Kaufvertrag& Rücktrittsrecht

Hallo,
ich habe im Dezember einen Gebrauchtwagen mit Garantie gekauft. Dieser ist nun etwa 100km gefahren und zeigt jetzt die Motorwarnleuchte an, heißt der Motor ist nicht in Ordnung. Ich gehe davon aus das dies bei Kauf schon der Fall war da in 100km nichts kaputt gehen sollte (zumal vor Übergabe angeblich alles gecheckt worden ist). Dies ist bereits der zweite Fall von einem Mängel, zuvor war schon ein Problem mit den Lautsprechern reklamiert worden.
Habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten?

Wenn die Motorwarnleuchte aufleuchtet, heißt das noch nicht automatisch, daß der Fehler schon vorher entstanden ist. Da Sie Garantie haben, muß der Fehler behoben werden. Vielleicht haben Sie ja die Gelegenheit, das Auto bei einem Autofahrerclub prüfen zu lassen. Das würde eine bessere Basis dafür liefern, ob ein Rücktritt möglich ist.

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Dazu kann ich leider nix sagen :frowning:
Aber wenn noch Garantie drauf ist,würde ich das Auto mal zum Händler bringen und auf den Mangel hinweisen.

Sollte sich dabei rausstellen das ein Fehler schon vor Kauf vorlag, ist dies ein Rücktrittsgrund?

Hallo,
ich bin da zwar kein Experte,aber soweit ich weiss muss man dem Verkäufer mehrmals die Möglichkeit der Reparatur geben. Sollte aber doch über die Garantie abgedeckt sein.

Das kann ich leider nicht sicher sagen. Wird auf die Art des Mangels ankommen. Aber da würde ich nach genauer Faktenlage doch lieber einen Anwalt fragen.

Hallo,
ich habe im Dezember einen Gebrauchtwagen mit Garantie
gekauft. Dieser ist nun etwa 100km gefahren und zeigt jetzt
die Motorwarnleuchte an, heißt der Motor ist nicht in Ordnung. -> Bedeutet erst mal nichts, nur dass irgendein Fehler vorliegt oder auch nicht. Kann durchaus auch an der Kälte liegen, z.B. eingefrorener Kraftstofffilter oder sonst eine Kleinigkeit. Auf jeden Fall den Fehlercode auslesen lassen. Mehr Info dazu unter www.motor-talk.de
Ich gehe davon aus das dies bei Kauf schon der Fall war da in
100km nichts kaputt gehen sollte (zumal vor Übergabe angeblich
alles gecheckt worden ist). Kauf beim Händler? -> Kein Problem in den ersten sechs Monaten, er muss nachweisen, dass der Fehler bei der Übergabe nicht vorhanden war - faktisch unmöglich. Erst danach muss du nachweisen, dass der Fehler von Beginn an da war - auch nahezu unmöglich.
Dies ist bereits der zweite Fall von einem Mängel, zuvor war schon ein Problem mit den Lautsprechern reklamiert worden.
Habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten? Nein, du muss ihn erst eine Chance geben, den Fehler zu beheben. Bis zu drei Mal bei dem gleichen Fehler. Wie oft bei unterschiedlichen Fehler kommt drauf an, in wie fern die der eigentliche Gebrauch von dem Fahrzeug eingeschränkt ist, notfalls RA einschalten. Def. Lautsprecher sind zwar ärgerlich, schränken die normale Gebrauchseigenschaft des Fahrzeug nicht ein.

mfG

Ja kauf beim Händler, trotzdem kein Grund für eine Rückgabe?

Ja kauf beim Händler, trotzdem kein Grund für eine Rückgabe?

Lasse erst einmal den Fehlercode auslesen, um genaueres zu erfahren. Die Motorwarnleuchte ist eine „Ich Bordcomputer habe da irgendeinen Fehler festgestellt“ -Leuchte, kann so ziemlich alles sein, je nach Fahrzeugtyp.
Und bei Gebrauchtwagen muss man halt mit ein paar Macken rechnen, durchgesehen heißt ja nicht, dass der Händler den Wagen über eine längere Strecke gefahren hat hat und er den Fehler hätte feststellen müssen. Er muss den Fehler natürlich in einer angemessenen Frist beheben und du muss dir auch nicht Dauerbesuche in der Werkstatt gefallen lassen. Aber ein generelles bedingungsloses Rücktrittsrecht in einer gewissen Frist gibt es nur im Versandhandel oder bei einer arglistigen Täuschung.

mfG

Danke für die schnelle hilfe. Hatte ein wichtiges Detail vergessen, zur Kontrollleuchte kommt, dass das Fahrzeug nahezu unfahrbar ist aufgrund von Motorruckeln und Zündaussetzern.

