Kaufvertrag rückgängig machen?

Hallo,
im Juli 2016 erhielt A. ein Garagentor von Fa. H.geliefert und montiert. Seit Einbau des Tores liegen Mängel vor wie z.B. Notentriegelung funktioniert nicht; Tor fährt nicht bis runter, bleibt einfach mittig stehen; Tor rumpelt und scheppert usw.) Die Firma wollte sich darum kümmern. Trotz telefonischer Erinnerungen ist nichts passiert. Die Rechnung für das im Juli 16 eingebaute Tor hat Fa. H.erst im Oktober 16 versandt und wurde von A. im Oktober 16 auch bezahlt.
Welche Möglichkeiten gibt es, dass Fa.H.endlich für ein funktionierendes Garagentor sorgt? Garantie wurde für 1 Jahr gegeben.
Wäre denn sogar noch Wandlung möglich? Rückgängigmachung des Kaufvertrages?
Vielen Dank.

Auf Nachbesserung klagen und das möglichst zügig:
http://www.damm-legal.de/bgh-nachbesserung-einer-sache-im-zweifel-an-dem-ort-wo-sie-sich-vertragsgemaess-befindet

War das Problem da schon bekannt und wenn ja warum wurde die Rechnung bezahlt? ramses90

Das frage ich mich allerdings auch!

Gruß
Christa

Hallo Christa,

für das leider zu früh erfolgte Bezahlen kann ich mir als Ursachen vorstellen:

  • Heftiger Druck der Firma mit wohl nicht ganz höflichem Unterton: „Ohne Geld keine Nachbesserung“ oder einen Hauch „freundlicher“: „Bezahlen Sie, da wir sonst keine Nachbesserungen machen können.“
  • Eine wie immer geartete Preisgarantie diente als Druckmittel und lichtblick musste wie alle auf’s Geld schauen.
  • Falsche Berater, die zum Bezahlen gedrängt haben.

Gruß

dafy

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Hallo,
ein Mangel (Notentriegelung) funktionierte kurz nach dem Einbau nicht mehr. Die Fa. H.meldete diesen Mangel an das Werk (Hersteller) weiter. Der Hersteller hat noch nicht reagiert - aber darum müsste sich doch Firma H.kümmern. Alle weiteren Mängel entstanden erst nach Bezahlung der Rechnung.
Danke für die bereits abgegebenen Antworten.