Vor 7 Monaten ein Motorrad gekauft (gebraucht, Händler) Es wurde zugesichert dazu einen gebr. Sportauspuff dazu zu erhalten. (steht auch im Vertrag). Als das Mororrad abgeholt wurde, wurde gesagt der Auspuff passe nicht aber man erhalte im nachhinein noch einen Auspuff Zitat „In den nächsten Wochen“. Nach mehrmaligem Anrufen und nochmal vorbeigehen hat man es nocheinmal schriftlich bestätigt: wenn vorrätig neuer Auspuff.
Wie lange kann man dieses Spiel treiben, wie kann man dagegen vorgehen? Oder auch eine Barleistung verlangen?
Wichtig ist immer, einen Termin zu setzen, bis wann man das Teil haben will. Fällig wäre es ja bei Abholung gewesen, also ist es bestimmt nicht übertrieben zu verlangen, dass dieser Auspuff innerhalb der nächsten zwei oder drei Wochen abholbereit zu sein hat.
Also, einen Brief schreiben mit Bezug auf Kaufvertrag Nr. … vom … zwischen x und Y, Datum, Absender, und darin noch einmal kurz schildern, was bisher passiert ist, und dass man nunmehr endgültig erwartet, dass bis zum … der Auspuff, wie es im Vertrag steht, am Motorrad eingebaut bzw. abholbereit ist (weiß ja nicht, was ausgemacht ist).
Diesen Brief ihm nachgewiesenermaßen zukommen lassen. Ich glaube, per Einwurfeinschreiben reicht. Über die Adresse - auch auf dem Brief selber - ‚Einschreiben Einwurf‘ schreiben. Kopie machen natürlich und da den Beleg ranknipsen, aber das ist ja wohl klar.
Wie man dann am besten weiter verfährt, falls es wieder nichts wird, weiß ich nicht. Es käme auch drauf an, was man will. Ich denke, man müsste erreichen können, dass man sich diesen Auspuff auf Kosten von Y selber kaufen und einbauen lassen kann, aber immer erst machen, wenn man das Geld dazu gesehen hat.
Durch nachweisliche konkrete Fristsetzung der geschuldeten Vertragserfüllung.
Oder auch eine Barleistung verlangen?
Ja, in dem Schreiben ankündigen, nach fruchtlosem Fristverlauf Minderung des Kaufpreises (XXX EUR i. H. des Wertes des vereinbarten Sportauspuffs) zu verlangen und notfalls einzuklagen.