Kaufvertrag und Liefertermin bei privatkauf

moin,

Seit einiger Zeit hat Ebay die grandiose Idee gehabt, den Liefertermin nicht mehr als voraussichtlich zu kennzeichnen, sondern als fixen Termin anzuzeigen.

Das Auktionshaus nehmen wir als Grundlage für den folgenden fiktiven Fall.

Der Verkäufer möchte privat einen Gegenstand verkaufen. Da er schon öfter über Ebay verkauft hat, schließt er die Rücknahme und die Gewährleistung aus, um nicht unnötig auf Versandkosten sitzen zu bleiben.

Die Artikelbeschreibung ist sehr genau und alle Mängel werden aufgelistet. Angenommen wird also, dass die Rücknahme und Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde und keine Mängel verschwiegen wurden.

Aus der angegebenen Versandzeit und Versandart errechnet das Auktionshaus nun einen Lieferfrist von 2-3 Tagen.
Dies wird in der Artikelbeschreibung wie folgt angegeben:
Lieferung: Zwischen Mo, 1. Juli und Di, 2. Juli bei heutigem Zahlungseingang

Beides wird als Werktag angenommen. Zahlung per Paypal wird angeboten und genutzt. Der Kauf soll am späten Abend stattgefunden haben.

Da die Zeiten knapp bemessen sind, werden sie beim Versand nicht eingehalten.
Dies soll in diesem Beispiel durch den späten Kauf und das Versenden nach der täglichen Arbeit geschehen, womit die Lieferung erst 2 Tage nach dem Kauf von der Poststelle angeholt wird.

Die Ware wird also am 1. Juli an den Versand übergeben und trifft am 3. Juli beim Käufer ein.

Könnte sich nun ein findiger Käufer auf einen Lieferverzug berufen und vom Kaufvertrag zurück treten oder genügt ein fristgerechter Gefahrübergang?

grüße
lipi

Warum so kompliziert?

Einfach bei Bearbeitungszeit 3 Werktage angeben, dann ergeben sich 4-5Tage ab Zahlungseingang und man ist auf der sicheren Seite.

hi,

dein Vorschlag ist also, dass ich diesen fiktiven Fall ändere, damit es keine rechtliche Frage mehr gibt, in diesem Rechtsbrett?

danke für diese Info.
Die Fallbeschreibung ist nicht verhandelbar. Das Hebelt den Sinn des Forums aus.

grüße
lipi

1 Like

Mein Vorschlag ist: Man kann diesem Problem mit einfachsten Mitteln aus dem Weg zu gehen wenn man vorher mal nachdenkt. Somit stellt sich die Frage auch nicht mehr.

hi,

heute: „meine Antwort ist richtig, Herr Lehrer. Nur ihre Frage passt nicht dazu.“

Is’ schon gut, danke für deine Mühe.

grüße
lipi

2 Like

moin,

Seit einiger Zeit hat Ebay die grandiose Idee gehabt, den
Liefertermin nicht mehr als voraussichtlich zu kennzeichnen,
sondern als fixen Termin anzuzeigen.

Das Auktionshaus nehmen wir als Grundlage für den folgenden
fiktiven Fall.

Der Verkäufer möchte privat einen Gegenstand verkaufen. Da er
schon öfter über Ebay verkauft hat, schließt er die Rücknahme
und die Gewährleistung aus, um nicht unnötig auf Versandkosten
sitzen zu bleiben.

Die Artikelbeschreibung ist sehr genau und alle Mängel werden
aufgelistet. Angenommen wird also, dass die Rücknahme und
Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde und keine Mängel
verschwiegen wurden.

Aus der angegebenen Versandzeit und Versandart errechnet das
Auktionshaus nun einen Lieferfrist von 2-3 Tagen.
Dies wird in der Artikelbeschreibung wie folgt angegeben:
Lieferung: Zwischen Mo, 1. Juli und Di, 2. Juli bei heutigem
Zahlungseingang

Beides wird als Werktag angenommen. Zahlung per Paypal wird
angeboten und genutzt. Der Kauf soll am späten Abend
stattgefunden haben.

Da die Zeiten knapp bemessen sind, werden sie beim Versand
nicht eingehalten.
Dies soll in diesem Beispiel durch den späten Kauf und das
Versenden nach der täglichen Arbeit geschehen, womit die
Lieferung erst 2 Tage nach dem Kauf von der Poststelle
angeholt wird.

Die Ware wird also am 1. Juli an den Versand übergeben und
trifft am 3. Juli beim Käufer ein.

Könnte sich nun ein findiger Käufer auf einen Lieferverzug
berufen und vom Kaufvertrag zurück treten oder genügt ein
fristgerechter Gefahrübergang?

zur rechtlichen bewertung des fiktiven falles:
zunächst muss man sich die frage stellen, ob die lieferung zu einem festen termin tatsächlich vertragsbestandteil wurde oder nur der information dient. wenn ebay diesen termin „errechnet“ und der verkäufer darauf keinen einfluss nehmen kann, würde ich diese angabe als bloße information auslegen, wann der käufer mit der ankunft rechnen darf, ohne dass sich rechtlichen konsequenzen bei der verspätung daraus ableiten. in deinem beispiel gibt e-bay darüber hinaus nur einen ungefähren zeitraum und keinen genauen stichtag an (so habe ich es aufgefasst), so dass die terminangabe erkennbar nur der information dienen soll.(soweit ich weiß, macht amazon dasselbe mit der angabe „bestellen sie bis 16 uhr und der artikel ist übermorgen bei ihnen zu hause…“) kommt es dem käufer tatsächlich auf einen festen termin ankommen, muss er dies dem verkäufer anzeigen (relatives fixgeschäft).

selbst wenn man davon ausginge, dass der termin vertragsbestandteil werden würde, ist fraglich, welche rechte bei der verspätung daraus abzuleiten sind. für einen anspruch aus verzug der lieferung (§§ 280 II, 286 bgb) bedarf es eines entstehenden schadens. man müsste also den fall weiter konstruieren, damit ein solcher entsteht.
ob ein fixgeschäft vorliegt, spielt außerdem fuer den rücktritt eine rolle, § 323 II bgb. die bloße vereinbarung einer lieferzeit berechtigt noch nicht zu einem rücktritt ohne frist(setzung).

zuletzt ist fraglich, ob etwaige ansprüche/rechte nicht wirksam ausgeschlossen wurden. ob ein wirksamer gewährleistungsausschluss vorliegt, kann man nicht sagen, da nicht bekannt ist, ob ein verbrauchsgüterkauf iSd § 474f. bgb vorliegt.
wurde jedenfalls ein fester termin vereinbart, erscheint es widersprüchlich (§ 242 bgb), wenn man den gewährleistungsausschluss auch auf eine verspätete lieferung beziehen würde.

somit dienen terminangaben durch ebay oder eine sonstige plattform grundsätzlich der information und berechtigen nicht, daraus rechtliche ansprüche abzuleiten.

hi,

danke für die ausführliche Antwort.

Der §323 ist wohl entscheidend.
Damit klärt sich die Sache, da der Käufer den Vertrag nicht an die Frist binden kann. Zumindest nicht ohne vorher mit dem VK in Kontakt zu treten.

Die Gewährleistung auch auf die Lieferzeit auszudehnen war nicht beabsichtigt. Der Gewährleistungsausschluss war rückblickend irrelevant für die Frage.

Die Frage kam mir nur in den Sinn, da üblicherweise das Lieferdatum nicht so exakt angegeben wird und es deutlich wird, dass es nur eine Information ist.

dank und gruß
lipi