Kaufvertrag& Rücktrittsrecht

Nein.Der Händler hat das recht, den Mangel im Rahmen der Gewährleistung zu beheben. Da ja noch nicht mal klar ist, was das Signal der Motorwarnleuchte verursacht hat (da gibts ja auch harmlose Erklärungen vor einem Motorschaden) sollten Sie das Ergebnis dieser Diagnose und des Reparaturversuches abwarten.
Der mangel mit den Lautsprechern ist unbeachtlich, da er mit dem jetzigen Problem nichts zu tun hat.

Danke für die schnelle hilfe. Hatte ein wichtiges Detail
vergessen, zur Kontrollleuchte kommt, dass das Fahrzeug nahezu
unfahrbar ist aufgrund von Motorruckeln und Zündaussetzern. Aha, du fährst `nen Ford

Nun aber Spaß beiseite,
hier im Forum kann nur auf allg. Rechtsfragen eingegangen werden, eine fallkonkrete Beratung ist mit so wenig Fakten nicht möglich und übrigens auch nicht erlaubt. (Sorry)
Allg. normale Kaufverträge und ihre Rechtsfolgen daraus sind im BGB §§ 433 bis 453 geregelt. siehe ->
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html und folgende Seiten.
Ein spezielles Kaufrecht nur für Fahrzeuge gibt es nicht. Zwar gibt es gerade rund ums KFZ eine umfangreiche Rechtsprechung, aber welche konkret anwendbar ist, kann von der Ferne nicht beurteilt werden. Kommt auch darauf an um was für ein Wagen es sich handelt, wie alt dieser war etc.
Von einer teuren jungen Luxuskarosse darf man eine höhere Mängelfreiheit erwarten, als von einem betagteren Alltagsfahrzeug.

Warst du denn wegen der Sache schon beim Händler? Nur wenn er sich weigert den Mangel zu beheben oder die Sache nicht hinbekommt, hast du m.E. Aussicht auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Aber die Change muss du ihm schon geben!
Und wenn keine Einigkeit hergestellt werden kann, notfalls einen RA einschalten, um die Sache zu regeln.

mfG