Kaufvertrag/Rechnung -> Eigentumsübertragung?

Servus,

folgende Problematik. Ich hab für meine Eltern einen Wagen bei einem Importeur bestellt. Da meine Eltern dazu nicht in der LAge sind,das im Internet zu machen, habe ich den Kaufvertrag abgeschlossen und unterschrieben.

Nun soll aber bei der Abholung des Wagens das Auto an meine Eltern übergeben werden logischerweise. Was ist dazu grundlegend nötig? Der Name auf der Rechnung und die Geldübergabe? Kann ich weiterhin bei der Bestellung im KAufvertrag drin stehen oder sollte das abgeändert werden?

Soweit ich das verstanden habe, ist erst die eigentliche Übergabe an die jeweilige Person nötig, um eine klare Eigentumsübertragung vorzunehmen. Wer tatsächlich den Wagen bestellt hat und den KAufvertrag unterschrieben hat, ist egal.

Vielen Dank im Voraus.

dem Händler sicher nicht.

Mal ehrlich, wenn Eltern keinen Online-Bestellvorgang ausführen können ( gibt es, keine Schande !) dann wäre ich ja auf die Idee gekommen ihnen zu helfen.
Also ich fülle den Vorgang mit ihnen zusammen und mit ihren Daten aus.
Woran ist das gescheitert ?
Warum muss ein Dritter mit seinen Daten bestellen und offenbar auch bezahlen und abholen?

Also, warum kompliziert wenn es auch einfach (und normal) ginge ?

Du kaufst, bezahlst (woher das Geld kommt mag hier unwichtig sein), bist Kunde und überträgst dann den Wagen an die Eltern. Fertig.
Die melden ihn dann auf sich zum Verkehr an, Versicherung und Steuer ebenso.

ich nehme nicht an, man kann den Kaufvertrag nun noch mit anderem Namen versehen lassen, wenn das möglich sein sollte, kann man es ja nutzen.

Mögliche Probleme mit einer Schenkung oder gar Geldwäsche lasse ich mal weg.

MfG
duck313

Zunächst einmal beglückwünsche ich dich zum Kauf deines neuen Autos.
Dass deine Eltern dein Auto für dich abholen wollen, ist ja nett von denen.
Eine enstprechende Vollmacht sollte dazu reichen, aber das wird dir dein Händler sagen.
Auf jeden Fall scheint es ja auch so zu sein, dass deine Eltern dir dein neues Auto bezahlt haben.
Auch das ist nett.

Und jetzt erkennst du den Fehler vielleicht.
Was könnte dich daran hindern, die Eigentumslage so zu sehen, wie ich sie beschrieben habe?
Richtig, eine Erklärung zwischen dir und deinen Eltern, bei der schriftlich fixiert wird, dass diese das Auto bezahlen und diese Eigentümer des Fahrzeugs werden.

Einen Vertrag im Nachgang zu ändern halte ich für nicht so klug, zumal müsste der Verkäufer da auch mitmachen.

Eine Eigentumsübertragung des Fahrzeugs an deine Eltern durch den Händler kann nicht erfolgen, da du Vertragspartner bist. Du bist der Käufer und wirst der Eigentümer, auch wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt.
Der Unterschied Besitz <-> Eigentum ist klar?