Kaufvertrag rückgängig?

Nehmen wir mal an, Anna Mustermann verkauft eine Laube an Max Mustermann, sie werden sich einig, unterschreiben den Vertrag, Max bezahlt bar und alle sind zufrieden. Nach 2 Monaten fällt Max auf, das er lieber wieder weg möchte, kann Max raus aus dem Vertrag?

Hi,

auf welcher Grundlage möchte Max aus dem Vertrag? Wurde ein notarieller Kaufvertrag geschlossen? Oder handelt es sich um einen Pachtvertrag? Was steht da drin zum Thema Kündigung?

Ein Rücktrittsrecht gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen (z. B. sog. Haustürgeschäfte), die hier nicht zum tragen kommen dürften.

Max kann vielleicht versuchen die Laube anderweitig zu verkaufen.

Gruß
Tina

zum Thema rückgängig steht nichts drin. Ein ganz normaler schriftlicher Kaufvertrag zwischen 2 Privatpersonen.

Hi,

es gibt doch einige Institute, mit denen man theoretisch „aus Verträgen kommt“ z.B. Störung der Geschäftsgrundlage…

Ciao, Joachim.

Hallo!

Auf Deine Begründung bin ich gespannt. Auf geht’s!

zum Thema rückgängig steht nichts drin. Ein ganz normaler
schriftlicher Kaufvertrag zwischen 2 Privatpersonen.

Über eine Laube? Ein normaler schriftlicher Kaufvertrag?
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__311b.html

C.

meine???

steht in einem Gartenverein, es geht nur um die Laube, nicht um das Grundstück

Von mir aus auch Deine, wenn Du eine Idee hast, wie man eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ gerichtsfest begründen könnte, wenn man einfach nur keine Lust mehr auf die Laube hat.

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nee kann ich nicht. will auch das ganze nicht bis zum Ende ausreizen…

Du solltest aber hier keine Rechtsfragen zur Diskussion stellen, wenn Du dann keine Lust mehr zum Diskutieren hast.

Aber was den von „Joachim“ eingeschlagenen Pfad angeht, sehe auch ich wirklich keinen Diskussionsbedarf. Eine Störung der Gecshäftsgrundlage ist nicht im Ansatz zu erkennen, nur wenn der Käufer den Kauf bereut.

Hi
Ahämmm, ich glaube ich war gemeint.

Ich wollte eigentlich nur belegen, dass man auch wieder „aus Verträgen kommen“ kann, also quasi:stuck_out_tongue:acta non sunt semper servanda…

Selbstverständlich halte ich mich heraus, ob notwendige Voraussetzungen dafür im vorliegenden Fall gegeben sind, IANAL!! Aber ich erinnere mich an Schulfälle… (s. Faschingsumzug mit dem gemieteten Balkon)

Ciao, Joachim

nee will ja nix behindern. Will ja schon wissen was genau für Möglichkeiten für den Käufer bestehen, bzw welche Rechte der Verkäufer hat.

steht in einem Gartenverein, es geht nur um die Laube, nicht
um das Grundstück

Es geht bei einem Gebäude nie nur um das Gebäude. Aber wenn Du keine Lust hast, den Sachverhalt vollständig und selbsterklärend darzustellen, investiere ich mal genauso viel Zeit wie Du:
Pachtvertrag, wesentlicher Bestandteil, Scheinbestandteil, BGB

Viel Spaß beim Raten!

Gruß
C.

so sieht in etwa der vertrag aus

Muster

K a u f v e r t r a g

Zwischen den Gartenfreunden _________________________und__________________________________
(Vorname, Zuname) (Vorname, Zuname)
wohnhaft: ____________________________________________________________________________

nachstehend – Verkäufer – genannt

und den Gartenfreunden _______________________________und___________________________________
(Vorname, Zuname) (Vorname, Zuname)
wohnhaft: ____________________________________________________________________________

nachstehend – Käufer – genannt

wird folgender Kaufvertrag abgeschlossen:

§ 1
Die Verkäufer verkaufen an die Käufer die vorhandene Gartenlaube und den gärtnerischen Aufwuchs auf der Parzelle.:_________ im Kleingartenverein:________________________________________________________

Das vorliegende offizielle Schätzprotokoll vom _________________wird als Auflage zu diesem Kaufvertrag von beiden Vertragsseiten anerkannt.

Als Gesamtkaufpreis wurden _________________€ vereinbart.
Davon beträgt der Kaufpreis für die Laube _________________€.

§ 2
Die Käufer zahlen an die Verkäufer bis zum _____________________ _______________________€.
Zahlungsweise: _____________________________________________________________________________

§ 3
Für die Zahlungsrückstände (Pacht, Beiträge, Umlagen, Gemeinschaftsarbeit, Energie- und Wasserverbrauch)

(nur Zutreffendes ankreuzen) überweisen die Verkäufer bis zum __________________ __________________-€

auf das Vereinskonto ___________________bei der _______________________________________________
BLZ ________________

§ 4
Die Verkäufer versichern, dass die auf der Parzelle vorhandenen Gegenstände, insbesondere die Gartenlaube, ihr ausschließliches Eigentum und nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
Die Verkäufer übertragen dieses Eigentum sowie den gärtnerischen Aufwuchs ab dem …
auf die Käufer.

§ 5
Der Verkäufer hat dem Käufer sämtliche, die Parzelle betreffende Vereinbarungen und Genehmigungen zu übergeben.

§ 6
Die Verkäufer erkennen an, dass durch die Zahlung des Kaufpreises sämtliche Ansprüche gegen die Käufer, sowie gegen den Verein hinsichtlich des Rechtes auf Nutzung der Parzelle aus dem Pachtvertrag erloschen sind.

____________________________________
(Ort, Datum)

_________________ _____________________ _____________________ _________________
Verkäufer Verkäufer Käufer Käufer

Huhu!

Vielleicht solltest aber auch Du Dich ein wenig zurücknehmen, den § 95 BGB mal in Ruhe lesen und Dich dann informieren, was die herrschende Meinung in diesem Kontext zu Gartenlauben so sagt…

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Huhu,

Vielleicht solltest aber auch Du Dich ein wenig zurücknehmen,
den § 95 BGB mal in Ruhe lesen und Dich dann informieren, was
die herrschende Meinung in diesem Kontext zu Gartenlauben so
sagt…

was genau ist denn an meiner Antwort falsch? Genauer: Was habe ich überhaupt geantwortet und was daran stört Dich? Ich konnte nämlich bisher auch bei genauerem Hinsehen gar keine Antwort entdecken.

Gruß
Christian

Wo wir so schön beim Wortklauben sind: Wo habe ich etwas darüber geschrieben, dass Du eine Antwort gegeben hättest?

Man kann auch ruhig mal zugeben, wenn man auf dem juristischen Holzweg ist. Und das bist Du ja noch nicht mal, denn dass eine Gartenlaube kein wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks ist, ist ja nur herrschende Meinung. Sicher gibt es auch Experten, die unter bestimmten Umständen das Gegenteil behaupten.

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Würdest Du mir bitte die Passage nennen, in der ich Gegenteiliges behauptet habe? Es wäre mir nämlich sehr unangenehm, wenn das so rübergekommen wäre.

C.

P.S.
Ich habe vier Stichworte aufgelistet. Warum greifst Du ausgerechnet „wesentlicher Bestandteil“ heraus und nicht „Scheinbestandteil“?