navi liegt.
> > >
> > > Die Details besprechen wir dann am Abholtag.
> > >
> > > Jetzt kannst Du auch beruhigt den Wagen aus Mobile.de und Autoscout24.de
> > > entfernen.
> > >
> > > Ich wünsche Dir noch ein schönes Wochenende.
> > >
> > > Lieben Gruß

Daraufhin kam folgende e-Mail:
> > > Hallo,
> > > Das Auto muss noch bis morgen bei Bmw bleiben damit die sicher sind ,
> aber
> > > es sieht nicht gut aus ,die Glauben das Rechner vom Navi ausgetauscht
> > werden
> > > muss.MfG

Ist das nicht schon ein schriftlicher Kaufvertrag?
Wenn er den Wagen nicht verkaufen wollte, dann hätte er doch anders reagiert, oder?

Hallo,

ich schrieb diese Frage nur, weil das, was Levay schreibt ja sicher Hand und Fuß hat. Aber wenn etwas per Handschlag geht, kann man sich halt heutzutage nicht immer auf das Ehrenwort verlassen, und dann sind Beweise gefragt. Wenn einer einen Rückzieher machen will, kann er einfach behaupten, es waren nur Verhandlungsgespräche.

Inwieweit die e-Mails als Kaufvertrag gewertet werden kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls ist der Preis ja offen. Ich wünsche dem fiktiven Käufer und Verkäufer Einigung :wink:

ms