Vor einem Jahr habe ich eine noch jetzt sich in Bau befindende Wohnung gekauft, jetzt kaufe ich eine gemeinschaftliche Fläche dazu, die in die umgebaute Wohnung eingegliedert wird. Wir gehen bald zum Notar für den Nachtrag und wir werden vorerst die Sondernutzung dieser kleinen zusätzlichen Fläche beurkunden. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Umwandlung ins Sondereigentum zu vollziehen und ins Grundbch einzutragen. Er nimmt sich aber 2-Jahre Zeit, wenn er bis dahin nicht schafft, schreibt er mir eine bestimmte Summe gut. Ist es so sicher genug für mich? Wenn seine Gesellschaft verschwindet oder sich ändert, könnte ich Probleme in 2-Jahren haben? Er weigert sich, mir bei der Fertigstellung die Summe zu überweisen und dann erst bei der vollzogenen Umwandlung das Geld von mir zurückzubekommen. Steckt ein Grund dahinter?
Danke und Grüße
Paul
Hallo,
Steckt ein Grund dahinter?
das kann man von hier aus nicht sagen.
So, wie wäre es denn jetzt, die Kaufsumme kaufvertraglich so zu vereinbaren, wenn er die Sondernutzungsrechte im Grundbuch eingetragen hat, erst zu zahlen oder zahlen zu müssen!
Das würde den wehrten Herrn doch den nötigen Ansporn geben, die Sache schnell ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Auf was anderweitige Vereinbarung würde ich mich nicht einlassen.
Gruß
BHShuber
da bin ich Ihrer Meinung, er will aber nicht zustimmen. Und die Wohnung wurde schon umgebaut, deswegen habe ich keine grosse Verhandlungsmacht. Wie kann ich so formulieren, dass ich ihn zu zahlen zwinge, egal wie er, der Veräusserer, in zwei jahren heisst und aussieht?