Hallo,

gebraucht ist gebraucht, normalerweise. Nun kommt es auf die Details der Garantiezusage an. Ohne die kann ich keine weiteren Aussagen machen, leider.

Ciao Ricco

Ich denke NEIN.
Die Motorkontroll-Leuchte kann diverse Ursachen haben.
Je nach fahrzeugmarke und Typ sind bestimmte Anzeigen bekannt.
Vielfach liegt es im Bereich des Abgassystems, zbs. die Lambdasonde.
Aus mener Erfahrung heraus kann ich sagen,das das meistens Pippifax ist,wenn die Leuchte kommt.
Es sollte und dürfte für den Verkäufer kein Problem sein, den Mangel zu beheben.
Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf muß der Verkäufer übrigens das Nichtvorhandensein eines Mangels beim Verkauf beweisen bzw.
Allerdings muß ich auch sagen, dass der Mangel beim Verkauf höchstwahrscheinlich nicht bestand, sonst hätte doch die Leuchte, die ja nun erwiesener Maßen funktioniert, aufgeleuchtet.

Ich würde ganz normal zum Händler gehen und sagen, die Lampa habe ab und zu mal geflackert und nun kommt sie regelmäßig und darum solle er mal gucken.

Ein Rücktritt wegen eines solchen Mangels sehe ich nicht als möglich an, da man schon von Gesetzes wegen dem Verkäufer Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben muß.
Gruß AK

Ich habe die anderen Antworten jetzt erst gesehen, aber auch die weitere Aussage, dass der Motor ruckelt…DAS ist ja das Problem mit der Anzeige, darum leuchtet sie doch!!
Das hört sich stark nach Zündung an.
Normal würde ich sagen Marderbiss.
Das ist sicher im Bereich der Zündkabel oder Zündspule.
Dazu müßte man aber auch das Modell und Baujahr wissen.

Tendenziell Nein, da Nachbesserungen mindestens zweimal für EINEN Mangel allgemeiner Konsens sind.
Die Formulierung „ich gehe davon aus“ legt den Schluss nahe, dass es keinen Beweis dafür gibt. Irrelevant.
Auch die geringe Fahrleistung von 100 Kilometern seither ist unwichtig. Kaputt gehen kann immer etwas, auch nach zehn Metern. Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft.

Auch wenn nur wenige Informationen über Alter, Marke, Preis und Zustand des Wagens vorliegen, scheint das ein interessanteer Fall zu sein, da hier das gutgemeinte Gesetz zur Gewährleistung die überstiegenen Forderungen eines Käufers unterstützt. Wer Gebrauchtwagen kauft, muss m.E. einfach damit rechnen, dass etwas kaputt ist oder geht. Aber das Gesetz erlaubt eben, selbst wegen Lautsprechern dem Händler auf die Nerven zu gehen :smile:

Also ernsthaft: Der Händler hat durchaus zweimal das Recht auf Nachbesserung oder Reparatur pro Mangel. Danach lautet die Empfehlung: Prüfung der Rückabwicklungschancen und ggf. Durchsetzung durch Anwalt.

Es handelt sich bei dem Fahrzeug um einen 1er Bmw von 04/2007 mit 38t KM. Preis betrug 12 500 Euro. Ich habe extra mehr Geld investiert um mir den normalen Gebrauchtwagenwahnsinn zu sparen. Da nun nach 100km schon ein solches Problem, welches die Nutzung des Fahrzeuges verhindert, auftritt, ist mein Vertrauen bei 0. Die Leuchte ist nicht durchgehend an, es hängt von der Situation ab (wird viel Kraft benötigt erscheint sie meinstens) dazu kommt ein EXTREMES Motorruckeln. Deswegen ist es sehr gut möglich, dass der Fehler schon vorher bestand. Wie schon öfters gesagt würde ich auch gerne bewiesen haben, dass es nicht so ist. Sollte sich im Fehlerspeicher des Fahrzeuges wiederfinden, dass schon vorher Probleme auftraten von denen mir keine Informationen vorliegen, würde es sich um eine Täuschung handeln?

