Kaufvertrag Privatpersonen

Guten Tag,

Ich habe mit einer Privatperson (Aus der Schule, er 17, ich 18) einen Kaufvertrag abgeschlossen. Es geht um ein Handy. Er hat keine Firma und auf dem Vertrag steht nichts, ausser das ich bis innerhalb 6 Monate bezahlen soll und bei nichtausfuehren der Ueberweisung von 450 Euro gibt es eine Mahngebuehr von 100 Euro. Desweiteren habe ich auch keine Kopie des Vertrags bekommen.

Da ich das Geld nicht zusammenbekommen werde, habe ich mir gedacht das Handy zurueckgeben und 100 Euro zu bezahlen. (Fuer 2 Monate und ein paar fehlende Teile)

Funktioniert das Rechtlich?
Ist der Vertrag ueberhaupt gültig?
Wie sehen weitere Optionen aus?

Danke
Gruß, Tobias

Hallo Tobias,

da du mit 18 als geschäftstüchtig gilst und dein Freund zum Abschluß des Vertrages nicht mit 17, bist du allein haftbar.Dumm gelaufen. die mahgebühr von 100 euro kann ich nicht nachvollziehen, da es hier auch richtlinien gibt. wenn das tel. benutzt wurde glaube ich nicht das du es zurückgeben kannst. ich schlage dir vor, den händler aufzusuchen und mit ihm zu reden und eine ratenzahlung zu vereinbaren.ein vertrag müßte dir vorliegen, da du nicht beweisen kannst diesen nicht erhalten zu haben, sieht es nicht gut aus da raus zu kommen. du kannst nur auf die kulanz des händlers hoffen. hast du eine rechnung? wenn ja, kannst du noch versuchen es bei ebay oder anderweilig zu verkaufen, es scheint ja ein neugerät zu sein. rede mit dem händler. du kannst deinen freund nicht mal zivilrechtlich belangen, der vermutlich nicht mehr dein freund ist. sage ihm das er dir die hälfte geben soll oder rede mit seinen eltern. und guten tip für die zukunft, unterschreibe nichts für andere und vorallem alles genau lesen und verträge gut aufheben!
ich muss darauf hinweisen das dies keine rechtsberatung ist.
also warte nicht zu lang und nehme schnellstens kontakt mit dem verkäufer auf.gut wäre natürlich den vertag zu haben ob dieser sittenwiderig ist. warst du zum zeitpunkt des kaufes auch schon 18, dann ist es so wie ich geschrieben habe, warst auch du noch 17 sähe das ganze schon wieder anderes aus.

  1. händler fragen ob ratenzahlung ok wäre
  2. mahngebühren sind definitiv zu hoch
  3. mit dem fraund reden

od. versuchen einen zahlungsaufschub zu bekommen und das tel. zu verkaufen , dafür wäre die rechnung nötig, damit die leute wissen das es nicht gestohlen wurde. bei ebay mit sofortkauf, da kann man einen preis einsetzen z. dann 400 euro, dann ist der verlust nicht so groß.
gegen die überhöhte mahngebühr lege einen widerspruch ein, aber ich vermute der händler läßt sich auf ne ratenzahlung ein. sei freundlich und erkläre dem die situation.

alles gute

Leider kann ich Dir nichts genaues sagen. Mir scheint der Vertrag auf Grund der Höhe des Betrags für ein Handy überteuert und möglicherweise sittenwidrig zu sein. Was Du im „Wer weiß was“ erfragen könntest ist, ob ein Junge mit 17 Jahren schon voll geschäftsfähig ist, um solche Verträge abschließen zu können. Ich kann es Dir nicht mit Sicherhheit beantworten. Knnst ja auch mal googeln nach „Geschäftsfähigkeit“.
Tut mir leid nicht mehr sagen zu können. Falls Due das mit den 100.- € machen solltes, nur wenn ere Dir schriftlich bestätigt, dass damit alle Forderungen die er gegen Dich hat erledigt sind. Wichtig!!!
GRuß remmah

Hallo,

gehen wir davon aus, dass der 17 jährige das Handy von seinem Geld gekauft hat oder von jemandem geschenkt bekommen hat und damit frei verfügen darf. Damit kann er es verkaufen und solche Rechtsverhältnisse wie den Vertrag eingehen, ohne die Zustimmung seiner Eltern einholen zu müssen. Von daher ist dies also unproblematisch.

Ein Kaufvertrag wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschlossen. Das haben Sie mit der Unterschrift getan. Somit sind Sie zur Zahlung verpflichtet und er zur Übergabe des Handys. Die Mahngebühr ist deshalb auch in Ordnung, da Sie sie im Kaufvertrag akzeptiert haben. Somit ist der Kaufvertrag mit all seinen Bestandteilen rechtmäßig.

Das BGB geht vom Grundsatz „Geld hat man zu haben“ aus. Das steht nirgendswo geschrieben, wurde aber von den Gerichten so entwickelt. Das heißt, dass wenn man einen Vertrag geschlossen hat, diesen auch bezahlen muss. Das man das Geld nicht zusammen bekommt, spielt keine Rolle. Man ist zur Leistung verpflichtet.

Also rein rechtlich betrachtet müssen Sie die 450 EUR zahlen und auch die 100 EUR Mahngebühr. Sie können nur versuchen, mit ihm zu reden und so vielleicht nur mit den 100 EUR und einem Betrag für die fehlenden Teile davonzukommen.

Und dann noch ein Rat für den nächsten Vertrag: man sollte diese nur schließen, wenn man sicher ist, dass man das Geld bezahlen kann. Man kommt nur schwer von den Verträgen los und dann häufen sich schnell die Schulden!

MfG Saxony88

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