Hallo ich habe ein Problem.
habe im Ebay ein Artikel verkauft und als Verpackung und Versand Artikelstandort: Schindhard, Deutschland Versand nach: Nur Abholung (kein Versand).
18:47:39 lief die Aktion aus.
So der Käufer hatte vor den Auslaufen der Aktion gefragt
18:25:00kann man durch hermes abholen lassen?
Darauf habe ich das geschrieben.
18:30
habe keine passende Verpackung. aber ich kann es versuchen zu verpacken. .aber ist Gewicht schwer.20 kg denke ich. gruss
18:38 Käufer :
es kommt auf die höhe an aber über hermes geht das für 7 euro bis 25 kg.
18:41
Ich : Lautsprecher sind ca 1 Meter lang
18:43: ich : ich möchte es lieber abgeholt werden wie angeboten
Kaufer :18:47:03–wie jetzt.ich habe bereits geboten
Ich :18:58–.ich möchte das die Ware abgeholt wird. da ich keine passende Verpackung habe. und ich es auch so angeboten habe mit Abholung. Sollte Sie es nicht können stornieren wir es bei Ebay.
Kaufer nach einem tag wieder gemeldet.
14:41:10
ist leider zu spät.sie haben mir zugesagt.dann habe ich geboten und ersteigert.nur weil sie mit dem preis nicht zufrieden sind können sie jetzt nicht einfach einen rückzieher machen.mfg.
So nun er droht nun mit Anzeige und Gericht.
ich will nun wissen muss ich dem Käufer es zusenden, obwohl er eigentlich mit dem Gebot im Ebay so einverstanden war wie es beschrieben war .
Ebay sagt ja muss er, nur er behauptet, das ich ihm per Ebaykontakt gesendet gilt .
Was nun ?