Hallo alle zusammen!
habe mein privates auto an einen privaten autoaufkäufer verkauft!
er hat sich das auto angesehen und die probefahrt auf mein nachfragen hin verneint. auf nicht gewechselten zahnriehmen wurde hingewießen!
er wollte den vertrag machen! er hat eine anzahlung geleistet und wollte das auto am nächsten tag abholen. kurz vor knapp hat er dann angerufen und hat gemeint das auto sei ihm doch zu teuer und er könne es nicht mit genüend gewinn weiter verkaufen. er meinte ich solle den vertag zerreißen und ihm das geld wieder überweisen! dummerweise hatte ich zu dem zeitpunkt schon allen anderen interressenten abgesagt und das auto wieder aus dem internet entfernt!
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hat er überhaupt das recht aus dem vertrag zurückzutreten???
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wie soll ich mich verhalten ohne rechtsschutz?
Hallo,
wenn er das Auto weiterverkaufen wollte und demnach als Händler agierte, hat er als Gewerbetreibender im Näheren Sinne auch kein Rücktrittrecht.
Das wissen nur viele nicht. Aber wenns drauf ankommt hat z. B. ein ebay-Verkäufer mit einigen Bewertungen automatisch die Ware zurückzunehmen, da davon Ausgegangen werden kann, dass er die Ware verkauft um z. T. davon Leben zu können, also ein Gewerbetreibender ist.
Wenn also dein Käufer das Auto nicht für sich gekauft hat, hat er auch kein Rücktrittrecht.
Andernfalls hast du Anspruch auf Schadensersatz (auch auf den Preisunterschied, falls ein anderer Käufer weniger bezahlt (natürlich nur in einem angemessenen Rahmen)).
Selbst wenn er als Privatperson auftritt, muss er die private Absicht bekunden.
Weise ihn einfach mal drauf hin, dann siehst du schon, was er sagt.
Das ist mit ein Los eines Gewerbescheins (nicht nur Vorteile).
MfG
Uli
Ps.
Das ist aber wohl eher ne Rechtsfrage als eine Autofrage.
Hallo,
… hat er als Gewerbetreibender im Näheren Sinne
auch kein Rücktrittrecht.
Auch wenn das eher ins Rechtsbrett passt, wäre das denn bei einem privaten Käufer anders?
Aber selbst wenn er vom Gesetz her das Auto abnehmen muss, willst Du ihn deswegen verklagen?
Ich würde versuchen, das Auto anderweitig zu verkaufen. Erst danach würde ich ihm die Anzahlung zurück überweisen. Anfallende Kosten bzw. einen evtl. geringeren, erzielten Kaufpreis würde ich davon abziehen.
Das würde ich mit dem Typen aber vorher schriftlich abstimmen. Nicht dass Du ihm nachher noch Schadenersatz zahlen musst, wenn Du den Kaufvertrag nicht einhältst.
Viel Erfolg bei der Sache
Guido
habe mein privates auto an einen privaten autoaufkäufer
verkauft.
kurz vor knapp
hat er dann angerufen und hat gemeint das auto sei ihm doch zu
teuer und er könne es nicht mit genüend gewinn weiter
verkaufen.
Soviel zum Thema „privater“ Autoaufkäufer.
Wäre mir schnurzpiepegal.
Vertrag ist Vertrag.
Er würde von MIR einen sachlichen Brief per Einschreiben bekommen, indem steht:
- Ich fordere die Vertragserfüllung
- Sollte Restsumme nicht bezahlt werden und Fahrzeug nicht abgeholt werden ninnerhalb von 10 Tagen, werde ich den Wagen ersatzweise selber versuchen, zu verkaufen
- Mindererlöse und Mehraufwendungen ziehe ich dann von der Anzahlung ab. Was übrig bleibt, bekommt er. Wenn es nicht reicht, muss er zahlen.
Ich hoffe, dass im Kaufvertrag Gewährleistung ausgeschlossen wurde und alle bekannte Mängel ehrlich aufgelistet sind. Sonst könnte der Käufer zähneknirschend erst zahlen und dann fröhlich grinsend zum Gegenschlag ausholen!
Hi,
- hat er überhaupt das recht aus dem vertrag
zurückzutreten???
Sofern der Vertrag bereits geschlossen war, gibt es kein Rücktrittsrecht. Dabei ist es auch völlig egal, in welcher Konstellation der Kauf über die Bühne ging (auch wenn Du Gewerbetreibender und er Privatmann gewesen wäre, bestünde kein Rücktrittsrecht).
- wie soll ich mich verhalten ohne rechtsschutz?
Zum Rechtsanwalt gehen. Eine Erstberatung ist nicht so teuer und er kann Dir dabei sehr viel genauer sagen, wie die Sache wirklich aussieht. Er kann sich die Schriftstücke ansehen und gezielt nachfragen, Dinge, die hier weder möglich noch erlaubt sind.
Sollte der erste Eindruck richtig sein, ist der Käufer zur Abnahme zum vereinbarten Preis verpflichtet. Kommt er dem nicht nach, darf er auch noch die daraus entstehenden Kosten tragen, z.B. den Rechtsanwalt.
Gruß Stefan
Hallo,
Aber selbst wenn er vom Gesetz her das Auto abnehmen muss,
willst Du ihn deswegen verklagen?
mal ganz unschuldig gefragt: was spricht denn dagegen?
Gruß Stefan
Hallo Stefan,
jede Menge Ärger und Zeitverlust. Ich weiß mit meiner Zeit was besseres anzufangen, als sie bei Anwälten oder bei Gericht zu vertrödeln. Und wenn man Pech hat, ist bei dem Typen noch nicht mal was zu holen. Und das Auto steht bis dahin auch noch monatelang im Wege.
Ich würde möglichst versuchen, das zu vermeiden.
Beste Grüße
Guido