Hallo,
mein letzter Stand in Sachen Kaufvertrag sieht so aus:
Kaufvertrag = Verpflichtungsgeschäft
-> unter anderem: Kunde verpflichtet sich, die Ware anzunehmen.
Jetzt wollte mir letzte Woche aber jemand erklären, dass es inzwischen IMMER ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt.
Von sog. Haustürgeschäften und Fernabsatzgeschäften weiß ich das. Aber auch von „normalen“ Kaufverträgen?
Was habe ich da denn verpasst?
Viele Grüße
Merlinchen