Hallo liebe „wer-weiß-was“ Gemeinde.
Ich habe mal wieder einen Fall der ein wenig euer Gedankengut benötigt.
Folgende Sache:
Ein Mann kauft von einem anderen Mann ein Auto.
Sie einigen sich auf eine Kaufsumme x und besiegeln das per Handschlag.
Der Verkäufer will, um sich abzusichern, den Wagen vorher nochmal bei BMW durchchecken lassen. Es wird beschlossen, dass wenn ein Schaden an dem Wagen ist, dass dafür eine einigung gefunden wird.
Nach dem Besuch beim freundlichen meldet sich der Verkäufer nicht mehr.
Der Käufer schreibt ihn an und fragt was mit „seinem“ Auto ist, sie haben ja schliesslich einen Vertrag.
darauf schreibt der Verkäufer: „Sorry welchen Kaufvertrag???Auto wird nicht verkauft,schließlich ist das mein Auto und nicht dein“
Jetzt kommen meine Fragen:
- Der Kaufvertrag wurde per Handschlag getätigt, darf der Verkäufer einfach so vom mündlichen Vertrag zurücktreten?
- Kann der Käufer Schadensersatz fordern? (4x vor Ort gewesen-Fahrtkosten)
- Kann die herausgabe des Fahrzeugs eingeklagt werden?
Es würde den Verkäufer nicht so sehr interessieren,
wenn es nicht ein gutes Angebot wäre!
Vielen dank vorab für eure/ihre Hilfe.