Ps: Vielen dank für die rege Beteiligung, ihr seid echt klasse :smile:

Hallo Hyrisa,
ich denke eher nicht, aber sicher beantworten kann Dir das nur ein Jurist, z. B. einer vom ADAC. Ich würde jetzt sagen, es kommt immer auch mit auf das Alter des Autos an. Bei einem Auto im zweistelligen Alter ist im Prinzip alles Verschleiß, also kein Recht auf kostenfreie Nachbesserung. Dann wird es noch darauf ankommen, ob der Wagen Garantie hat oder nur die einjährige Gewährleistung. Ist es doch nur Gewährleistung, hast Du nur 6 Monate Zeit, einen Sachmangel (kein Verschleiß) zu melden, ohne nachweisen zu müssen, dass das Auto schon beim Kauf kaputt war. Jenseits der 6 Monate musst Du den Nachweis führen, dass der Mangel schon beim Kauf da war. Beim Motorschaden wird das schwierig sein, denn Du hast ja eine Probefahrt gemacht und der Wagen war ok? Fast schlimmer kanns gehen, wenn das Auto mit TÜV neu vom Hof gerollt ist. Dann kann der Händler immer sagen, der war beim Kauf fehlerfrei.
Also, die Sache lässt sich für mich nicht hieb und stichfest beantworten, da es immer auf das Alter des Wagens und auf den genauen Schaden ankommt. Ich persönlich würde mit dem Händler Kontakt aufnehmen und ihn auf Nachbesserung ansprechen, denn er hat während der Garantiezeit das Recht, Fehler selbst zu beheben. Ob das dann was kostet, wird davon abhängen, ob es Verschleiß war oder ein tatsächlicher Mangel. Möglicherweise fehlt auch einfach nur ÖL?

Undine

naja, mit dem täuschungsvorwurf bitte sachte, aber wenn, dann ist eben eine anzeige zu machen. aber mit bedacht, das ist ein erheblicher vorwurf, der als bumerang zurückkommen kann… man achte bitte so lange wie möglich auf die branchengepflogenheiten und den rechtsfrieden…
ich persönlich würde den wagen (ist es benziner oder diesel?) mal bei einer bmw-werksniederlassung oder einem vertragshändler kurz durchchecken lassen. danach ist neu zu entscheiden. es tut mir ja leid, ich würde mich gern sofort auf ihre seite schlagen, aber bei allem verständlichen ärger muss man eben sachlich bleiben. wie steht denn der händler (freier oder marken-h.?) zu dem vorgang?

Bis jetzt sehr sturr. Habe in 3 Tagen einen Termin zum Fehlerspeicher auslesen bekommen. Kein Ersatzfahrzeug und auch sonst keinerlei Hilfestellung. Werde den Wagen wirklich morgen oder übermorgen bei BMW vorführen um eine Täuschung auszuschließen (oder eben zu bestätigen). Es muss sich ja nichtmal um Betrug handeln, vielleicht war auch das Gebrauchwagenhaus im Glaube der Wagen wäre O.K. Da Problem nur manchmal Auftritt, dann allerdings mit starken Folgen.

Hi,
Also die Fragestellung triff nicht mein Fachgebiet- bin da also kein Experte, versuch das aber trotzdem mal zu beantworten.

Allgemein sollte ein Rücktritt vom Kauf bis 14 Tage nach dem Kauf möglich sein. Möglicherweise sind Privatverkäufe von dieser Regel ausgenommen, das kann ich nicht sicher sagen.

Aus der Frage geht leider nicht hervor ob das Fahrzeug bei einem Autohändler gekauft wurde oder ob es sich um einen Privat- verkauf handelte. Das ist jedoch entscheidend.

ich hoffe ich konnte helfen

mfG

gut, und dann bitte mit dem befund zum verkäufer. dessen reaktion abwarten und dann entscheiden.
kleiner tipp: die zeit bei bmw nutzen, sich einen gebrauchtwagenverkäufer schnappen und mal nett fragen, was er dazu sagt. die kennen sich doch am besten damit aus, über welche mängel man den käußfer informieren muss und was betriebs- und verschleißrisiko ist.
bei betrugs- oder täuschungsverdacht hilft nur mehr die anzeige dessen. aber wie gesagt, bitte mit bedacht.