Hallo zusammen,
A hat am 03.08.04 eine Videokamera angezahlt, da diese noch nicht lieferbar war. Der Kaufvertrag ist daher auf den 03.08.04 datiert.
Am 28.08.04 hat A die Kamera erhalten und bezahlt. A hat eine Rechnung, datiert auf den 28.08.04, erhalten.
Gerät ist nun defekt. Welche Frist gilt für die Garantie/Gewährleistung? A hatte am 03.08.04 noch keinen „Zugang“ zu der Sache, daher doch erst der 28.08.04, oder???
Dankeschön.
Sandra
Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache (§ 438 II Alt. 2 BGB).
Levay
Vielen Dank!!!
Nun kann A ganz beruhigt die Kamera zurückbringen ;o)
Hallo,
Nun kann A ganz beruhigt die Kamera zurückbringen ;o)
das wohl schon, aber es kann auch passieren, daß der Verkäufer erwartet, daß der Käufer nachweist, daß der Sachmangel zum Zeitpunkt des Kaufes schon vorhanden war. Die Beweislastumkehr gilt nämlich nur für die ersten sechs Monate nach Verkauf. FAQ:1152
Gruß,
Christian